Teilnahmebedingungen „Kooperationen“

Stand: 07.11.2026 · Version: KO-1.0

Teilnahmebedingungen „Kooperationen“

1. Worum es geht

(1) Bei „Kooperationen“ bringen wir, ZERODOX, Creator mit Spielefirmen, Marken und anderen Partnern zusammen. Du erfüllst eine Aufgabe, meistens einen Stream, und bekommst dafür eine Gegenleistung: einen Spiele-Key, eine Sache wie Hardware oder Geld.

(2) Veranstalter ist: Christian Jahnke, ZERODOX, Gulisastraße 93, 56072 Koblenz, Deutschland, E-Mail: support@zerodox.de („wir“).

(3) Die Teilnahme ist freiwillig und kostenlos. Kooperationen sind nicht Teil deines ZERODOX-Vertrags. Unsere AGB bleiben unverändert. Ob du mitmachst oder nicht, hat keinen Einfluss auf deinen Vertrag, dein Impressum oder dein Creator-Profil.

(4) Was bei einer bestimmten Kooperation gilt, steht in der Kooperation selbst („Kooperationsangaben“): Partner, Spiel oder Produkt, deine Aufgabe, die Gegenleistung (bei einem Key die Plattform, bei Geld der Betrag und dein Anteil), die Anzahl der Plätze und alle Fristen. Die Kooperationsangaben ergänzen diese Bedingungen. Du siehst sie, bevor du zusagst.

(5) Je nach Kooperation bekommst du einen Key (Nr. 4), eine Sache (Nr. 10a) oder Geld (Nr. 10b), auch mehreres zusammen. Was du bekommst, steht in den Kooperationsangaben.

(6) Einladungen, Zusagen, Keys, Nachweise und Nachrichten laufen über unsere Seiten: als Kunde im Kundenportal, ohne Kundenkonto über die Knöpfe und Links in unseren E-Mails. Mitteilungen mit Folgen für dich, etwa eine Kooperations-Pause oder unsere Entscheidung über deinen Einspruch, schicken wir dir immer auch per E-Mail.

2. Wer mitmachen darf

(1) Mitmachen darf nur, wer mindestens 18 Jahre alt ist. Du gibst dazu dein Geburtsdatum an und bestätigst, dass du volljährig bist. Wer eine falsche Angabe macht, wird ausgeschlossen.

(2) Kunden von ZERODOX bekommen Einladungen nur, wenn sie im Kundenportal „Ich möchte Kooperations-Angebote bekommen“ eingeschaltet haben. Bei jeder Kooperation legen wir fest, welche Tarife eingeladen werden.

(3) Wer kein Kunde ist, meldet sich über unsere Anmeldeseite an und bestätigt seine E-Mail-Adresse. Einladungen bekommst du dann per E-Mail; zusagen, absagen und Links eintragen kannst du über die Knöpfe und Links darin.

(4) Nicht eingeladen werden: Verträge mit Eltern-Account, Personen in einer Kooperations-Pause (Nr. 9) und Personen, die wir nicht mehr einladen (Nr. 9 Abs. 5).

(5) Es gibt keinen Anspruch darauf, eingeladen zu werden oder einen Platz zu bekommen.

3. Einladung und Zusage

(1) Du bekommst eine Einladung mit allen Kooperationsangaben. Du kannst annehmen, ablehnen, keine Anfragen mehr von diesem Partner wollen oder gar keine Kooperationen mehr wollen.

(2) Wenn du annimmst, bestätigst du zwei Dinge:

  • dass du deinen Stream oder Beitrag als Werbung kennzeichnest (Nr. 5 Abs. 2), und
  • dass wir deinen Kanalnamen, den Link zu deinem Kanal und die öffentlichen Zahlen deines Kanals an den Partner weitergeben. Das ist für die Kooperation nötig; ohne diese Weitergabe kannst du nicht mitmachen. Sitzt der Partner außerhalb der EU, steht das in der Einladung, und du willigst mit deiner Zusage ausdrücklich in die Weitergabe dorthin ein.

(3) Mit deiner Zusage gelten diese Bedingungen und die Kooperationsangaben für dich.

(4) Zusagen kannst du bis zum Ende der Antwortfrist. Danach ist die Kooperation geschlossen.

4. Wer einen Key bekommt

(1) Die Keys stellt der Partner. Je nach Kooperation sind sie schon da, oder der Partner schickt sie, nachdem die Antwortfrist abgelaufen ist.

(2) Wer einen Key bekommt, entscheidet in der Regel der Partner, zum Beispiel danach, wie gut ein Kanal zum Spiel passt oder wie groß seine Reichweite ist. Deine Zusage gibt dir noch keinen Anspruch auf einen Key. Überlässt der Partner uns die Auswahl, gehen die Keys in der Reihenfolge der Zusagen raus. Schickt der Partner weniger Keys als ausgewählt, gilt diese Reihenfolge unter den Ausgewählten.

(3) Bekommst du keinen Key, sagen wir dir das. Das hat für dich keine Folgen.

(4) Dein Key ist nur für dich. Du darfst ihn nie verkaufen oder gegen Geld oder andere Vorteile tauschen. Weitergeben darfst du ihn nur, wenn er laut Kooperationsangaben ausdrücklich zum Verlosen gedacht ist, und dann nur an die Gewinner deiner Verlosung (Nr. 10).

(5) Bei Kooperationen mit einer Sache oder Geld gelten Abs. 2 und 3 entsprechend: Wer einen Platz bekommt, entscheidet in der Regel der Partner, und deine Zusage gibt dir noch keinen Anspruch darauf. Ob du einen Platz hast, bestätigen wir dir.

5. Deine Aufgabe

(1) Deine Aufgabe wird für jede Kooperation einzeln vereinbart und steht in den Kooperationsangaben, zum Beispiel die Anzahl und Dauer der Streams, der Zeitraum und die Angaben für Titel oder Beschreibung. Diese Vorgaben sind verbindlich und vollständig zu erfüllen. Ist dort etwa eine Streamdauer von zehn Stunden angegeben, streamst du zehn Stunden.

(2) Du kennzeichnest deinen Stream oder Beitrag deutlich als Werbung, zum Beispiel mit „[Werbung]“ im Titel und mit der Werbe-Kennzeichnung deiner Plattform (bei Twitch der Haken für Markeninhalte). Für die richtige Kennzeichnung bist du selbst verantwortlich.

(3) Du hältst dich an die Regeln deiner Plattform und an die Gesetze, insbesondere an den Jugendschutz. Achte auf die Altersfreigabe des Spiels.

(4) Bis zum Ende der Nachweisfrist trägst du den Link zu deinem Stream oder Beitrag ein.

6. Fristen

(1) Jede Kooperation hat bis zu drei Fristen: die Antwortfrist (bis wann du zusagen kannst), die Erledigungsfrist (bis wann du deine Aufgabe erfüllst) und die Nachweisfrist (bis wann du den Link einträgst).

(2) Kommt dein Key später als geplant, gilt, was die Kooperationsangaben sagen: Entweder verschiebt sich deine Frist um die Wartezeit, oder der feste Termin bleibt und du machst mit, wenn du es schaffst.

(3) Kommt dein Key erst nach dem Termin oder so knapp davor, dass du es nicht schaffen kannst, hat das für dich keine Folgen.

7. Wenn ein Key nicht funktioniert

(1) Melde es uns über den Knopf „Key geht nicht“.

(2) Haben wir noch einen Ersatz-Key, bekommst du ihn sofort. Sonst fragen wir beim Partner nach.

(3) Einen Anspruch auf einen Ersatz-Key gibt es nicht. Schickt der Partner keinen mehr, endet deine Teilnahme ohne Folgen für dich.

8. Zurücktreten

(1) Solange dir noch kein Key zugeteilt ist, kannst du jederzeit ohne Folgen absagen.

(2) Sobald dir ein Key zugeteilt ist, hast du dich verpflichtet, die Aufgabe zu erfüllen. Das gilt unabhängig davon, ob du den Key schon abgerufen oder eingelöst hast.

(3) Kannst du die Aufgabe trotzdem nicht erfüllen, sag uns so früh wie möglich Bescheid und nenn den Grund. Den Key darfst du dann nicht mehr einlösen oder weitergeben.

(4) Eine Absage mit zugeteiltem Key behandeln wir wie eine nicht erfüllte Aufgabe (Nr. 9). Wir sehen uns jeden Fall einzeln an: Hast du einen wichtigen Grund und früh Bescheid gesagt, etwa bei Krankheit, gibt es keine Kooperations-Pause. Gegen unsere Entscheidung kannst du Einspruch einlegen.

(5) Bei einer Kooperation mit einer Sache oder Geld gilt in Nr. 8 und Nr. 9 statt „Key zugeteilt“ der Zeitpunkt, an dem wir dir deinen Platz bestätigt haben.

9. Kooperations-Pause und Einspruch

(1) Erfüllst du deine Aufgabe nicht, obwohl dir ein Key zugeteilt wurde, bist du bei mindestens den nächsten 3 Kooperationen nicht dabei („Kooperations-Pause“). Hast du mehrmals nicht geliefert, kann die Pause länger sein, höchstens 20 Kooperationen. Danach bist du automatisch wieder dabei.

(2) Über die Pause entscheidet immer ein Mensch aus unserem Team, nie ein Programm. Du bekommst eine E-Mail mit dem Grund.

(3) Gegen die Pause kannst du Einspruch einlegen, innerhalb von 14 Tagen nach unserer E-Mail. Du musst nichts belegen, aber du musst es nachvollziehbar begründen, zum Beispiel mit Krankheit oder einem Notfall in der Familie. Hast du gestreamt und nur den Link vergessen, reichst du den Link im Einspruch nach.

(4) Wir entscheiden über deinen Einspruch und sagen dir Bescheid. Nehmen wir ihn an, ist die Pause aufgehoben und der Fall zählt nicht gegen dich. Deine Begründung löschen wir, sobald wir entschieden haben.

(5) Wurde dir ein Key zugeteilt, hast du deine Aufgabe nicht erfüllt und meldest dich auch auf unsere E-Mail nicht, oder willst du erkennbar nicht mitarbeiten, können wir entscheiden, dich nicht mehr einzuladen. Auch das entscheidet ein Mensch aus unserem Team. Möchtest du später wieder mitmachen, schreib uns; wir prüfen das dann neu. Antwortest du dagegen nur auf eine Einladung nicht, hat das keine Folgen: Wir laden dich weiter ein, bis du dich abmeldest (Nr. 14).

(6) Eine Kooperations-Pause betrifft nur Kooperationen. Dein ZERODOX-Vertrag, dein Impressum und dein Creator-Profil bleiben davon unberührt.

10. Verlosungen

(1) Sind Keys laut Kooperationsangaben zum Verlosen gedacht, veranstaltest du die Verlosung selbst. Die Teilnahme an deiner Verlosung muss kostenlos sein; du darfst sie nicht von einer Zahlung, einem Kauf oder einem kostenpflichtigen Abo abhängig machen. Du bist für ihre Regeln verantwortlich und achtest darauf, dass auch Minderjährige in deinem Chat sein können und das Spiel eine Altersfreigabe hat. Weder wir noch der Partner sind Veranstalter deiner Verlosung.

(2) Verlosen wir selbst übrige Keys, gelten dafür eigene Teilnahmebedingungen.

10a. Sachen

(1) Bekommst du bei einer Kooperation eine Sache, schickt der Partner sie dir direkt. Dafür gibst du uns eine Lieferanschrift, unter der du Pakete annehmen kannst, und wir geben dem Partner deinen Namen und diese Anschrift weiter. Lässt du an deine ZERODOX-Adresse liefern, gelten dafür die Regeln und Gebühren deines Tarifs.

(2) Die Sache darfst du behalten, wenn die Kooperationsangaben nichts anderes sagen. Ist sie nur geliehen, steht dort, bis wann und wie du sie an den Partner zurückgibst.

(3) Kommt die Sache nicht an oder ist sie beschädigt oder defekt, sag uns Bescheid; wir klären das mit dem Partner. Für die Sache ist der Partner verantwortlich (Nr. 12 Abs. 2). Einen Anspruch auf Ersatz gegen uns gibt es nicht. Bekommst du keine brauchbare Sache, endet deine Teilnahme ohne Folgen für dich.

(4) Wir nehmen keine Rücksendungen an und schicken keine Sachen zurück. Erfüllst du deine Aufgabe nicht, kann der Partner die Sache nach dem Gesetz von dir zurückverlangen; das klärt er direkt mit dir.

10b. Geld

(1) Bei einer Kooperation mit Geld beauftragt der Partner uns, und wir beauftragen dich mit deiner Aufgabe. Du bekommst dein Geld von uns, nicht vom Partner. Du arbeitest dabei selbständig; ein Arbeitsverhältnis entsteht nicht.

(2) Dein Geld ist ein Anteil an dem, was der Partner uns für deine Teilnahme zahlt. Die Kooperationsangaben nennen den Betrag des Partners, deinen Anteil und den Betrag, den du bekommst. Wie hoch dein Anteil ist, legen wir für jede Kooperation fest; er kann sich zum Beispiel nach deinem Tarif richten oder danach, ob du Kunde bei uns bist. Es gilt der Anteil, den du bei deiner Zusage siehst.

(3) Du bekommst dein Geld, wenn du deine Aufgabe erfüllt und den Nachweis eingetragen hast und der Partner uns für deine Teilnahme bezahlt hat. Ob deine Aufgabe erfüllt ist, bestätigt ein Mensch aus unserem Team. Liegt beides vor, zahlen wir unverzüglich aus, spätestens innerhalb von 14 Tagen.

(4) Erfüllst du deine Aufgabe nicht, bekommst du kein Geld. Zahlt der Partner für eine nur teilweise erfüllte Aufgabe einen Teil, bekommst du davon deinen Anteil. Zahlt der Partner nicht, obwohl du deine Aufgabe erfüllt hast, fordern wir das Geld von ihm ein und sagen dir Bescheid. Solange er nicht zahlt, gibt es keinen Betrag, an dem du beteiligt bist; zahlt er später, zahlen wir dir deinen Anteil nach Abs. 3 aus.

(5) Wir rechnen per Gutschrift ab: Wir erstellen die Abrechnung, du musst uns keine Rechnung schreiben. Dafür nennst du uns vor der ersten Auszahlung deinen vollständigen Namen, deine Anschrift, deine Steuernummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (oder dass du keine hast) und ob du Kleinunternehmer bist (§ 19 UStG). Bist du nicht Kleinunternehmer, weisen wir die Umsatzsteuer in der Gutschrift aus und zahlen sie zusätzlich. Stimmt eine Gutschrift nicht, sag uns Bescheid; wir korrigieren sie. Ändern sich deine Angaben, aktualisierst du sie vor der nächsten Auszahlung.

(6) Wir überweisen auf das Konto, das du uns angibst. Das Konto muss auf deinen Namen laufen. Vor der ersten Auszahlung gleichen wir deinen Namen mit den Sanktionslisten der EU ab, weil wir sanktionierten Personen kein Geld zahlen dürfen.

11. Steuern

Ein Key, eine Sache oder Geld sind eine Gegenleistung für deine Aufgabe und können steuerlich zählen. Um deine steuerlichen Pflichten kümmerst du dich selbst, auch darum, ob du Umsatzsteuer schuldest. Wir beraten dazu nicht.

12. Rolle von ZERODOX und vom Partner

(1) Wir organisieren die Kooperation. Keys des Partners geben wir an dich weiter, Sachen schickt dir der Partner direkt (Nr. 10a), Geld zahlen wir dir (Nr. 10b). Das Spiel oder Produkt, die Keys und die Sachen stammen vom Partner.

(2) Für das Spiel, das Produkt, die Keys und die Sachen ist der Partner verantwortlich. Wir geben weiter, was der Partner uns gibt.

(3) Bei einer Kooperation mit Geld sind wir dein Vertragspartner für die Zahlung (Nr. 10b). Ansprüche auf Geld hast du nur gegen uns und nur nach Nr. 10b.

(4) Wir dürfen eine Kooperation absagen oder beenden, zum Beispiel wenn der Partner abspringt. Wer dann noch keinen Key oder bestätigten Platz hat, hat keinen Anspruch darauf. Wer seinen Key oder seine Sache schon hat, behält sie; seine Aufgabe entfällt, und eine Kooperations-Pause gibt es dafür nicht. Hast du deine Aufgabe schon erfüllt, gilt für Geld Nr. 10b.

13. Deine Daten

Wie wir deine Daten bei Kooperationen verarbeiten, steht in unserer Datenschutzerklärung im Abschnitt 30e „Kooperationen“. Dein Kanalname, dein Kanal-Link und die öffentlichen Zahlen deines Kanals gehen an den Partner, wenn du zugesagt hast, weil das für die Kooperation nötig ist (Nr. 3 Abs. 2). Bei einer Sache bekommt der Partner zusätzlich deinen Namen und deine Lieferanschrift (Nr. 10a Abs. 1). Bankverbindung und Steuerangaben bleiben bei uns.

14. Abmelden

(1) Du kannst dich jederzeit abmelden: als Kunde über den Schalter im Kundenportal oder den Knopf „Gar keine Kooperationen mehr“, ohne Kundenkonto über den Abmelde-Link in jeder E-Mail.

(2) Kündigst du deinen ZERODOX-Vertrag, bekommst du keine Einladungen mehr. Ausnahme: Du stimmst zu, auch ohne Vertrag dabei zu bleiben.

15. Änderungen und Schluss

(1) Ändern wir diese Bedingungen, gilt die neue Fassung für Kooperationen, die du danach zusagst.

(2) Es gilt deutsches Recht. Bist du Verbraucher, bleiben die zwingenden Schutzvorschriften des Staates, in dem du wohnst, unberührt.

(3) Ist eine Bestimmung unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.