Für Erziehungsberechtigte

Eltern-Account: Impressumsschutz für minderjährige Creator

Ist dein Kind als Creator aktiv, aber selbst noch nicht volljährig? Der Eltern-Account macht den Impressumsschutz trotzdem möglich — der Vertrag läuft rechtlich über dich, im Impressum steht weiterhin dein Kind.

Kurz erklärt

Ein Eltern-Account richtet sich an Creator ab 13 Jahren, die noch nicht volljährig sind. Der Vertrag läuft auf eine erziehungsberechtigte Person, im Impressum steht der Creator, ergänzt um die gesetzliche Vertretung. Wir erheben dafür Name und Geburtsdatum des Kindes, eine Sorgeberechtigungserklärung und prüfen einmalig den Ausweis des Elternteils. Mit 18 kann der Creator den Vertrag übernehmen.

Ab welchem Alter geht das?

Jede Plattform legt selbst fest, ab wann ein eigener Account möglich ist. Für einen Eltern-Account bei ZERODOX muss dein Kind mindestens 13 Jahre alt sein:

YouTube
Mindestalter: 16 Jahre
TikTok
Mindestalter: 13 Jahre
Instagram
Mindestalter: 13 Jahre
Twitch
Mindestalter: 13 Jahre

YouTube selbst nennt 13 Jahre als Mindestalter für die Plattform — für einen eigenen Kanal brauchst du aber ein Google-Konto, und Google verlangt in Deutschland dafür 16 Jahre (digitales Einwilligungsalter). Praktisch liegt die Grenze für einen eigenen YouTube-Account deshalb bei 16.

Unter 13 Jahren ist der reguläre Account auf deinen eigenen Namen der richtige und einfachere Weg — dann stehst du selbst im Impressum, und es braucht keine Vertretungszeile.

Was Erziehungsberechtigte zusätzlich angeben

Neben den üblichen Angaben zum Vertragsabschluss erheben wir für einen Eltern-Account zusätzlich:

  • Name und Geburtsdatum des Kindes.
  • Eine Sorgeberechtigungserklärung der erziehungsberechtigten Person.
  • Bei unter 16-Jährigen eine gesonderte Einwilligung für ein öffentliches Creator-Profil.
  • Eine einmalige Identitätsprüfung des Elternteils.

Die Ausweisprüfung findet einmalig statt: Wir erheben die nötigen Angaben verschlüsselt, dokumentieren den Abgleich und löschen den Ausweis unmittelbar nach der Prüfung wieder. Felder, die für die Prüfung nicht gebraucht werden — etwa die Ausweisnummer — kannst du vorher schwärzen.

Wie der Übergang mit 18 funktioniert

Rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag deines Kindes erinnern wir per E-Mail an den bevorstehenden Übergang. Im Onboarding ist der Eltern-Zweig von Anfang an auf diesen Wechsel angelegt.

Der Vertrag wechselt dann auf den volljährig gewordenen Creator selbst — Kundennummer und Adresse bleiben dabei unverändert, es ändert sich nur, wer Vertragspartner ist. Die Vertretungszeile im Impressum fällt in diesem Moment automatisch weg, weil der Creator ab dann selbst voll geschäftsfähig ist.

Warum wir das so genau erheben

Minderjährige können nach § 108 BGB Verträge grundsätzlich nur mit Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertretung wirksam abschließen; nach § 111 BGB sind einseitige Rechtsgeschäfte ohne diese Zustimmung sogar unwirksam. Deshalb läuft der Vertrag bei uns formal über die erziehungsberechtigte Person — dein Kind bleibt trotzdem im Impressum sichtbar, ergänzt um die gesetzliche Vertretung.

Dass diese Konstellation zulässig ist, ordnet auch der Impressumspflicht-Leitfaden der Medienanstalt Baden-Württemberg von 2024 so ein: Ist der Anbieter minderjährig, kann eine Empfangsbevollmächtigung vereinbart werden, über die Zustellungen rechtswirksam an eine erwachsene Person gehen. Die vertragliche Grundlage dafür regelt § 1 Abs. 5 unserer AGB.

Häufige Fragen

Kann mein Kind den Account später selbst übernehmen?

Ja. Rechtzeitig vor dem 18. Geburtstag deines Kindes erinnern wir per E-Mail an den Übergang. Der Vertrag wechselt dann auf den volljährig gewordenen Creator selbst — Kundennummer und Adresse bleiben unverändert, nur die Vertretungszeile im Impressum fällt weg.

Was ist, wenn mein Kind unter 13 ist?

Der Eltern-Account richtet sich an Creator ab 13 Jahren. Ist dein Kind jünger, ist der reguläre Account auf deinen eigenen Namen der richtige und einfachere Weg — dann stehst du selbst im Impressum, und es braucht keine Vertretungszeile.

Muss ich als Elternteil meinen Ausweis zeigen?

Ja, einmalig. Wir erheben die nötigen Angaben verschlüsselt und dokumentieren den Abgleich. Der Ausweis wird unmittelbar nach der Prüfung wieder gelöscht, nicht benötigte Felder kannst du vorher schwärzen.