für den Post- und Impressumsservice ZERODOX
Vertragspartner / Anbieter
Christian Jahnke
Gulisastraße 93, 56072 Koblenz, Deutschland
USt-IdNr.: DE450419644
E-Mail: support@zerodox.de
Begriffsbestimmungen
Kunde ist die natürliche oder juristische Person, die Leistungen von ZERODOX bucht.
Creator sind Kunden, die eine Online-Präsenz als Content Creator betreiben (z.B. Streaming, Video, Social Media). Der Service richtet sich ausschließlich an Creator im Sinne dieser AGB.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden unter der Marke "ZERODOX" eine c/o-Anschrift nebst einer Empfangsvollmacht für förmliche Zustellungen (§ 171 ZPO, siehe § 6) zur Verfügung, an der Zustellungen mit Wirkung für und gegen den Kunden entgegengenommen werden können. Der Kunde darf sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nutzen, insbesondere im Impressum von Webseiten und Social-Media-Auftritten. Ob eine c/o-Anschrift den Anforderungen des § 5 DDG im Einzelfall genügt, ist höchstrichterlich nicht abschließend geklärt; der Anbieter schuldet die vorstehend beschriebene Leistung, nicht einen bestimmten rechtlichen Erfolg. Beim Eltern-Account nach Absatz 5 darf die Anschrift zusätzlich von dem im Vertrag namentlich benannten minderjährigen Creator genutzt werden; eine weitergehende Nutzung durch Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Der Anbieter nimmt Postsendungen für den Kunden entgegen, bearbeitet diese (insbesondere Digitalisierung/Scan oder Weiterleitung) und verwahrt sie kurzzeitig zur Weiterleitung bzw. Abholung nach Maßgabe dieser AGB und des gebuchten Tarifs.
(3) Nutzungsbeschränkung / zulässige Nutzung für Creator:
- (a) Erlaubt ist die Nutzung der ZERODOX-Adresse als ladungsfähige Anschrift im Impressum und in vergleichbaren Pflichtangaben der Online-Präsenz des Kunden (z.B. Website, Twitch, YouTube, TikTok, Instagram, Discord). Mit gebuchtem 18+-Add-on (§ 2a) gilt dies auch für Online-Präsenzen mit erotischen oder pornografischen Inhalten (z.B. OnlyFans, Fansly, 4based, MYM, Fanvue, ManyVids, Camming-Plattformen oder erotische Shops).
- (b) Untersagt ist die Nutzung der Adresse zur behördlichen Anmeldung eines Wohnsitzes (Einwohnermeldeamt).
- (c) Untersagt ist außerdem die Nutzung der Adresse als Sitz/Anschrift für behördliche Registrierungen des Unternehmens (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregister-/Vereinsregister-Eintrag, "Betriebsstätte", Postanschrift gegenüber Finanzamt/Zoll als Unternehmenssitz), sofern der Anbieter nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- (d) Untersagt ist die Nutzung der Adresse als Absender-, Versand- oder Retourenadresse für den Verkauf von Waren (z. B. eigener Onlineshop oder Verkäufe über Plattformen wie Etsy, eBay oder Ko-fi) sowie als Lager-, Umschlag- oder Fulfillment-Anschrift. Der Postservice umfasst ausschließlich Sendungen, die an den Kunden adressiert sind; die Annahme von Paketen richtet sich nach dem gebuchten Tarif (§ 2, § 5).
- (e) Vertragspartner: Der Vertrag richtet sich ausschließlich an natürliche Personen einschließlich Einzelunternehmern und Freiberuflern. Die Nutzung der Adresse für oder durch eine juristische Person, eine Personengesellschaft oder eine Rechtsgestaltung im Sinne des § 3 Abs. 3 GwG bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Kunde zeigt eine spätere Änderung unverzüglich an.
- (f) Untersagt ist die Nutzung der Adresse für Angebote mit erotischen oder pornografischen Inhalten ohne gebuchtes 18+-Add-on (§ 2a Abs. 1). Stellt der Anbieter eine solche Nutzung fest, fordert er den Kunden auf, binnen 14 Tagen das 18+-Add-on zu buchen oder die Nutzung zu beenden; die Rechte aus § 8 bleiben unberührt.
(4) Identitätsprüfung: Bestehen im Einzelfall begründete Zweifel an der Identität des Kunden oder ist der Anbieter gesetzlich zur Identitätsprüfung verpflichtet, kann er bei Vertragsschluss oder während der Vertragslaufzeit die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises verlangen. Erfasst werden dabei nur die Art des Ausweises, die ausstellende Behörde, die Ausweisnummer und das Ausstellungsdatum; eine Ausweiskopie wird nicht dauerhaft gespeichert. Kommt der Kunde der Aufforderung nach angemessener Fristsetzung nicht nach, ist der Anbieter zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.
(5) Eltern-Account für minderjährige Creator: Ist der Creator minderjährig, wird der Vertrag mit der erziehungsberechtigten Person und dem Creator gemeinsam geschlossen. Die erziehungsberechtigte Person ist Kunde im Sinne dieser AGB; sie schuldet das Entgelt allein und willigt zugleich nach § 107 BGB in die Erklärungen des Creators ein. Der Creator ist Mitvertragspartei, soweit die Leistung ihm gegenüber erbracht wird; eine Zahlungspflicht trifft ihn nicht. Es gelten ergänzend die folgenden Regelungen:
- (a) Mindestalter: Der benannte Creator muss das 15. Lebensjahr vollendet haben. Maßgeblich ist die Altersgrenze des § 2 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz. Für jüngere Kinder steht ein regulärer Vertrag auf den Namen der erziehungsberechtigten Person zur Verfügung.
- (b) Sorgeberechtigung: Der Vertrag kann nur von einer Person geschlossen werden, die für den benannten Creator sorgeberechtigt ist. Fehlt die Sorgeberechtigung, ist der Anbieter zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB berechtigt; die gesetzlichen Anfechtungsrechte bleiben unberührt.
- (c) Altersangabe: Der Vertrag setzt zutreffende Angaben zum Alter des Creators voraus. Buchstabe b gilt entsprechend.
- (d) Identitätsprüfung: Der Anbieter prüft beim Vertragsschluss einmalig die Identität der erziehungsberechtigten Person nach Absatz 4. Das Dokument wird nach der Prüfung unverzüglich gelöscht; es verbleibt nur ein Vermerk über die durchgeführte Prüfung. Wirkt die erziehungsberechtigte Person an der Prüfung trotz Aufforderung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen nicht mit, kann der Anbieter die Bereitstellung der Impressums-Angaben (Anzeige der c/o-Anschrift im Kundenportal sowie gehostete Impressums-Seite) aussetzen, bis die Prüfung abgeschlossen ist; die übrigen Leistungen, insbesondere die Entgegennahme von Post, bleiben unberührt.
- (e) Volljährigkeit des Creators: Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Angabe zur gesetzlichen Vertretung im Impressum. Der Anbieter bietet dem Creator rechtzeitig zuvor an, den Dienst ab diesem Zeitpunkt im eigenen Namen fortzuführen; dazu schließt der Creator einen eigenen Vertrag. Der bisherige Vertrag endet in diesem Fall mit dem Wirksamwerden des neuen Vertrags. Kommt kein neuer Vertrag zustande, läuft der bisherige Vertrag mit der erziehungsberechtigten Person unverändert weiter. Kundennummer und zugewiesene Anschrift bleiben in beiden Fällen unverändert.
- (f) Öffentlich-rechtliche Erlaubnisse: Ob für die Tätigkeit des Creators behördliche Erlaubnisse erforderlich sind — etwa eine Ausnahmebewilligung nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz —, richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften und liegt in der Verantwortung des Kunden. Der Anbieter prüft dies nicht.
- (g) Öffnen und Digitalisieren der Post des Creators: Die Gestattung nach § 6 Abs. 1 und 2 erteilt die erziehungsberechtigte Person, zugleich in gesetzlicher Vertretung des Creators; sie gilt auch für Sendungen, die an den Creator adressiert sind. Als gesetzliche Vertreterin des Creators und Inhaberin des Kundenzugangs hat sie Zugriff auf alle dort bereitgestellten Daten, insbesondere auf die Absender- und Eingangsdaten, die digitalisierten Inhalte und die Abrechnung. Der Creator kann der Öffnung an ihn adressierter Sendungen jederzeit auch selbst in Textform widersprechen; § 6 Abs. 3 gilt entsprechend.
§ 2 Tarife und Leistungsumfang
Der Leistungsumfang richtet sich streng nach dem vom Kunden gebuchten Tarif:
- Tarif "CORE": Beinhaltet ausschließlich die Entgegennahme von amtlicher, gerichtlicher und anwaltlicher Korrespondenz ("Pflichtpost"). Private Briefpost, Fanpost und Pakete sind nicht Vertragsgegenstand; die Annahme solcher Sendungen wird verweigert und die Sendung geht an den Absender zurück.
- Tarif "PRIME": Beinhaltet zusätzlich die Annahme und Bearbeitung von gewöhnlicher Briefpost (z.B. Fanpost) sowie Paketen (bis 31,5 kg).
In den Tarifen "CORE" und "PRIME" ist die vom Anbieter bereitgestellte, öffentlich erreichbare Impressums- und Kontaktseite des Kunden ohne zusätzliches Entgelt enthalten.
Optional buchbar ist der Schutz-Tarifbestandteil "SHIELD" (siehe § 3 und § 4a). Für Massen- und Missbrauchspost durch Dritte gilt vorrangig § 4a. SHIELD ist nur in Kombination mit einem aktiven CORE- oder PRIME-Tarif buchbar. Ebenfalls optional buchbar ist das "18+-Add-on" (siehe § 2a und § 3); auch dieses ist nur in Kombination mit einem aktiven CORE- oder PRIME-Tarif buchbar.
§ 2a 18+-Add-on
(1) Gegenstand: Das 18+-Add-on erlaubt dem Kunden, die ZERODOX-Anschrift zusätzlich für Angebote mit erotischen oder pornografischen Inhalten zu nutzen — insbesondere im Impressum sowie in vergleichbaren Pflichtangaben auf Plattformen, die solche Inhalte anbieten. Ohne gebuchtes 18+-Add-on ist diese Nutzung untersagt; § 1 Abs. 3 bleibt im Übrigen unberührt.
(2) Buchungsvoraussetzung: Das 18+-Add-on kann nur von einer volljährigen Vertragspartei gebucht werden. Wo die Adresse zusätzlich von einem minderjährigen Creator genutzt wird (§ 1 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 4), ist das 18+-Add-on ausgeschlossen.
(3) Buchbarkeit: Das 18+-Add-on ist nur in Kombination mit einem aktiven CORE- oder PRIME-Tarif buchbar (siehe § 2, § 3).
(4) Entgelte für Post und Pakete: Das 18+-Add-on enthält keine Freimengen. Für Fanpost-Weiterleitungen und Pakete gelten die regulären Gebühren nach § 4 und § 5 ab der ersten Sendung. Fanpost und Pakete sind im CORE-Tarif nicht Vertragsgegenstand; die Annahme von Paketen setzt zusätzlich den Tarif PRIME voraus (§ 2).
(5) Zustimmung: Die Zustimmung zu diesen Bedingungen des 18+-Add-ons erfolgt bei der Buchung in Textform und wird protokolliert. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung des 18+-Add-ons richten sich nach § 8 Abs. 9; bei Vertragsende wird nach § 8 Abs. 10 abgerechnet.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Grundgebühr beträgt:
| Tarif | Monatlich | Jährlich |
|---|---|---|
| CORE | 5,00 € | 50,00 € (2 Monate gratis) |
| PRIME | 10,00 € | 100,00 € (2 Monate gratis) |
| SHIELD (Add-on, nur mit CORE oder PRIME) | 9,00 € | 90,00 € (2 Monate gratis) |
| 18+-Add-on (nur zusätzlich zu CORE oder PRIME) | 12,00 € | 120,00 € (2 Monate gratis) |
← Tabelle zum Scrollen wischen →
(2) Kleinunternehmer-Status: Alle angegebenen Preise sind Endpreise in Euro. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) erhebt der Anbieter keine Umsatzsteuer und weist diese folglich auch nicht aus.
(3) Die Zahlung der Grundgebühr erfolgt im Voraus. Variable Kosten (Handling, Porto, Material) werden monatlich abgerechnet oder von einem vorab eingezahlten Kundenguthaben abgezogen. Bei erhöhtem Sendungsaufkommen oder absehbar hohen variablen Kosten (insbesondere Porto/Versandkosten) behält sich der Anbieter vor, eine angemessene Vorauszahlung (Aufladung des Kundenguthabens) zu verlangen oder Zwischenabrechnungen vorzunehmen; bis zum Ausgleich kann die kostenpflichtige Weiterleitung ausgesetzt werden.
(3a) Zahlungswege: Standardzahlungsweg ist die Überweisung; sie ist kostenlos. Zusätzlich bietet der Anbieter die Zahlung über den Zahlungsdienst PayPal als optionale Zahlungsart an. Die Nutzung von PayPal setzt voraus, dass der Kunde diese Zahlungsart im Buchungsprozess oder im Kundenportal aktiv auswählt. Wählt der Kunde PayPal, berechnet der Anbieter je Abrechnung ein Entgelt in Höhe der Kosten, die dem Anbieter durch die Nutzung von PayPal tatsächlich entstehen (Weitergabe der PayPal-Gebühren ohne eigenen Aufschlag, § 312a Abs. 4 BGB); der konkrete Betrag wird dem Kunden vor der Auswahl der Zahlungsart sowie vor jeder Zahlung beziffert angezeigt und auf der Rechnung als eigene Position („Zahlungsartaufschlag PayPal") ausgewiesen. Ein Wechsel der Zahlungsart wirkt für künftige Abrechnungen; bereits gestellte Rechnungen bleiben unverändert. Bei monatlicher Zahlweise über PayPal erfolgt die Zahlung über eine bei PayPal hinterlegte Zahlungsvereinbarung (Abonnement). Beendet der Kunde diese Zahlungsvereinbarung in seinem PayPal-Konto, lässt dies den Vertrag und die Zahlungspflicht unberührt; offene Entgelte sind dann per Überweisung auszugleichen. Die Kündigung des Vertrags richtet sich ausschließlich nach § 8.
§ 4 Postservice: Gebühren & Handling (Briefe)
(1) Die physische Weiterleitung von Post erfolgt stets auf Kosten des Kunden. Das anfallende Porto (Deutsche Post AG) wird 1:1 weiterberechnet.
(2) Fair-Use-Regelung für Amtspost: Für amtliche, gerichtliche und anwaltliche Korrespondenz gilt eine Freigrenze von 5 Sendungen pro Monat.
- Sendung 1 bis 5: 0,00 € Handling-Gebühr
- Ab der 6. Sendung: 0,50 € Handling-Gebühr pro Brief
(3) Für sonstige Post (nur Tarif PRIME) wird pauschal eine Bearbeitungsgebühr von 0,50 € pro Sendung berechnet.
(4) Material- & Verpackungskosten: Eine pauschale Verpackungsgebühr wird nicht erhoben. Erfordert die Weiterleitung gebündelter Sendungen oder von Originalen eine (Neu-)Verpackung (z.B. weil eine gemeinsame Versandeinheit gebildet wird oder die Originalverpackung nicht versandgerecht ist), werden das Porto sowie die tatsächlich anfallenden Material- und Verpackungskosten (Kartons, Umschläge, Füllmaterial) 1:1 an den Kunden weiterberechnet; auf Wunsch werden sie nachvollziehbar aufgeschlüsselt. Für die reguläre Einzelweiterleitung entstehen — abgesehen vom Porto — in der Regel keine gesonderten Material-/Verpackungskosten.
§ 4a Massenpost / Missbrauch durch Dritte
(1) Vorfall-Definition: Ein "Massenpost-Vorfall" liegt vor, wenn innerhalb von 30 Tagen ungewöhnlich viele Sendungen ohne erkennbares persönliches Verhältnis beim Anbieter eingehen und nach vernünftiger Einschätzung auf einen koordinierten Versand durch Dritte (z.B. Follower-Kampagnen, Hasskampagnen, unerwünschten Massenzustellungen) hindeuten. Ein Vorfall wird ausgerufen, wenn mindestens eines der folgenden objektiven Kriterien erfüllt ist: (a) mehr als 20 Sendungen innerhalb von 7 aufeinanderfolgenden Tagen ohne erkennbaren persönlichen Bezug zum Kunden eingehen, oder (b) mehr als 40 Sendungen mit erkennbar schädigendem Charakter innerhalb von 30 Tagen eingehen, oder (c) eine erkennbar koordinierte Schädigung durch Dritte vorliegt.
(2) Gebündelte Bearbeitung: Im Vorfall-Modus werden eingehende Sendungen gesammelt und in Bearbeitungseinheiten gebündelt. Die Abarbeitung erfolgt nicht mehr im Einzelversand, sondern in Stapeln. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über den Vorfallbeginn.
(3) Pflichtpost-Schutz: Amtliche, gerichtliche und anwaltliche Korrespondenz (Pflichtpost) wird auch im Vorfall prioritär geöffnet und dem Kunden innerhalb von 24 Stunden nach Eingang digital bereitgestellt, sofern der Kunde dies im Rahmen seiner Vollmacht (§ 6) nicht ausdrücklich untersagt hat. Das Öffnen im Vorfall dient ausschließlich der Fristensicherung und der Trennung von Pflichtpost und Massenpost.
(4) Entgelt: Für einen Massenpost-Vorfall fällt eine Bearbeitungsgebühr von 39,00 € pro Vorfall an. Für Kunden mit aktivem SHIELD-Tarif sind bis zu 5 Massenpost-Vorfälle pro Kalendermonat im SHIELD-Add-on enthalten (kein separates Vorfallsentgelt); ab dem 6. Vorfall im selben Kalendermonat gilt der reguläre Satz von 39,00 € pro Vorfall. § 4a(4a) und § 4a(8) bleiben unberührt. Das Vorfallsentgelt deckt den Aufwand für Sortierung, Dokumentation und Lagerung ab; Porto und Material/Verpackung werden separat nach § 4 und § 4(4) abgerechnet. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Anbieter durch den Massenpost-Vorfall kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand als die Pauschale von 39,00 € entstanden ist; in diesem Fall wird nur der nachgewiesene, geringere Betrag berechnet.
(4a) Schutz vor Risikoauswahl (Adverse Selection): Der SHIELD-Schutz einschließlich der Inklusivleistung nach Absatz 4 gilt ab dem Zeitpunkt der Aktivierung des SHIELD-Add-ons. Ein Massenpost-Vorfall ist von der Inklusivleistung nur dann ausgenommen, wenn nachweisbar ist, dass die zugrunde liegende Massenpost zum Zeitpunkt der Aktivierung bereits physisch auf dem Postweg war. In diesem Fall gilt für den betroffenen Vorfall das reguläre Vorfallsentgelt nach Absatz 4 in voller Höhe von 39,00 €. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Massenpost zum Aktivierungszeitpunkt bereits auf dem Postweg war, trägt der Anbieter.
(5) Schweregrad B (Straftat-Eskalation): Deuten eingehende Sendungen auf eine ernste Straftat hin (z.B. Bedrohung gemäß § 241 StGB, Nachstellung/Stalking gemäß § 238 StGB oder vergleichbare Straftaten), wird der Vorfall als Schweregrad B eingestuft. In diesem Fall werden die betroffenen Sendungen gesichert undnicht gebündelt oder vernichtet. Der Anbieter warnt den Kunden umgehend und empfiehlt die Erstattung einer Strafanzeige. Das reguläre Vorfallsentgelt gemäß Absatz 4 bleibt anwendbar; eine gesonderte Volumengebühr fällt nicht an.
(6) Notbremse: Ist die Massenpost betriebsstörend oder gefährlich (z.B. auslaufende Flüssigkeiten, stark riechende oder hygienisch bedenkliche Sendungen, erkennbar schädliche Inhalte), ist der Anbieter berechtigt, die Annahme sofort einzustellen und eingehende Sendungen abzuweisen oder — soweit behördlich zulässig — zu vernichten, ohne Rückfrage beim Kunden. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich.
(7) Lager & Beweissicherung: Im Vorfall physisch eingelagerte Sendungen werden bis zum Abschluss der Bearbeitung und darüber hinaus für mindestens 3 Monate aufbewahrt, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt. Digitale Scans und das Vorfall-Dossier werden gemäß § 6(8) archiviert.
(8) Wiederholung / Dauerlast: Stellt der Anbieter fest, dass ein Kunde regelmäßig oder dauerhaft Ziel koordinierter Massenpostsendungen ist und dadurch der Betrieb erheblich beeinträchtigt wird, kann der Anbieter nach Abwägung der beiderseitigen Interessen das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen. Weitergehende Ansprüche des Anbieters, insbesondere nach § 823 BGB, bleiben unberührt.
§ 5 Paketservice & Logistik (nur Tarif PRIME)
(1) Standard-Pakete: Für die Bearbeitung von an den Kunden adressierten Standard-Paketen (Annahme, Einlagerung, Übergabe) berechnet der Anbieter eine einmalige Servicepauschale von 2,00 € pro Paket (Endpreis) zzgl. Versandkosten.
(2) Zulässige Maße & Sperrgut-Ausschluss: Die Annahme ist strikt beschränkt auf Pakete, die den Standardmaßen der gängigen Paketdienstleister entsprechen (max. 120 x 60 x 60 cm, max. 31,5 kg). Sperrgut, Möbel und Palettenware sind ausgeschlossen.
(3) Zahlungsverpflichtungen (Nachnahme/Zoll): Sendungen, die bei Zustellung Kosten verursachen, werden grundsätzlich abgelehnt, es sei denn, der Kunde hat den Betrag vorab an den Anbieter überwiesen.
(4) Rückläufer nach einer ZERODOX-Weiterleitung (keine Kundenretoure): Wird eine ursprünglich an den Kunden adressierte und vom Anbieter an ihn weitergeleitete Sendung vom Versanddienstleister an den Anbieter zurückgesandt (z. B. wegen Unzustellbarkeit beim Kunden), trägt der Kunde die hierfür anfallenden Rücksendekosten (Strafporto) sowie das erneute Handling. Diese Regelung gilt ausschließlich für solche unzustellbaren Weiterleitungen und begründet keinen Retourenservice für Warenverkäufe des Kunden.
(5) Verpackung & Schäden: Der Weiterversand erfolgt im Originalkarton. Muss neu verpackt werden (z.B. wegen Beschädigung), trägt der Kunde die Materialkosten.
(6) Verbotene Inhalte: Sendungen, deren Annahme oder Besitz gegen gesetzliche Vorschriften verstößt (z.B. Betäubungsmittel, Waffen, Gefahrstoffe), werden abgewiesen bzw. es wird nach rechtlicher Lage verfahren.
(7) Ekel-/Gefahr-Notbremse: Sendungen, die betriebsstörend, gefährlich oder hygienisch unzumutbar sind (z.B. auslaufende Flüssigkeiten, stark riechende, schimmelige oder beschädigte Inhalte, erkennbar gesundheitsgefährdende Materialien), darf der Anbieter sofort und ohne vorherige Rückfrage beim Kunden abweisen oder — soweit rechtlich zulässig — vernichten. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über die getroffene Maßnahme.
(8) Versand & Versicherung (Weiterleitung): Der Anbieter nutzt für die Weiterleitung von Paketen standardmäßig den Versanddienstleister DHL (Versandprodukt "DHL Paket" oder ein vergleichbares DHL-Produkt) einschließlich der dort vorgesehenen Standard-Haftungsgrenze. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann eine Versandart ohne Haftung/Versicherung gewählt werden; in diesem Fall trägt der Kunde das Risiko von Verlust oder Beschädigung. Überschreitet der Warenwert die Standard-Haftungsgrenze des gewählten Versandproduktes, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter vor Beauftragung/Versand schriftlich zu informieren und - falls erforderlich - eine Höherversicherung zu beauftragen; die Mehrkosten sind vorab zu zahlen. Erfolgt keine Mitteilung/Beauftragung, besteht Versicherungsschutz nur bis zur Standard-Haftungsgrenze; eine weitergehende Haftung des Anbieters für den darüber hinausgehenden Warenwert ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
§ 6 Postvollmacht, Empfangsvollmacht, Digitalisierung & Archivierung
(1) Der Kunde bevollmächtigt den Anbieter ausdrücklich zur Entgegennahme und Öffnung seiner Post sowie zur Entgegennahme förmlicher Zustellungen als Empfangsbevollmächtigter im Sinne von § 171 ZPO. Die Vollmacht gilt für alle dem Kunden gegenüber zu bewirkenden förmlichen Zustellungen (z.B. Gerichte, Behörden, Gerichtsvollzieher), soweit diese gesetzlich einem Empfangsbevollmächtigten zugestellt werden dürfen. Ausgenommen sind Zustellungen, die nach Gesetz oder gerichtlicher Anordnung zwingend eigenhändig oder persönlich an den Kunden zu bewirken sind (z.B. bestimmte Ladungen im Strafverfahren, § 145a StPO); insoweit kann die Vollmacht die persönliche Zustellung nicht ersetzen. Die Vollmacht ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich und endet spätestens mit Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(2) Digitalisierung (Standard): Eingehende Briefpost wird standardmäßig geöffnet, der Inhalt gescannt und dem Kunden digital (per E-Mail oder Download) zur Verfügung gestellt.
(3) Widerspruch (Privacy): Widerspricht der Kunde der Öffnung ausdrücklich, wird nur der Umschlag gescannt. Der Kunde entscheidet anschließend, ob die Sendung ungeöffnet weitergeleitet werden soll.
(4) 3-Tage-Automatik: Erteilt der Kunde bei ungeöffneter Post nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Benachrichtigung eine Weisung, ist der Anbieter berechtigt, die Sendung ungeöffnet und kostenpflichtig weiterzuleiten, um Fristversäumnisse zu verhindern. Der Anbieter weist den Kunden mit der Benachrichtigung — also bei Beginn der Frist — in Textform ausdrücklich und gesondert auf die Bedeutung seines Schweigens hin, insbesondere darauf, dass die Sendung nach Fristablauf kostenpflichtig weitergeleitet wird. Die dabei anfallenden Kosten werden in der Benachrichtigung beziffert.
(5) Archivierung & Vernichtung (4-Wochen-Regel):
- Aufbewahrung: Nach der Digitalisierung bewahrt der Anbieter die physischen Originaldokumente für einen Zeitraum von 4 Wochen auf.
- Vernichtung ohne Rückmeldung: Der Anbieter weist den Kunden bei Beginn der Vier-Wochen-Frist — d.h. mit der Benachrichtigung über die erfolgte Digitalisierung — in Textform ausdrücklich und gesondert auf die Bedeutung seines Schweigens hin, insbesondere darauf, dass die physischen Originaldokumente nach Fristablauf vernichtet werden können, sofern der Kunde nicht innerhalb der Frist die Zusendung des Originals verlangt. Geht innerhalb dieser Frist keine Anforderung (z.B. "Bitte Original zusenden") ein, ist der Anbieter zur datenschutzgerechten Vernichtung der Dokumente (Schredder gemäß DSGVO) berechtigt. Eine dauerhafte Archivierungspflicht besteht nicht; eine Pflicht zur Vernichtung ebenfalls nicht.
- Vernichtung auf ausdrückliche Weisung: Beauftragt der Kunde die Vernichtung eines Originals ausdrücklich (z.B. über die entsprechende Auswahl im Kundenportal), wird sie nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen ab Erteilung der Weisung vollzogen. Diese Frist dient dem Kunden als Widerrufsfenster und dem Anbieter zur Prüfung, ob ein Ausnahmefall nach dem letzten Unterpunkt vorliegt; sie wird dem Kunden bei Erteilung der Weisung unter Angabe des konkreten Vernichtungsdatums genannt. Der Kunde kann seine Weisung innerhalb dieser Frist jederzeit widerrufen. Nach Vollzug verbleibt ausschließlich die digitale Fassung; der Anbieter weist den Kunden vor Erteilung der Weisung darauf hin, dass einer digitalen Fassung im Rechtsverkehr ein geringerer Beweiswert zukommen kann als dem unterschriebenen Original.
- Letzte Warnung: Zusätzlich erinnert der Anbieter den Kunden spätestens 3 Werktage vor der Vernichtung erneut in Textform ("Letzte Warnung"), damit der Kunde die Zusendung des Originals noch rechtzeitig verlangen oder eine erteilte Weisung widerrufen kann.
- Ausnahme (Schutz-Klausel): Von einer Vernichtung nach dem Unterpunkt "Vernichtung ohne Rückmeldung" ausgeschlossen sind amtliche Urkunden, Ausweisdokumente und Dokumente, die erkennbar einen hohen Wiederbeschaffungswert haben, sowie zusätzlich Verträge, notarielle Dokumente und Schriftstücke mit handschriftlicher Originalunterschrift. Diese werden dem Kunden nach Ablauf der Frist automatisch und kostenpflichtig zugesandt. Eine ausdrückliche Weisung des Kunden nach dem Unterpunkt "Vernichtung auf ausdrückliche Weisung" geht dieser Schutzklausel vor; der Anbieter weist den Kunden in diesem Fall vor Vollzug gesondert darauf hin, dass es sich um ein Dokument der vorgenannten Art handelt.
(6) Same-Day-Benachrichtigung (förmliche Zustellungen): Eingehende förmliche Zustellungen (behördliche Post, gerichtliche Post, Einschreiben) werden dem Kunden noch am Eingangstag per E-Mail gemeldet. Diese Benachrichtigung erfolgt auch dann, wenn der Kunde seinen Benachrichtigungskanal auf "Keine E-Mail" gestellt hat (Pflicht-Benachrichtigung), da förmliche Zustellungen rechtliche Fristen auslösen können.
(6a) Lesebestätigung & gestaffeltes Sicherheitsnetz: Der Kunde bestätigt die Kenntnisnahme bereitgestellter Scans im Portal (Lesebestätigung). Erfolgt bei einer förmlichen Zustellung oder einem Einschreiben binnen 4 Werktagen nach der Benachrichtigung keine Lesebestätigung, leitet der Anbieter die betroffene Sendung als fristwahrendes Sicherheitsnetz kostenpflichtig physisch an den Kunden weiter. Die Kosten richten sich nach § 4: Das Porto wird nach § 4 Abs. 1 1:1 weiterberechnet; für die Handling-Gebühr gilt bei amtlicher, gerichtlicher und anwaltlicher Korrespondenz die Freigrenze nach § 4 Abs. 2 (Sendung 1 bis 5 im Monat ohne Handling-Gebühr, ab der 6. Sendung 0,50 €). Der Anbieter weist den Kunden mit der Benachrichtigung — also bei Beginn der Frist — in Textform ausdrücklich und gesondert darauf hin, dass die Sendung ohne Lesebestätigung nach Fristablauf kostenpflichtig weitergeleitet wird; die dabei anfallenden Kosten werden in der Benachrichtigung beziffert. Für sonstige Post gilt die Weiterleitung nach Absatz 4.
(7) Öffnen im Wellenfall (§ 4a): Im Rahmen eines Massenpost-Vorfalls nach § 4a ist der Anbieter berechtigt, eingehende Post zur Identifikation von Pflichtpost zu öffnen, sofern der Kunde dies im Rahmen seiner Vollmacht (Absatz 1) nicht ausdrücklich untersagt hat. Das Öffnen dient ausschließlich der Fristensicherung; die Inhalte werden digital erfasst und dem Kunden bereitgestellt.
(8) Beweismittel-Aufbewahrung (Dossier): Im Rahmen eines Massenpost- Vorfalls nach § 4a erzeugte digitale Nachweise (Scans, Fotos, Vorfall-Dossier) werden bis zum Ablauf der einschlägigen Verjährungsfrist (max. 3 Jahre nach § 195 BGB) digital archiviert. Ein Legal Hold (z.B. bei laufenden oder angekündigten Verfahren) pausiert die Löschung bis zum Abschluss des jeweiligen Verfahrens. Physische Originale werden max. 3 Monate aufbewahrt, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt und kein Legal Hold besteht.
(9) Sichtung von Paketen (nur 18+-Add-on): Die Vollmacht nach Absatz 1 sowie die Digitalisierungsbefugnis nach Absatz 2 beziehen sich im Übrigen ausschließlich auf Briefpost. Bei Kunden mit aktivem 18+-Add-on erweitert sich diese Befugnis auf die Sichtung eingehender Pakete, soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist (Erfassung und Dokumentation der Sendung, Prüfung auf Sendungen, die nach § 1 Abs. 3 nicht Vertragsgegenstand sind, Vorbereitung der Weiterleitung nach § 5); Grundlage dieser Erweiterung ist die bei Buchung des 18+-Add-ons erteilte Zustimmung nach § 2a Abs. 5. Die Annahme von Paketen setzt in jedem Fall den Tarif PRIME voraus (§ 2, § 5).
§ 6a Anfragen Dritter, Behörden und Gerichte
(1) Behörden und Gerichte: Der Anbieter gibt Daten des Kunden an Strafverfolgungsbehörden, Gerichte oder andere Behörden nur heraus, wenn und soweit eine gesetzliche Pflicht dazu besteht — insbesondere aufgrund einer gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Anordnung (z. B. §§ 94, 95, 98, 100 StPO), einer Zeugenpflicht (§ 161a Abs. 1, § 163 Abs. 3 StPO) oder eines Auskunftsersuchens nach § 93 AO. Formlose Anfragen ohne Rechtsgrundlage begründen keine Herausgabepflicht; der Anbieter prüft jede Anfrage vor einer Antwort.
(2) Private Dritte: Gegenüber privaten Dritten (z. B. Fans, Abmahnenden oder deren Anwälten) gibt der Anbieter Daten des Kunden nicht heraus, solange keine gerichtliche Anordnung ihn dazu verpflichtet.
(3) Benachrichtigung: Der Anbieter benachrichtigt den Kunden über eine Herausgabe seiner Daten, soweit dem kein gesetzliches Verbot (insbesondere ein Offenbarungsverbot nach § 95a Abs. 6 StPO) und keine von der anfragenden Stelle dargelegte Gefährdung des Zwecks der Untersuchung entgegensteht. Entfällt das Hindernis, wird die Benachrichtigung nachgeholt.
(4) Keine Erweiterung: Dieser Paragraf begründet keine Befugnisse des Anbieters, die nicht bereits aus dem Gesetz folgen, und schränkt gesetzliche Rechte des Kunden nicht ein. Der Anbieter ist kein Wohnungsgeber im Sinne des § 19 Bundesmeldegesetz und stellt keine Wohnungsgeberbestätigungen aus.
§ 7 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Für Verzögerungen, Verlust oder Beschädigung, die nach Übergabe an den jeweiligen Versanddienstleister entstehen (z.B. Deutsche Post/DHL), haftet der Anbieter nur im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung des Versanddienstleisters; etwaige Ersatzansprüche werden auf Wunsch an den Kunden abgetreten, soweit rechtlich zulässig.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Adresse oder des Services durch den Kunden resultieren.
(5) Förmliche Zustellungen (§ 171 ZPO): Die Entgegennahme und Weiterleitung förmlicher Zustellungen erfolgt nach bestem Bemühen. Der Anbieter handelt dabei als Empfangsbevollmächtigter im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (§ 171 ZPO). Der Anbieter haftet nicht für Fristversäumnisse, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde veraltete Kontaktdaten hinterlegt hat, auf Benachrichtigungen nicht reagiert oder die digitale Bereitstellung der Sendung nicht abruft. Die eigene Sorgfalt des Kunden bei der Überwachung seiner Post bleibt unberührt.
§ 8 Vertragsdauer & Kündigung
(1) Vertragsschluss und Erstlaufzeit: Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und der Anbieter die Annahme durch eine Auftrags-/Onboardingbestätigung bestätigt. Der Vertrag beginnt mit Zugang dieser Bestätigung, spätestens mit erstmaliger Zurverfügungstellung der Adresse. Die Erstlaufzeit richtet sich nach dem gewählten Abrechnungszeitraum und beträgt einen Monat bei monatlicher Zahlweise bzw. zwölf Monate bei jährlicher Zahlweise. Das Entgelt ist jeweils im Voraus fällig.
(2) Folgeperiode und aktiver Jahrestarif: Nach Ablauf einer festen Jahresperiode läuft der nicht gekündigte Vertrag auf unbestimmte Zeit zum regulären Monatspreis des gebuchten Tarifs weiter, sofern der Kunde keiner neuen festen Jahresperiode nach Absatz 3 zugestimmt hat. Ein monatlich gebuchter Vertrag läuft nach seiner Erstlaufzeit ebenfalls auf unbestimmte Zeit zum regulären Monatspreis weiter. Der jeweils geltende reguläre Monatspreis wird vor Vertragsschluss auf der Seite zerodox.de/preise ausgewiesen. Der auf unbestimmte Zeit laufende Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.
(3) Neue feste Jahresperiode nur mit Zustimmung: Der Anbieter kann dem Kunden vor Ende der laufenden Jahresperiode den Abschluss einer neuen festen Jahresperiode anbieten. Eine neue Laufzeit von zwölf Monaten entsteht ausschließlich durch die ausdrückliche aktive Zustimmung des Kunden zum konkret ausgewiesenen Gesamtpreis. Die Zustimmung gilt nur für die jeweils angebotene Folgeperiode und wird vor jeder weiteren Jahresperiode erneut eingeholt. Schweigen, Nichtstun oder das Ausbleiben einer Antwort führen niemals zu einer neuen festen Jahresbindung. Das Angebot wird grundsätzlich acht Wochen vor Periodenende mit einer sachlichen Erinnerung nach vier Wochen übermittelt.
(4) Kündigung: Die Kündigung ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Sie kann insbesondere erklärt werden über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ auf zerodox.de — dafür ist keine Anmeldung erforderlich (§ 312k BGB) —, im eingeloggten Kundenportal oder formlos in Textform (z.B. per E-Mail). Der Anbieter bestätigt den Zugang der Kündigung unverzüglich in Textform unter Angabe von Datum, Uhrzeit und dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag endet.
(5) Wirksamwerden: Die Kündigung wird zu dem vom Kunden gewünschten Zeitpunkt wirksam, frühestens jedoch zum Ablauf der Erstlaufzeit bzw. — bei bereits verlängertem Vertrag — zum Ablauf der aktiv vereinbarten neuen Jahresperiode oder nach Ablauf der Monatsfrist im auf unbestimmte Zeit laufenden Monatstarif. Macht der Kunde keine Angabe zum Zeitpunkt, wirkt die Kündigung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
(6) Rückerstattung: Für einen bereits bezahlten Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde, erfolgt keine Rückerstattung. Gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher (§ 9) sowie gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt; endet der Vertrag aufgrund eines solchen Rechts vorzeitig, wird ein im Voraus gezahltes Entgelt für noch nicht erbrachte Leistungen anteilig erstattet.
(7) Post nach Vertragsende (2-Wochen-Kulanz): Nach Vertragsende ist der Anbieter nicht mehr zur Annahme verpflichtet. Kulanzweise werden eingehende Sendungen für 2 Wochen gemeldet und nur gegen Vorkasse weitergeleitet.
(8) Nach Ablauf der Frist gehen Sendungen mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurück.
(9) Laufzeit und Kündigung von Zusatzleistungen (SHIELD, 18+-Add-on): Optional buchbare Zusatzleistungen (§ 2, § 2a) folgen dem Abrechnungszeitraum des Hauptvertrags. Bei einer Buchung während einer laufenden Abrechnungsperiode wird das Entgelt bis zum Ende der laufenden Periode zeitanteilig berechnet; der konkrete Betrag wird vor der Buchung ausgewiesen. Die Kündigung einer Zusatzleistung ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich (Absatz 4 gilt entsprechend) und wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums der Zusatzleistung wirksam. Nach Ablauf einer festen Jahresperiode läuft eine nicht gekündigte Zusatzleistung entsprechend Absatz 2 auf unbestimmte Zeit zum regulären Monatspreis weiter; Absatz 3 gilt entsprechend. Die Kündigung des Hauptvertrags beendet sämtliche Zusatzleistungen zu demselben Zeitpunkt. Gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher (§ 9) bleiben unberührt; bei einer Buchung während des laufenden Vertrags beginnt die Widerrufsfrist für die Zusatzleistung mit deren Buchung.
(10) Schlussrechnung: Endet der Vertrag, rechnet der Anbieter zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam wird, alle bis dahin entstandenen, noch nicht abgerechneten Entgelte und Auslagen (insbesondere zeitanteilige Entgelte für Zusatzleistungen sowie Versand-, Verpackungs- und Bearbeitungsentgelte nach § 4 und § 5) mit einer Schlussrechnung ab. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zahlbar. Im Fall eines Widerrufs (§ 9) erfolgt statt einer Schlussrechnung die Rückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften.
§ 9 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)
(1) Sofern der Kunde Verbraucher ist, steht ihm ein Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung nach amtlichem Muster sowie das Muster-Widerrufsformular findest du unter zerodox.de/widerruf.
(2) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt (z.B. Zuteilung/Einrichtung der Adresse, Start der Postannahme, Digitalisierung/Scan), so hat der Verbraucher im Falle des Widerrufs dem Anbieter Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig nur, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und seine Kenntnis bestätigt hat, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
(4) Wertersatz nach Abs. 2 wird zeitanteilig berechnet und entspricht dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistung im Verhältnis zum vereinbarten Abrechnungszeitraum.
(5) Unabhängig vom Wertersatz hat der Verbraucher im Widerrufsfall solche Auslagen/variablen Kosten zu erstatten, die bis zum Widerruf auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers entstanden sind (z.B. Porto/Versandkosten, Verpackungsmaterial, Handling-Entgelte, Zusatzleistungen wie Höherversicherung), soweit diese tatsächlich angefallen sind.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Koblenz. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Verbraucherstreitbeilegung: Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 11 Empfehlungsprogramm
(1) Teilnahme: Bestandskunden mit aktivem Vertrag können andere Personen über einen persönlichen Empfehlungscode werben. Die Teilnahme ist freiwillig; ein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder auf eine bestimmte Belohnung besteht nicht.
(2) Zuordnung: Eine Empfehlung wird berücksichtigt, wenn die geworbene Person den Empfehlungscode bei ihrer Anmeldung angibt und einen eigenständigen, kostenpflichtigen Vertrag abschließt. Selbst-Empfehlungen sowie Empfehlungen an bereits bestehende oder ehemalige Kunden sind ausgeschlossen.
(3) Belohnung des Werbers: Sobald die geworbene Person ihre erste Rechnung vollständig bezahlt hat, erhält der Werber ein Guthaben in Höhe eines Monatsbeitrags seines Tarifs (derzeit CORE 5,00 €, PRIME 10,00 €). Das Guthaben wird ausschließlich mit künftigen Forderungen des Anbieters verrechnet.
(4) Kein Barauszahlungsanspruch: Das Empfehlungsguthaben ist ein reines Verrechnungsguthaben. Es kann weder ganz noch teilweise ausgezahlt, an Dritte übertragen noch in Geld abgelöst werden und begründet keinen Zahlungsanspruch gegen den Anbieter.
(5) Belohnung der geworbenen Person: Die geworbene Person erhält als Willkommensvorteil einen zusätzlichen beitragsfreien Monat (ihren zweiten Monat gratis).
(6) Verfall: Nicht eingelöstes Empfehlungsguthaben verfällt zwölf (12) Monate nach seiner Gutschrift.
(7) Widerruf und Rückabwicklung: Widerruft oder kündigt die geworbene Person ihren Vertrag innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist, oder wird die Empfehlung wegen Missbrauchs zurückgenommen, entfällt der Belohnungsanspruch; bereits gutgeschriebenes, noch nicht verrechnetes Guthaben wird storniert.
(8) Missbrauch: Bei missbräuchlicher Nutzung (insbesondere Selbst-Empfehlung, Anlage von Scheinkonten oder Angabe unrichtiger Daten) ist der Anbieter berechtigt, Belohnungen zu verweigern oder zurückzunehmen und die Teilnahme auszuschließen.
(9) Änderung und Beendigung: Der Anbieter kann das Empfehlungsprogramm sowie die Höhe der Belohnungen mit Wirkung für die Zukunft ändern oder das Programm einstellen. Bereits entstandene, nicht verfallene Guthaben bleiben hiervon unberührt.
(10) Sperrfrist und Widerruf: Das Empfehlungsguthaben des Werbers wird erst nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist von vierzehn (14) Tagen des geworbenen Kunden (§ 355 BGB, gerechnet ab dessen Vertragsschluss) als verrechenbares Guthaben freigegeben. Widerruft der geworbene Kunde seinen Vertrag innerhalb dieser Frist oder wird seine Zahlung rückabgewickelt, entsteht kein Empfehlungsguthaben; bereits freigegebenes Guthaben wird in diesem Fall zurückgebucht.
Übersicht: Variable Kosten
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Amtspost (Sendung 1-5/Monat) | 0,00 € |
| Amtspost (ab 6. Sendung/Monat) | 0,50 € pro Brief |
| Sonstige Post (nur PRIME) | 0,50 € pro Sendung |
| Paketservice (nur PRIME) | 2,00 € pro Paket |
| Weiterleitung Brief | Porto (1:1) |
| Weiterleitung Paket | DHL-Tarif (1:1) |
| Material/Verpackung (§ 4(4)) | tatsächlicher Aufwand (1:1, keine Pauschale) |
| Massenpost-Vorfall (§ 4a) | 39,00 € pro Vorfall (mit SHIELD 5/Monat inklusive) |
| SHIELD Add-on (§ 2, § 3) | 9,00 €/Monat oder 90,00 €/Jahr |
| 18+-Add-on (§ 2a, § 3) | 12,00 €/Monat oder 120,00 €/Jahr |
← Tabelle zum Scrollen wischen →
Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben.
Stand: August 2026 | Version 3.1 | ZERODOX - Post- und Impressumsservice für Creator