für den Post- und Impressumsservice ZERODOX
Vertragspartner / Anbieter
Christian Jahnke
Gulisastraße 93, 56072 Koblenz, Deutschland
USt-IdNr.: DE450419644
E-Mail: support@zerodox.de
Begriffsbestimmungen
Kunde ist die natürliche oder juristische Person, die Leistungen von ZERODOX bucht.
Creator sind Kunden, die eine Online-Präsenz als Content Creator betreiben (z.B. Streaming, Video, Social Media). Der Service richtet sich ausschließlich an Creator im Sinne dieser AGB.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
§ 1 Vertragsgegenstand
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden unter der Marke "ZERODOX" eine ladungsfähige Anschrift (c/o-Adresse) einschließlich einer Empfangsvollmacht für förmliche Zustellungen (§ 171 ZPO, siehe § 6) zur Verfügung, die der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (z.B. im Impressum von Webseiten und Social Media) nutzen darf.
(2) Der Anbieter nimmt Postsendungen für den Kunden entgegen, bearbeitet diese (insbesondere Digitalisierung/Scan oder Weiterleitung) und verwahrt sie kurzzeitig zur Weiterleitung bzw. Abholung nach Maßgabe dieser AGB und des gebuchten Tarifs.
(3) Nutzungsbeschränkung / zulässige Nutzung für Creator:
- (a) Erlaubt ist die Nutzung der ZERODOX-Adresse als ladungsfähige Anschrift im Impressum und in vergleichbaren Pflichtangaben der Online-Präsenz des Kunden (z.B. Website, Twitch, YouTube, TikTok, Instagram, Discord).
- (b) Untersagt ist die Nutzung der Adresse zur behördlichen Anmeldung eines Wohnsitzes (Einwohnermeldeamt).
- (c) Untersagtist außerdem die Nutzung der Adresse als Sitz/Anschrift für behördliche Registrierungen des Unternehmens (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregister-/Vereinsregister-Eintrag, "Betriebsstätte", Postanschrift gegenüber Finanzamt/Zoll als Unternehmenssitz), sofern der Anbieter nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- (d) Die Nutzung der Adresse für Warenversand/Retouren ist nur im Rahmen des gebuchten Tarifs (insbesondere PRIME für Pakete) zulässig.
(4) Identitätsprüfung (Sicherheitsklausel): Zur Sicherheit und Prävention von Missbrauch behält sich der Anbieter das Recht vor, bei begründetem Anlass oder gesetzlicher Notwendigkeit während der Vertragslaufzeit einen Identitätsnachweis anzufordern (z.B. Kopie des Personalausweises/Passes oder geeignete alternative Nachweise). Kommt der Kunde dieser Aufforderung nicht nach, ist der Anbieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.
§ 2 Tarife und Leistungsumfang
Der Leistungsumfang richtet sich streng nach dem vom Kunden gebuchten Tarif:
- Tarif "CORE":Beinhaltet ausschließlich die Entgegennahme von amtlicher, gerichtlicher und anwaltlicher Korrespondenz ("Pflichtpost"). Private Briefpost, Fanpost und Pakete sind nicht Vertragsgegenstand; die Annahme solcher Sendungen wird verweigert und die Sendung geht an den Absender zurück.
- Tarif "PRIME": Beinhaltet zusätzlich die Annahme und Bearbeitung von gewöhnlicher Briefpost (z.B. Fanpost) sowie Paketen (bis 31,5 kg).
Optional buchbar ist der Schutz-Tarifbestandteil "SHIELD" (siehe § 3 und § 4a). Für Massen- und Missbrauchspost durch Dritte gilt vorrangig § 4a. SHIELD ist nur in Kombination mit einem aktiven CORE- oder PRIME-Tarif buchbar.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Die Grundgebühr beträgt:
| Tarif | Monatlich | Jährlich |
|---|---|---|
| CORE | 5,00 € | 50,00 € (2 Monate gratis) |
| PRIME | 10,00 € | 100,00 € (2 Monate gratis) |
| SHIELD (Add-on, nur mit CORE oder PRIME) | 9,00 € | 90,00 € (2 Monate gratis) |
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(2) Kleinunternehmer-Status: Alle angegebenen Preise sind Endpreise in Euro. Gemäß § 19 UStG (Kleinunternehmerregelung) erhebt der Anbieter keine Umsatzsteuer und weist diese folglich auch nicht aus.
(3) Die Zahlung der Grundgebühr erfolgt im Voraus. Variable Kosten (Handling, Porto, Material) werden monatlich abgerechnet oder von einem vorab eingezahlten Kundenguthaben abgezogen. Bei erhöhtem Sendungsaufkommen oder absehbar hohen variablen Kosten (insbesondere Porto/Versandkosten) behält sich der Anbieter vor, eine angemessene Vorauszahlung (Aufladung des Kundenguthabens) zu verlangen oder Zwischenabrechnungen vorzunehmen; bis zum Ausgleich kann die kostenpflichtige Weiterleitung ausgesetzt werden.
§ 4 Postservice: Gebühren & Handling (Briefe)
(1) Die physische Weiterleitung von Post erfolgt stets auf Kosten des Kunden. Das anfallende Porto (Deutsche Post AG) wird 1:1 weiterberechnet.
(2) Fair-Use-Regelung für Amtspost: Für amtliche, gerichtliche und anwaltliche Korrespondenz gilt eine Freigrenze von 5 Sendungen pro Monat.
- Sendung 1 bis 5: 0,00 € Handling-Gebühr
- Ab der 6. Sendung: 0,50 € Handling-Gebühr pro Brief
(3) Für sonstige Post (nur Tarif PRIME) wird pauschal eine Bearbeitungsgebühr von 0,50 € pro Sendung berechnet.
(4) Material- & Verpackungskosten: Eine pauschale Verpackungsgebühr wird nicht erhoben. Erfordert die Weiterleitung gebündelter Sendungen oder von Originalen eine (Neu-)Verpackung (z.B. weil eine gemeinsame Versandeinheit gebildet wird oder die Originalverpackung nicht versandgerecht ist), werden das Porto sowie die tatsächlich anfallenden Material- und Verpackungskosten (Kartons, Umschläge, Füllmaterial) 1:1 an den Kunden weiterberechnet; auf Wunsch werden sie nachvollziehbar aufgeschlüsselt. Für die reguläre Einzelweiterleitung entstehen — abgesehen vom Porto — in der Regel keine gesonderten Material-/Verpackungskosten.
§ 4a Massenpost / Missbrauch durch Dritte
(1) Vorfall-Definition:Ein "Massenpost-Vorfall" liegt vor, wenn innerhalb von 30 Tagen ungewöhnlich viele Sendungen ohne erkennbares persönliches Verhältnis beim Anbieter eingehen und nach vernünftiger Einschätzung auf einen koordinierten Versand durch Dritte (z.B. Follower-Kampagnen, Hasskampagnen, unerwünschten Massenzustellungen) hindeuten. Ein Vorfall wird ausgerufen, wenn mindestens eines der folgenden objektiven Kriterien erfüllt ist: (a) mehr als 20 Sendungen innerhalb von 7 aufeinanderfolgenden Tagen ohne erkennbaren persönlichen Bezug zum Kunden eingehen, oder (b) mehr als 40 Sendungen mit erkennbar schädigendem Charakter innerhalb von 30 Tagen eingehen, oder (c) eine erkennbar koordinierte Schädigung durch Dritte vorliegt.
(2) Gebündelte Bearbeitung: Im Vorfall-Modus werden eingehende Sendungen gesammelt und in Bearbeitungseinheiten gebündelt. Die Abarbeitung erfolgt nicht mehr im Einzelversand, sondern in Stapeln. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über den Vorfallbeginn.
(3) Pflichtpost-Schutz: Amtliche, gerichtliche und anwaltliche Korrespondenz (Pflichtpost) wird auch im Vorfall prioritär geöffnet und dem Kunden innerhalb von 24 Stunden nach Eingang digital bereitgestellt, sofern der Kunde dies im Rahmen seiner Vollmacht (§ 6) nicht ausdrücklich untersagt hat. Das Öffnen im Vorfall dient ausschließlich der Fristensicherung und der Trennung von Pflichtpost und Massenpost.
(4) Entgelt: Für einen Massenpost-Vorfall fällt eine Bearbeitungsgebühr von 39,00 € pro Vorfall an. Für Kunden mit aktivem SHIELD-Tarif sind bis zu 5 Massenpost-Vorfälle pro Kalendermonat im SHIELD-Add-on enthalten (kein separates Vorfallsentgelt); ab dem 6. Vorfall im selben Kalendermonat gilt der reguläre Satz von 39,00 € pro Vorfall. § 4a(4a) und § 4a(8) bleiben unberührt. Das Vorfallsentgelt deckt den Aufwand für Sortierung, Dokumentation und Lagerung ab; Porto und Material/Verpackung werden separat nach § 4 und § 4(4) abgerechnet. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Anbieter durch den Massenpost-Vorfall kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand als die Pauschale von 39,00 € entstanden ist; in diesem Fall wird nur der nachgewiesene, geringere Betrag berechnet.
(4a) Schutz vor Risikoauswahl (Adverse Selection): Der SHIELD-Schutz einschließlich der Inklusivleistung nach Absatz 4 gilt ab dem Zeitpunkt der Aktivierung des SHIELD-Add-ons. Ein Massenpost-Vorfall ist von der Inklusivleistung nur dann ausgenommen, wenn nachweisbar ist, dass die zugrunde liegende Massenpost zum Zeitpunkt der Aktivierung bereits physisch auf dem Postweg war. In diesem Fall gilt für den betroffenen Vorfall das reguläre Vorfallsentgelt nach Absatz 4 in voller Höhe von 39,00 €. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Massenpost zum Aktivierungszeitpunkt bereits auf dem Postweg war, trägt der Anbieter.
(5) Schweregrad B (Straftat-Eskalation): Deuten eingehende Sendungen auf eine ernste Straftat hin (z.B. Bedrohung gemäß § 241 StGB, Nachstellung/Stalking gemäß § 238 StGB oder vergleichbare Straftaten), wird der Vorfall als Schweregrad B eingestuft. In diesem Fall werden die betroffenen Sendungen gesichert undnicht gebündelt oder vernichtet. Der Anbieter warnt den Kunden umgehend und empfiehlt die Erstattung einer Strafanzeige. Das reguläre Vorfallsentgelt gemäß Absatz 4 bleibt anwendbar; eine gesonderte Volumengebühr fällt nicht an.
(6) Notbremse: Ist die Massenpost betriebsstörend oder gefährlich (z.B. auslaufende Flüssigkeiten, stark riechende oder hygienisch bedenkliche Sendungen, erkennbar schädliche Inhalte), ist der Anbieter berechtigt, die Annahme sofort einzustellen und eingehende Sendungen abzuweisen oder — soweit behördlich zulässig — zu vernichten, ohne Rückfrage beim Kunden. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich.
(7) Lager & Beweissicherung: Im Vorfall physisch eingelagerte Sendungen werden bis zum Abschluss der Bearbeitung und darüber hinaus für mindestens 3 Monate aufbewahrt, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt. Digitale Scans und das Vorfall-Dossier werden gemäß § 6(8) archiviert.
(8) Wiederholung / Dauerlast: Stellt der Anbieter fest, dass ein Kunde regelmäßig oder dauerhaft Ziel koordinierter Massenpostsendungen ist und dadurch der Betrieb erheblich beeinträchtigt wird, kann der Anbieter nach Abwägung der beiderseitigen Interessen das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen. Weitergehende Ansprüche des Anbieters, insbesondere nach § 823 BGB, bleiben unberührt.
§ 5 Paketservice & Logistik (nur Tarif PRIME)
(1) Standard-Pakete: Für die Bearbeitung von Standard-Paketen (Annahme, Einlagerung, Übergabe) berechnet der Anbieter eine einmalige Servicepauschale von 2,00 € pro Paket (Endpreis) zzgl. Versandkosten.
(2) Zulässige Maße & Sperrgut-Ausschluss: Die Annahme ist strikt beschränkt auf Pakete, die den Standardmaßen der gängigen Paketdienstleister entsprechen (max. 120 x 60 x 60 cm, max. 31,5 kg). Sperrgut, Möbel und Palettenware sind ausgeschlossen.
(3) Zahlungsverpflichtungen (Nachnahme/Zoll): Sendungen, die bei Zustellung Kosten verursachen, werden grundsätzlich abgelehnt, es sei denn, der Kunde hat den Betrag vorab an den Anbieter überwiesen.
(4) Rückläufer: Wird eine weitergeleitete Sendung vom Versanddienstleister an den Anbieter retourniert (z.B. wegen Unzustellbarkeit beim Kunden), trägt der Kunde die hierfür anfallenden Rücksendekosten (Strafporto) sowie das erneute Handling.
(5) Verpackung & Schäden: Der Weiterversand erfolgt im Originalkarton. Muss neu verpackt werden (z.B. wegen Beschädigung), trägt der Kunde die Materialkosten.
(6) Verbotene Inhalte: Sendungen, deren Annahme oder Besitz gegen gesetzliche Vorschriften verstößt (z.B. Betäubungsmittel, Waffen, Gefahrstoffe), werden abgewiesen bzw. es wird nach rechtlicher Lage verfahren.
(7) Ekel-/Gefahr-Notbremse: Sendungen, die betriebsstörend, gefährlich oder hygienisch unzumutbar sind (z.B. auslaufende Flüssigkeiten, stark riechende, schimmelige oder beschädigte Inhalte, erkennbar gesundheitsgefährdende Materialien), darf der Anbieter sofort und ohne vorherige Rückfrage beim Kunden abweisen oder — soweit rechtlich zulässig — vernichten. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über die getroffene Maßnahme.
(8) Versand & Versicherung (Weiterleitung):Der Anbieter nutzt für die Weiterleitung von Paketen standardmäßig den Versanddienstleister DHL (Versandprodukt "DHL Paket" oder ein vergleichbares DHL-Produkt) einschließlich der dort vorgesehenen Standard-Haftungsgrenze. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann eine Versandart ohne Haftung/Versicherung gewählt werden; in diesem Fall trägt der Kunde das Risiko von Verlust oder Beschädigung. Überschreitet der Warenwert die Standard-Haftungsgrenze des gewählten Versandproduktes, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter vor Beauftragung/Versand schriftlich zu informieren und - falls erforderlich - eine Höherversicherung zu beauftragen; die Mehrkosten sind vorab zu zahlen. Erfolgt keine Mitteilung/Beauftragung, besteht Versicherungsschutz nur bis zur Standard-Haftungsgrenze; eine weitergehende Haftung des Anbieters für den darüber hinausgehenden Warenwert ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.
§ 6 Postvollmacht, Empfangsvollmacht, Digitalisierung & Archivierung
(1) Der Kunde bevollmächtigt den Anbieter ausdrücklich zur Entgegennahme und Öffnung seiner Post sowie zur Entgegennahme förmlicher Zustellungen als Empfangsbevollmächtigter im Sinne von § 171 ZPO. Die Vollmacht gilt für alle dem Kunden gegenüber zu bewirkenden förmlichen Zustellungen (z.B. Gerichte, Behörden, Gerichtsvollzieher), soweit diese gesetzlich einem Empfangsbevollmächtigten zugestellt werden dürfen. Ausgenommen sind Zustellungen, die nach Gesetz oder gerichtlicher Anordnung zwingend eigenhändig oder persönlich an den Kunden zu bewirken sind (z.B. bestimmte Ladungen im Strafverfahren, § 145a StPO); insoweit kann die Vollmacht die persönliche Zustellung nicht ersetzen. Die Vollmacht ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich und endet spätestens mit Beendigung des Vertragsverhältnisses.
(2) Digitalisierung (Standard): Eingehende Briefpost wird standardmäßig geöffnet, der Inhalt gescannt und dem Kunden digital (per E-Mail oder Download) zur Verfügung gestellt.
(3) Widerspruch (Privacy): Widerspricht der Kunde der Öffnung ausdrücklich, wird nur der Umschlag gescannt. Der Kunde entscheidet anschließend, ob die Sendung ungeöffnet weitergeleitet werden soll.
(4) 3-Tage-Automatik: Erteilt der Kunde bei ungeöffneter Post nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Benachrichtigung eine Weisung, ist der Anbieter berechtigt, die Sendung ungeöffnet und kostenpflichtig weiterzuleiten, um Fristversäumnisse zu verhindern.
(5) Archivierung & Vernichtung (4-Wochen-Regel):
- Aufbewahrung: Nach der Digitalisierung bewahrt der Anbieter die physischen Originaldokumente für einen Zeitraum von 4 Wochen auf.
- Vernichtung:Der Anbieter weist den Kunden bei Beginn der Vier-Wochen-Frist — d.h. mit der Benachrichtigung über die erfolgte Digitalisierung — in Textform ausdrücklich und gesondert auf die Bedeutung seines Schweigens hin, insbesondere darauf, dass die physischen Originaldokumente nach Fristablauf vernichtet werden, sofern der Kunde nicht innerhalb der Frist die Zusendung des Originals verlangt. Geht innerhalb dieser Frist keine Anforderung (z.B. "Bitte Original zusenden") ein, gilt dies als Zustimmung des Kunden zur datenschutzgerechten Vernichtung der Dokumente (Schredder gemäß DSGVO) nach Fristablauf. Eine dauerhafte Archivierungspflicht besteht nicht.
- Letzte Warnung:Zusätzlich erinnert der Anbieter den Kunden spätestens 3 Werktage vor der Vernichtung erneut in Textform ("Letzte Warnung"), damit der Kunde die Zusendung des Originals noch rechtzeitig verlangen kann.
- Ausnahme (Schutz-Klausel): Von der Vernichtung ausgeschlossen sind amtliche Urkunden, Ausweisdokumente und Dokumente, die erkennbar einen hohen Wiederbeschaffungswert haben, sowie zusätzlich Verträge, notarielle Dokumente und Schriftstücke mit handschriftlicher Originalunterschrift. Diese werden dem Kunden nach Ablauf der Frist automatisch und kostenpflichtig zugesandt.
(6) Same-Day-Benachrichtigung (förmliche Zustellungen):Eingehende förmliche Zustellungen (behördliche Post, gerichtliche Post, Einschreiben) werden dem Kunden noch am Eingangstag per E-Mail gemeldet. Diese Benachrichtigung erfolgt auch dann, wenn der Kunde seinen Benachrichtigungskanal auf "Keine E-Mail" gestellt hat (Pflicht-Benachrichtigung), da förmliche Zustellungen rechtliche Fristen auslösen können.
(6a) Lesebestätigung & gestaffeltes Sicherheitsnetz: Der Kunde bestätigt die Kenntnisnahme bereitgestellter Scans im Portal (Lesebestätigung). Erfolgt bei einer förmlichen Zustellung oder einem Einschreiben binnen 4 Werktagen nach der Benachrichtigung keine Lesebestätigung, leitet der Anbieter die betroffene Sendung als fristwahrendes Sicherheitsnetz auf eigene Kosten physisch an den Kunden weiter. Für sonstige Post bleibt es bei der kostenpflichtigen Weiterleitung nach Absatz 4.
(7) Öffnen im Wellenfall (§ 4a): Im Rahmen eines Massenpost-Vorfalls nach § 4a ist der Anbieter berechtigt, eingehende Post zur Identifikation von Pflichtpost zu öffnen, sofern der Kunde dies im Rahmen seiner Vollmacht (Absatz 1) nicht ausdrücklich untersagt hat. Das Öffnen dient ausschließlich der Fristensicherung; die Inhalte werden digital erfasst und dem Kunden bereitgestellt.
(8) Beweismittel-Aufbewahrung (Dossier): Im Rahmen eines Massenpost- Vorfalls nach § 4a erzeugte digitale Nachweise (Scans, Fotos, Vorfall-Dossier) werden bis zum Ablauf der einschlägigen Verjährungsfrist (max. 3 Jahre nach § 195 BGB) digital archiviert. Ein Legal Hold (z.B. bei laufenden oder angekündigten Verfahren) pausiert die Löschung bis zum Abschluss des jeweiligen Verfahrens. Physische Originale werden max. 3 Monate aufbewahrt, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt und kein Legal Hold besteht.
§ 7 Haftung
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.
(3) Für Verzögerungen, Verlust oder Beschädigung, die nach Übergabe an den jeweiligen Versanddienstleister entstehen (z.B. Deutsche Post/DHL), haftet der Anbieter nur im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung des Versanddienstleisters; etwaige Ersatzansprüche werden auf Wunsch an den Kunden abgetreten, soweit rechtlich zulässig.
(4) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Adresse oder des Services durch den Kunden resultieren.
(5) Förmliche Zustellungen (§ 171 ZPO): Die Entgegennahme und Weiterleitung förmlicher Zustellungen erfolgt nach bestem Bemühen. Der Anbieter handelt dabei als Empfangsbevollmächtigter im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (§ 171 ZPO). Der Anbieter haftet nicht für Fristversäumnisse, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde veraltete Kontaktdaten hinterlegt hat, auf Benachrichtigungen nicht reagiert oder die digitale Bereitstellung der Sendung nicht abruft. Die eigene Sorgfalt des Kunden bei der Überwachung seiner Post bleibt unberührt.
§ 8 Vertragsdauer & Kündigung
(1) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot (z.B. per E-Mail) annimmt und der Anbieter die Annahme durch eine Auftrags-/Onboardingbestätigung bestätigt. Der Vertrag beginnt mit Zugang dieser Bestätigung, spätestens mit erstmaliger Zurverfügungstellung der Adresse. Der Vertrag wird für den vereinbarten und im Voraus bezahlten Zeitraum geschlossen.
(2) Kündigung: Der Vertrag ist jederzeit kündbar. Die Kündigung wird zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums wirksam. Eine Rückerstattung für den laufenden Zeitraum ist ausgeschlossen. Gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher bleiben unberührt.
(3) Post nach Vertragsende (2-Wochen-Kulanz): Nach Vertragsende ist der Anbieter nicht mehr zur Annahme verpflichtet. Kulanzweise werden eingehende Sendungen für 2 Wochen gemeldet und nur gegen Vorkasse weitergeleitet.
(4) Nach Ablauf der Frist gehen Sendungen mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurück.
§ 9 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)
(1) Sofern der Kunde Verbraucher ist, steht ihm ein Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung nach amtlichem Muster sowie das Muster-Widerrufsformular findest du unter zerodox.de/widerruf.
(2) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt (z.B. Zuteilung/Einrichtung der Adresse, Start der Postannahme, Digitalisierung/Scan), so hat der Verbraucher im Falle des Widerrufs dem Anbieter Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten.
(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig nur, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und seine Kenntnis bestätigt hat, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
(4) Wertersatz nach Abs. 2 wird zeitanteilig berechnet und entspricht dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistung im Verhältnis zum vereinbarten Abrechnungszeitraum.
(5) Unabhängig vom Wertersatz hat der Verbraucher im Widerrufsfall solche Auslagen/variablen Kosten zu erstatten, die bis zum Widerruf auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers entstanden sind (z.B. Porto/Versandkosten, Verpackungsmaterial, Handling-Entgelte, Zusatzleistungen wie Höherversicherung), soweit diese tatsächlich angefallen sind.
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.
(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Koblenz. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Verbraucherstreitbeilegung: Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Übersicht: Variable Kosten
| Leistung | Preis |
|---|---|
| Amtspost (Sendung 1-5/Monat) | 0,00 € |
| Amtspost (ab 6. Sendung/Monat) | 0,50 € pro Brief |
| Sonstige Post (nur PRIME) | 0,50 € pro Sendung |
| Paketservice (nur PRIME) | 2,00 € pro Paket |
| Weiterleitung Brief | Porto (1:1) |
| Weiterleitung Paket | DHL-Tarif (1:1) |
| Material/Verpackung (§ 4(4)) | tatsächlicher Aufwand (1:1, keine Pauschale) |
| Massenpost-Vorfall (§ 4a) | 39,00 € pro Vorfall (mit SHIELD 5/Monat inklusive) |
| SHIELD Add-on (§ 2, § 3) | 9,00 €/Monat oder 90,00 €/Jahr |
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Alle Preise sind Endpreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben.
Stand: Juli 2026 | Version 2.1 | ZERODOX - Post- und Impressumsservice für Creator