Autor & Verantwortung

Christian Jahnke — verantwortlich für die Inhalte
Kurz erklärt
Die Ratgeberinhalte auf zerodox.de verantwortet Christian Jahnke, Gründer und Geschäftsführer von ZERODOX in Koblenz. Er hat vor der Gründung Creator gemanagt und Kampagnen betreut und arbeitet seit 2024 täglich mit der Impressumspflicht von Content Creatorn. Er ist kein Rechtsanwalt; die Beiträge sind allgemeine Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wer ich bin
Ich bin Christian Jahnke, Gründer von ZERODOX. Ich komme nicht von außen in dieses Thema: Bei FirstPick, einer Influencer-Marketing-Agentur, mit der ich bis heute eng zusammenarbeite, habe ich Creator gemanagt und Kampagnen betreut. Ich kenne die Szene von innen — und ich kenne das Problem, das ZERODOX löst, aus den Gesprächen mit genau den Leuten, die es betrifft.
ZERODOX ist aus dieser Partnerschaft entstanden. FirstPick konzentriert sich auf sein Agenturgeschäft; das dort begonnene Projekt „FirstPick Nexus" haben wir mit deren Einverständnis übernommen und als ZERODOX auf den Impressumsschutz zugespitzt. Man kennt und empfiehlt sich gegenseitig — FirstPick verweist bis heute auf uns.
Woran ich arbeite
Herausgekommen ist ein digitaler Briefkasten, der die Privatanschrift aus dem Netz nimmt: Post kommt in Koblenz an, wird dort gescannt und liegt kurz darauf im Portal des Kunden. Das Portal, der Scan-Ablauf und Schutzsysteme wie SHIELD gegen koordinierte Hasspost-Wellen sind Eigenentwicklungen — nicht zugekaufte Software mit unserem Logo darauf.
Wie diese Inhalte entstehen
Die Ratgeberbeiträge auf zerodox.de behandeln Rechtsfragen, die für die Leser praktische Folgen haben. Deshalb gilt für sie eine feste Linie:
- Normen und Urteile werden mit Fundstelle genannt, damit jede Aussage nachprüfbar ist — nicht „laut aktueller Rechtsprechung", sondern Aktenzeichen und Datum.
- Wo die Rechtslage ungeklärt ist, steht das dort. Ein Beispiel ist die Frage, ob eine c/o-Adresse als ladungsfähige Anschrift genügt: Der BGH hat 2023 entschieden, dass die Anschrift eines reinen Postweiterleitungsdienstes nicht ausreicht (Urt. v. 07.07.2023 – V ZR 210/22), das OLG Frankfurt hat eine Briefkastenadresse 2021 genügen lassen (Urt. v. 18.02.2021 – 6 U 150/19). Höchstrichterlich abschließend geklärt ist es für § 5 DDG nicht. Wir schreiben das so hin, statt eine Sicherheit zu behaupten, die es nicht gibt.
- Jeder Beitrag trägt einen Rechtsstand. Ändert sich die Lage, wird der Beitrag angefasst oder gekennzeichnet.
- Der Einsatz von KI wird ausgewiesen. Wo ein Beitrag mit KI-Unterstützung entstanden ist, steht das am Beitrag — inklusive der Angabe, ob und von wem er fachlich geprüft wurde.
Ich bin kein Rechtsanwalt und diese Beiträge sind keine Rechtsberatung. Sie sollen einordnen helfen, wo man selbst weiterlesen oder anwaltlichen Rat einholen sollte.
Kontakt
Fragen zu einem Beitrag oder zu ZERODOX? Über das Kontaktformular oder direkt per E-Mail an support@zerodox.de.