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Ratgeber29. Mai 20266 Min. Lesezeit

Was ist 5 TMG? Die Impressumspflicht einfach erklärt 2026

Wenn du eine Website betreibst oder auf Social Media geschäftlich aktiv bist, hast du sicher schon von 5 TMG gehört. Er war über zwei Jahrzehnte das Synonym für die Impressumspflicht in Deutschland. Doch die Rechtswelt schläft nicht: Seit 2024 gibt es eine wichtige Neuerung, die jeder Webseitenbetreiber kennen sollte. In diesem Ratgeber erklären wir dir einfach und verständlich, was hinter dem Paragrafen steckt, warum er jetzt anders heißt und wie du die Anforderungen rechtssicher erfüllst, ohne deine Privatsphäre zu opfern.

Vom TMG zum DDG: Was hat sich geändert?

Lange Zeit war das Telemediengesetz (TMG) die zentrale Vorschrift für alles, was wir im Internet tun. Besonders der 5 TMG war berüchtigt, da er die Anbieterkennzeichnung – besser bekannt als Impressumspflicht – regelte. Im Mai 2024 wurde das TMG jedoch weitgehend durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) ersetzt.

Die gute Nachricht für dich: Die inhaltlichen Anforderungen sind nahezu identisch geblieben. Was früher in 5 TMG stand, findet sich jetzt in § 5 DDG. Wenn du also noch auf das TMG verweist, solltest du dein Impressum zeitnah aktualisieren, um rechtlich auf dem neuesten Stand zu sein. Der Begriff „5 tmg“ ist jedoch im Sprachgebrauch so fest verankert, dass viele ihn weiterhin als Synonym für die Impressumspflicht verwenden.

Wer ist nach 5 TMG / DDG impressumspflichtig?

Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung trifft jeden, der einen „geschäftsmäßigen digitalen Dienst“ anbietet. „Geschäftsmäßig“ bedeutet dabei nicht zwangsläufig, dass du sofort große Gewinne machen musst. Die Rechtsprechung ist hier sehr streng. Ein Impressum ist Pflicht, wenn:

  • du Werbung oder Affiliate-Links (z.B. Amazon) schaltest.
  • du Dienstleistungen oder Produkte anbietest (auch als Freelancer).
  • du als Influencer Kooperationen eingehst.
  • dein Blog oder Kanal auf Dauer angelegt ist und eine wirtschaftliche Relevanz haben könnte.

Nur rein persönliche oder familiäre Webseiten, die keinerlei wirtschaftlichen Bezug haben, sind von der Pflicht befreit. Da dies im Zweifel schwer zu beweisen ist, fahren die meisten Creator mit einem Impressum deutlich sicherer.

Die Pflichtangaben: Was muss ins Impressum?

Damit dein Impressum den Anforderungen des § 5 DDG (ehemals 5 TMG) entspricht, müssen folgende Informationen leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar sein:

  1. Dein Name: Vor- und Zuname (bei Firmen die Rechtsform und Vertretungsberechtigte).
  2. Ladungsfähige Anschrift: Eine physische Adresse, unter der Post zugestellt werden kann. Achtung: Ein Postfach reicht nicht aus!
  3. Kontakt: Eine E-Mail-Adresse und eine weitere schnelle Kontaktmöglichkeit (z.B. Telefonnummer).
  4. Registerdaten: Falls vorhanden, z.B. Handelsregisternummer oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.).

Das Problem mit der Privatadresse

Hier liegt der Knackpunkt für viele Soloselbstständige und Creator: Um die Impressumspflicht zu erfüllen, müsstest du eigentlich deine private Wohnadresse veröffentlichen. Das führt im digitalen Zeitalter oft zu Problemen wie Stalking, Doxxing oder unerwünschten Besuchen. Viele schrecken daher davor zurück, ein korrektes Impressum anzugeben – und riskieren damit teure Abmahnungen.

Ein Verstoß gegen § 5 DDG kann dich teuer zu stehen kommen. Abmahnungen kosten oft zwischen 500 und 1.500 Euro. Die Bußgelder der Behörden können theoretisch bis zu 50.000 Euro betragen. Es ist also keine Option, das Impressum einfach wegzulassen.

Die Lösung: Rechtssicherheit mit ZERODOX

Du musst dich nicht zwischen deinem Datenschutz und dem Gesetz entscheiden. Eine professionelle c/o-Adresse bei ZERODOX bietet dir die perfekte Lösung. Unsere Adressen sind voll ladungsfähig und erfüllen damit alle Anforderungen des § 5 DDG (ehemals 5 tmg).

Bei ZERODOX erhältst du eine offizielle Geschäftsadresse für dein Impressum. Eingehende Post wird von uns entgegengenommen, DSGVO-konform gescannt und dir sofort digital in deinem Dashboard bereitgestellt. So bleibt deine Privatadresse geheim, während du alle gesetzlichen Auflagen erfüllst.

Unsere Tarife sind fair und transparent:

  • CORE-Tarif (5 €/Monat): Ideal für alle, die einen rechtssicheren Adressschutz mit digitalem Postscan suchen.
  • PRIME-Tarif (10 €/Monat): Die Komplettlösung für alle, die zusätzlich Fanpost und Pakete empfangen möchten.

Eine detaillierte Übersicht findest du auf unserer Seite Preise. Warum sich der Schutz lohnt, haben wir dir auch in der Kostenübersicht für Impressumsschutz zusammengefasst.

Fazit: Update dein Impressum jetzt

Obwohl der Name sich von 5 TMG zu § 5 DDG geändert hat, bleibt die Wichtigkeit der Anbieterkennzeichnung bestehen. Wer professionell im Netz auftritt, braucht ein sauberes Impressum. Schütze dein Business vor Abmahnungen und dein Privatleben vor neugierigen Blicken mit einer professionellen c/o-Lösung. So kannst du dich voll auf deinen Content und deine Kunden konzentrieren.

Häufige Fragen

Gilt 5 TMG im Jahr 2026 noch?

Jein. Das Telemediengesetz (TMG) wurde im Mai 2024 durch das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) abgelöst. Die Inhalte des alten 5 TMG finden sich nun fast identisch in § 5 DDG wieder. Für dein Impressum solltest du daher nun auf das DDG verweisen.

Wer braucht ein Impressum nach 5 TMG bzw. DDG?

Jeder, der einen geschäftsmäßigen digitalen Dienst anbietet. Das umfasst nicht nur Online-Shops, sondern auch Blogs mit Werbung, Influencer-Kanäle oder Webseiten von Freiberuflern. Nur rein private Seiten sind befreit.

Was passiert bei einem Verstoß gegen die Impressumspflicht?

Ein fehlendes oder fehlerhaftes Impressum kann teure Abmahnungen (ca. 500 € bis 1.500 €) und Bußgelder von bis zu 50.000 € nach sich ziehen.

Darf ich meine Privatadresse im Impressum verbergen?

Ja, du kannst eine ladungsfähige c/o-Adresse eines Dienstleisters wie ZERODOX nutzen. So erfüllst du die gesetzliche Pflicht, ohne dass deine private Anschrift öffentlich wird.

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