Wer auf Twitch, YouTube oder anderen Plattformen streamt und damit Geld verdient, muss sich mit dem Thema Impressumspflicht auseinandersetzen. Die gute Nachricht: Die Regeln sind klar. Die schlechte: Viele Streamer ignorieren sie — und riskieren Abmahnungen und Bußgelder.
Wann greift die Impressumspflicht?
Die Impressumspflicht ergibt sich aus § 5 TMG (Telemediengesetz) und seit 2024 parallel aus § 5 DDG (Digitale-Dienste-Gesetz). Die Pflicht greift, sobald ein Telemedium geschäftsmäßig betrieben wird. Geschäftsmäßig bedeutet dabei nicht zwingend gewinnbringend — es reicht eine auf Dauer angelegte Tätigkeit mit wirtschaftlichem Bezug.
Für Streamer heißt das konkret: Sobald du auf deinem Kanal Einnahmen erzielst oder erzielen könntest, bist du in der Pflicht. Typische Auslöser sind:
- Affiliate-Links — bereits ein einzelner Amazon-Partnerlink reicht nach herrschender Meinung aus
- Twitch Affiliate- oder Partner-Status mit Abo-Einnahmen, Bits oder Werbeerlösen
- YouTube-Monetarisierung über AdSense, Super Chats oder Kanalmitgliedschaften
- Sponsoring und Produktplatzierungen — auch unbezahlte Kooperationen mit wirtschaftlichem Wert
- Merchandise-Verkauf über eigene Shops oder Drittanbieter-Plattformen
Ab wann ist ein Kanal geschäftsmäßig?
Die Grenze ist niedrig. Gerichte stufen einen Kanal in der Regel als geschäftsmäßig ein, sobald eine nachhaltige wirtschaftliche Aktivität erkennbar ist. Ein reiner Hobby-Kanal ohne jede Monetarisierung fällt nicht darunter. Aber sobald du auch nur einen Affiliate-Link in deiner Kanalbeschreibung hast, eine Abo-Taste anbietest oder Produkte bewirbst, ändert sich die rechtliche Bewertung.
Dabei spielt es keine Rolle, ob du tatsächlich nennenswerte Einnahmen erzielst. Auch Mikro-Creator mit wenigen hundert Followern fallen unter die Impressumspflicht, wenn sie wirtschaftlich aktiv sind. Die Follower-Zahl ist kein Kriterium — entscheidend ist allein die Art der Nutzung.
Was muss ins Impressum?
Die Pflichtangaben nach § 5 TMG bzw. § 5 DDG umfassen mindestens:
- Vollständiger Name — Vor- und Nachname (bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und Vertretungsberechtigte)
- Ladungsfähige Anschrift — eine postalisch erreichbare Adresse, unter der du Zustellungen empfangen kannst (kein Postfach)
- Elektronischer Kontaktweg — mindestens eine E-Mail-Adresse
- Ggf. Umsatzsteuer-ID — falls vorhanden (§ 27a UStG)
- Ggf. Handelsregistereintrag — falls eingetragen
Wichtig: Die Adresse muss eine sogenannte ladungsfähige Anschrift sein. Das bedeutet, dass unter dieser Adresse tatsächlich Post zugestellt werden kann. Ein reines Postfach erfüllt diese Anforderung nicht, eine c/o-Adresse dagegen schon.
Wo verlinke ich das Impressum?
Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Auf den gängigen Plattformen bedeutet das:
- Twitch: Im "Über mich"-Panel als Textfeld oder Verlinkung auf eine eigene Impressumsseite
- YouTube: Im Kanalinfo-Bereich unter "Links" oder in der Kanalbeschreibung
- Instagram / TikTok: In der Bio als Link (z. B. über einen Linkbaum-Service oder direkte URL)
- Eigene Website: Im Footer — auf jeder Unterseite erreichbar
Ein häufiger Fehler: Das Impressum nur auf einer eigenen Website hinterlegen, aber auf der Streaming-Plattform selbst nicht darauf verlinken. Jede Plattform, auf der du geschäftsmäßig aktiv bist, braucht einen eigenen, erkennbaren Verweis.
Wie schütze ich meine Privatadresse?
Viele Streamer scheuen das Impressum, weil sie ihre Privatadresse nicht öffentlich machen wollen. Das ist nachvollziehbar — besonders bei wachsender Reichweite steigt das Risiko von Stalking, unerwünschter Post oder Doxxing.
Die Lösung: Eine c/o-Adresse (care of). Dabei wird die Post an eine andere Adresse adressiert und von dort an dich weitergeleitet oder digitalisiert. Die c/o-Adresse gilt als ladungsfähige Anschrift, da du unter ihr tatsächlich postalisch erreichbar bist. Damit erfüllt sie die Anforderungen von § 5 TMG vollständig.
Bei ZERODOX bekommst du eine ladungsfähige c/o-Adresse ab 5 Euro pro Monat. Eingehende Post wird gescannt und in deinem persönlichen Dashboard bereitgestellt. Bei Bedarf werden Originale weitergeleitet. So bleibt deine Privatadresse geschützt, während du alle gesetzlichen Anforderungen erfüllst.
Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) — was hat sich geändert?
Seit 2024 ergänzt das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) die bisherigen Regelungen des TMG. Für die Impressumspflicht hat sich inhaltlich wenig geändert — die Pflichtangaben bleiben identisch. Allerdings verweisen neuere Rechtstexte und Abmahnungen zunehmend auf § 5 DDG statt auf § 5 TMG. Praktisch gilt: Wer bisher ein korrektes Impressum nach TMG hatte, erfüllt auch die DDG-Anforderungen.
Zusammenfassung
Die Impressumspflicht für Streamer ist kein Graubereich. Sobald wirtschaftliche Aktivität erkennbar ist, brauchst du ein vollständiges Impressum mit ladungsfähiger Anschrift. Eine c/o-Adresse schützt dabei deine Privatadresse und erfüllt alle gesetzlichen Vorgaben.
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