Allgemeine Geschäftsbedingungen – Fassung 3.6

Stand: 27.10.2026 · Version: 3.6

Diese Fassung gilt seit dem 27.10.2026. Sie ist die aktuelle Fassung. Alle Fassungen im Überblick

für den Post- und Impressumsservice ZERODOX

Vertragspartner / Anbieter

Christian Jahnke
Gulisastraße 93, 56072 Koblenz, Deutschland
USt-IdNr.: DE450419644
E-Mail: support@zerodox.de

Begriffsbestimmungen

Kunde ist die natürliche oder juristische Person, die Leistungen von ZERODOX bucht.

Creator sind Kunden, die eigene Inhalte öffentlich anbieten, etwa über eine Online-Präsenz (z. B. Streaming, Video, Social Media, Podcast, eigene Website) oder als Selbstverleger eigener Druckwerke, im Tarif BUSINESS auch Kunden, die über eigene Online-Präsenzen Waren, digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten (§ 2b). Der Service richtet sich ausschließlich an Creator im Sinne dieser AGB.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden unter der Marke "ZERODOX" eine c/o-Anschrift nebst einer Empfangsvollmacht für förmliche Zustellungen (§ 171 ZPO, siehe § 6) zur Verfügung, an der Zustellungen mit Wirkung für und gegen den Kunden entgegengenommen werden können. Der Kunde darf sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nutzen, insbesondere im Impressum von Webseiten und Social-Media-Auftritten. Ob eine c/o-Anschrift den Anforderungen des § 5 DDG im Einzelfall genügt, ist höchstrichterlich nicht abschließend geklärt; der Anbieter schuldet die vorstehend beschriebene Leistung, nicht einen bestimmten rechtlichen Erfolg. Beim Eltern-Account nach Absatz 5 darf die Anschrift zusätzlich von dem im Vertrag namentlich benannten minderjährigen Creator genutzt werden; eine weitergehende Nutzung durch Dritte ist ausgeschlossen.

(2) Der Anbieter nimmt Postsendungen für den Kunden entgegen, bearbeitet diese (insbesondere Digitalisierung/Scan oder Weiterleitung) und verwahrt sie kurzzeitig zur Weiterleitung nach Maßgabe dieser AGB und des gebuchten Tarifs.

(3) Nutzungsbeschränkung / zulässige Nutzung für Creator:

  • (a) Erlaubt ist die Nutzung der ZERODOX-Adresse als ladungsfähige Anschrift im Impressum und in vergleichbaren Pflichtangaben der Online-Präsenz des Kunden (z.B. Website, Twitch, YouTube, TikTok, Instagram, Discord) sowie im Impressum eigener Druckwerke, die der Kunde als Selbstverleger herstellen lässt (z. B. Print-on-Demand); für diese Druckwerke auch als Postanschrift des Herstellers nach der Verordnung (EU) 2023/988 (GPSR), Buchstabe g gilt. Bei Druckwerken verwendet der Kunde die Anschrift nur in Ausgaben, die während der Vertragslaufzeit hergestellt werden, und ersetzt sie mit Vertragsende in der Druckvorlage (§ 8 Abs. 8 und 8a). Mit gebuchtem 18+-Add-on (§ 2a) gilt Satz 1 auch für Online-Präsenzen mit erotischen oder pornografischen Inhalten (z.B. OnlyFans, Fansly, 4based, MYM, Fanvue, ManyVids, Camming-Plattformen oder erotische Shops).
  • (b) Untersagt ist die Nutzung der Adresse zur behördlichen Anmeldung eines Wohnsitzes (Einwohnermeldeamt).
  • (c) Untersagt ist außerdem die Nutzung der Adresse als Sitz/Anschrift für behördliche Registrierungen des Unternehmens (z.B. Gewerbeanmeldung, Handelsregister-/Vereinsregister-Eintrag, "Betriebsstätte", Postanschrift gegenüber Finanzamt/Zoll als Unternehmenssitz), sofern der Anbieter nicht ausdrücklich schriftlich zustimmt.
  • (d) Untersagt ist die Nutzung der Adresse als Absender-, Versand- oder Retourenadresse für den Verkauf von Waren (z. B. eigener Onlineshop oder Verkäufe über Plattformen wie Etsy, eBay oder Ko-fi) sowie als Lager-, Umschlag- oder Fulfillment-Anschrift. Ausgenommen ist im Tarif BUSINESS die Angabe als Rücksendeanschrift, solange die Warenannahme freigegeben ist (§ 2b). Der Postservice umfasst ausschließlich Sendungen, die an den Kunden adressiert sind; die Annahme von Paketen richtet sich nach dem gebuchten Tarif (§ 2, § 2b, § 5).
  • (e) Vertragspartner: Der Vertrag richtet sich ausschließlich an natürliche Personen einschließlich Einzelunternehmern und Freiberuflern. Die Nutzung der Adresse für oder durch eine juristische Person, eine Personengesellschaft oder eine Rechtsgestaltung im Sinne des § 3 Abs. 3 GwG bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters. Der Kunde zeigt eine spätere Änderung unverzüglich an.
  • (f) Untersagt ist die Nutzung der Adresse für Angebote mit erotischen oder pornografischen Inhalten ohne gebuchtes 18+-Add-on (§ 2a Abs. 1). Stellt der Anbieter eine solche Nutzung fest, fordert er den Kunden auf, binnen 14 Tagen das 18+-Add-on zu buchen oder die Nutzung zu beenden; die Rechte aus § 8 Abs. 11 bleiben unberührt.
  • (g) Herstellerangaben: Untersagt ist die Angabe der ZERODOX-Adresse als Anschrift des Herstellers, Einführers, Bevollmächtigten oder der verantwortlichen Person nach den Vorschriften zur Produktsicherheit und Produktkennzeichnung (etwa GPSR, ElektroG, VerpackG) für Waren jeder Art. Ausgenommen sind die Druckwerke nach Buchstabe a; dort nennt sich der Kunde mit seinem vollständigen bürgerlichen Namen als Hersteller, und die ZERODOX-Adresse ist nur Postanschrift. Der Anbieter übernimmt dadurch keine Pflichten eines Herstellers. Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen und Kosten aus einer unzulässigen oder unrichtigen Herstellerangabe frei; § 7 Abs. 4 gilt.
  • (h) Verkauf an Verbraucher: In den Tarifen CORE und PRIME darf der Kunde die ZERODOX-Adresse nicht für den Verkauf von Waren, digitalen Produkten oder Dienstleistungen an Verbraucher angeben, insbesondere nicht in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrungen und Rückgabebedingungen und auf Rechnungen an Käufer, auch nicht auf Verkaufsplattformen; dafür verwendet er eine eigene Anschrift. Buchstabe a erfasst diese Angaben nicht; zulässig sind sie nur im Tarif BUSINESS (§ 2b). Erlaubt bleiben das Impressum, auch eines Shops auf einer Verkaufsplattform, die Angabe als Verantwortlicher in der Datenschutzerklärung und Rechnungen und Schreiben an Unternehmen im Rahmen der eigenen Creator-Tätigkeit, etwa für Werbung, Sponsoring oder Auftritte. Übernimmt eine Verkaufsplattform die Anschrift aus dem Impressum ohne Wahlmöglichkeit in Widerrufsbelehrungen, Rückgabebedingungen oder Rechnungen, gilt Satz 1 auch für das Impressum auf dieser Plattform. Verkauft eine Plattform im eigenen Namen, etwa bei Abonnements, ist der Kunde insoweit nicht Verkäufer. Für Angaben, die der Kunde vor seiner Zustimmung zu dieser Fassung veröffentlicht hat, gilt Satz 1 erst vier Wochen nach der Zustimmung.
  • (i) Nur für eigene Zwecke: Der Kunde nutzt die ZERODOX-Adresse nur für seine eigenen Online-Präsenzen, Druckwerke und Geschäfte und überlässt sie nicht Dritten, etwa Freunden, Angehörigen oder Kunden. Buchstabe e und Absatz 5 (Eltern-Account) bleiben unberührt.

(4) Identitätsprüfung: Bestehen im Einzelfall begründete Zweifel an der Identität des Kunden oder ist der Anbieter gesetzlich zur Identitätsprüfung verpflichtet, kann er bei Vertragsschluss oder während der Vertragslaufzeit die Vorlage eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises verlangen. Erfasst wird dabei nur, dass die Prüfung stattgefunden hat und wie sie ausgegangen ist; eine Ausweiskopie wird nicht dauerhaft gespeichert. Kommt der Kunde der Aufforderung nach angemessener Fristsetzung nicht nach, ist der Anbieter zur Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt.

(5) Eltern-Account für minderjährige Creator: Ist der Creator minderjährig, wird der Vertrag mit der erziehungsberechtigten Person und dem Creator gemeinsam geschlossen. Die erziehungsberechtigte Person ist Kunde im Sinne dieser AGB; sie schuldet das Entgelt allein und willigt zugleich nach § 107 BGB in die Erklärungen des Creators ein. Der Creator ist Mitvertragspartei, soweit die Leistung ihm gegenüber erbracht wird; eine Zahlungspflicht trifft ihn nicht. Es gelten ergänzend die folgenden Regelungen:

  • (a) Mindestalter: Der benannte Creator muss das 15. Lebensjahr vollendet haben. Maßgeblich ist die Altersgrenze des § 2 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz. Für jüngere Kinder steht ein regulärer Vertrag auf den Namen der erziehungsberechtigten Person zur Verfügung.
  • (b) Sorgeberechtigung: Der Vertrag kann nur von einer Person geschlossen werden, die für den benannten Creator sorgeberechtigt ist. Fehlt die Sorgeberechtigung, ist der Anbieter zur Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB berechtigt; die gesetzlichen Anfechtungsrechte bleiben unberührt.
  • (c) Altersangabe: Der Vertrag setzt zutreffende Angaben zum Alter des Creators voraus. Buchstabe b gilt entsprechend.
  • (d) Identitätsprüfung: Der Anbieter prüft beim Vertragsschluss einmalig die Identität der erziehungsberechtigten Person nach Absatz 4. Das Dokument wird nach der Prüfung unverzüglich gelöscht; es verbleibt nur ein Vermerk über die durchgeführte Prüfung. Wirkt die erziehungsberechtigte Person an der Prüfung trotz Aufforderung mit einer Frist von mindestens 14 Tagen nicht mit, kann der Anbieter die Bereitstellung der Impressums-Angaben (Anzeige der c/o-Anschrift im Kundenportal sowie gehostete Impressums-Seite) aussetzen, bis die Prüfung abgeschlossen ist; die übrigen Leistungen, insbesondere die Entgegennahme von Post, bleiben unberührt.
  • (e) Volljährigkeit des Creators: Mit Vollendung des 18. Lebensjahres entfällt die Angabe zur gesetzlichen Vertretung im Impressum. Der Anbieter bietet dem Creator rechtzeitig zuvor an, den Dienst ab diesem Zeitpunkt im eigenen Namen fortzuführen; dazu schließt der Creator einen eigenen Vertrag. Der bisherige Vertrag endet in diesem Fall mit dem Wirksamwerden des neuen Vertrags. Kommt kein neuer Vertrag zustande, läuft der bisherige Vertrag mit der erziehungsberechtigten Person unverändert weiter. Kundennummer und zugewiesene Anschrift bleiben in beiden Fällen unverändert.
  • (f) Öffentlich-rechtliche Erlaubnisse: Ob für die Tätigkeit des Creators behördliche Erlaubnisse erforderlich sind — etwa eine Ausnahmebewilligung nach § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz —, richtet sich nach den einschlägigen Vorschriften und liegt in der Verantwortung des Kunden. Der Anbieter prüft dies nicht.
  • (g) Post des Creators: Sendungen, die an den Creator adressiert sind, öffnet und digitalisiert der Anbieter (§ 6 Abs. 1 und 2) erst, wenn der Creator das selbst mit Zustimmung der erziehungsberechtigten Person gestattet hat. Die erziehungsberechtigte Person sieht als Inhaberin des Kundenzugangs die Absender- und Eingangsdaten und die Abrechnung, die digitalisierten Inhalte nur, soweit der Creator sie ausdrücklich freigibt. Der Creator kann die Freigabe jederzeit in Textform widerrufen und der Öffnung an ihn adressierter Sendungen jederzeit in Textform widersprechen; § 6 Abs. 3 gilt entsprechend. Mit dem 18. Geburtstag des Creators ruhen die Öffnung an ihn adressierter Sendungen und der Zugriff der erziehungsberechtigten Person auf die digitalisierten Inhalte und auf die Absenderangaben; sie sieht dann nur noch Eingangsdatum, Art der Sendung und die Kosten. Das gilt, bis der Creator als Volljähriger selbst zustimmt, außer zuvor ist ein eigener Vertrag des Creators nach Buchstabe e wirksam geworden.

(6) Eigenverantwortung für Pflichtangaben: Für Inhalt, Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Pflichtangaben nach § 5 DDG und anderer gesetzlich vorgeschriebener Angaben ist der Kunde selbst verantwortlich. Der Anbieter stellt dafür nur die Anschrift, im Tarif BUSINESS auch die E-Mail-Adresse (§ 2b Abs. 10), und die Impressumsseite (§ 2) bereit. Angaben des Kunden auf der Impressumsseite veröffentlicht er unverändert und prüft sie nicht auf Richtigkeit oder Vollständigkeit; die Prüfungen nach § 1 Abs. 4 und § 2b Abs. 1 und 3 bleiben unberührt. Hinweise des Anbieters zur Rechtslage, etwa in Formularen oder im Kundenportal, sind allgemeine Informationen und keine Rechtsberatung.

(7) Kontakt- und Zustelldaten: Der Kunde hält im Kundenportal stets aktuell: eine E-Mail-Adresse, unter der er Nachrichten des Anbieters regelmäßig abrufen kann, seine Wohnanschrift (Vertragsanschrift) und, wenn er Post an eine andere Anschrift erhalten möchte, eine zustellfähige Weiterleitungsanschrift. „Hinterlegte Anschrift“ im Sinne dieser AGB ist die Weiterleitungsanschrift, sonst die Vertragsanschrift. Die Kosten einer Weiterleitung an eine nicht mehr gültige Anschrift, etwa für Rücksendung und erneute Weiterleitung (§ 5 Abs. 4), trägt der Kunde.

(8) Änderung der ZERODOX-Anschrift: Der Anbieter darf die c/o-Anschrift des Kunden nur aus einem der folgenden Gründe ändern: (a) Verlust, Kündigung oder Unbrauchbarkeit der bisherigen Räume, (b) behördliche Anordnung oder Umbenennung von Straße oder Ort, (c) die bisherigen Räume reichen für Postannahme, Lagerung oder Personal nicht mehr aus, (d) Miete oder Nebenkosten der bisherigen Räume steigen erheblich, (e) Zusammenlegung von Standorten des Anbieters, (f) Sicherheitsgründe am bisherigen Standort. Die neue Anschrift ist eine ladungsfähige Anschrift in Deutschland; Leistungen und Entgelt bleiben gleich. Der Anbieter kündigt die Änderung mindestens zwei Monate vorher in Textform mit Grund, neuer Anschrift und Datum an. Seine Impressen und Pflichtangaben passt der Kunde selbst an. Bis die Änderung wirksam wird, kann der Kunde den Vertrag zu diesem Tag kündigen; im Voraus gezahltes Entgelt für die Zeit danach erstattet der Anbieter anteilig (§ 3 Abs. 3).

(9) Ablehnung eines Vertragsschlusses: Der Anbieter kann einen Vertragsschluss insbesondere ablehnen, wenn (a) die angegebene oder erkennbar beabsichtigte Nutzung der Anschrift nach Absatz 3 oder § 2a Abs. 1 nicht zulässig ist oder die Voraussetzungen für den Tarif BUSINESS nach § 2b nicht vorliegen; (b) Angaben zur Person, insbesondere zu Identität, Alter oder, beim Eltern-Account, Sorgeberechtigung, unrichtig sind oder sich trotz Aufforderung nicht bestätigen lassen (Absatz 4); (c) der Anbieter die Leistung wegen gesetzlicher Vorgaben, etwa Sanktionsrecht, nicht erbringen darf; (d) konkrete, belegbare Anhaltspunkte bestehen, dass die Anschrift für Straftaten genutzt werden soll; (e) der Anbieter in den letzten drei Jahren vor der Anmeldung einen Vertrag mit derselben Person aus wichtigem Grund gekündigt hat; (f) die Online-Präsenz oder das Druckwerk, für das die Anschrift verwendet werden soll, Inhalte verbreitet, die offensichtlich rechtswidrig sind oder deren Rechtswidrigkeit ein Gericht oder eine Behörde festgestellt hat, etwa Volksverhetzung, Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen oder Darstellungen sexuellen Missbrauchs von Kindern, oder einer Vereinigung dient, die nach § 3 VereinsG unanfechtbar verboten oder unanfechtbar als Ersatzorganisation einer solchen Vereinigung festgestellt ist. Nutzt der Kunde die Anschrift nach Vertragsschluss für eine Online-Präsenz oder ein Druckwerk im Sinne von Buchstabe f, verstößt er gegen diese AGB (§ 8 Abs. 11).

§ 2 Tarife und Leistungsumfang

Der Leistungsumfang richtet sich streng nach dem vom Kunden gebuchten Tarif:

  • Tarif "CORE": Beinhaltet ausschließlich die Entgegennahme von amtlicher, gerichtlicher und anwaltlicher Korrespondenz ("Pflichtpost"); Einschreiben gelten unabhängig vom Absender als Pflichtpost. Alle übrigen Sendungen sind nicht Vertragsgegenstand. Dazu zählen sämtliche Sendungen ohne amtlichen, gerichtlichen oder anwaltlichen Charakter, namentlich: private Briefe; Postkarten und Grußkarten; Fanpost und Geschenksendungen im Briefformat; geschäftliche Post privater Absender ohne amtlichen, gerichtlichen oder anwaltlichen Charakter (etwa Rechnungen, Zahlungsaufforderungen privater Gläubiger, Bank-, Versicherungs- und Vertragspost); adressierte Werbesendungen; Kataloge und Prospekte; Zeitungen und Zeitschriften; Waren- und Büchersendungen; Päckchen und Pakete. Maßgeblich ist der Charakter der Sendung, nicht ihre Bezeichnung oder Aufmachung — auch hier nicht einzeln genannte Sendungsarten sind nicht Vertragsgegenstand, sofern sie keine Pflichtpost sind. Pakete und Päckchen werden nicht angenommen und gehen an den Absender zurück. Sonstige Briefsendungen und Postkarten werden ungeöffnet an den Absender zurückgesandt; vor der Rücksendung erhält der Kunde die Möglichkeit, die Sendung als optionale Zusatzleistung nach § 4 Abs. 3 zu übernehmen (Entscheidungsfenster). Nicht an den Kunden adressierte Sendungen (Wurfsendungen, unadressierte Werbung) werden nicht erfasst und entsorgt.
  • Tarif "PRIME": Beinhaltet zusätzlich die Annahme und Bearbeitung von gewöhnlicher Briefpost (z.B. Fanpost) sowie Paketen (bis 31,5 kg).
  • Tarif "BUSINESS": Beinhaltet die Leistungen des Tarifs PRIME und zusätzlich die Leistungen nach § 2b; nur für Unternehmer buchbar (§ 2b Abs. 1). Regelungen dieser AGB für den Tarif PRIME gelten auch für den Tarif BUSINESS, soweit § 2b nichts anderes bestimmt.

In den Tarifen "CORE", "PRIME" und "BUSINESS" ist die vom Anbieter bereitgestellte, öffentlich erreichbare Impressums- und Kontaktseite des Kunden ohne zusätzliches Entgelt enthalten. In den Tarifen "PRIME" und "BUSINESS" kommt das Creator-Profil nach § 2c hinzu.

Optional buchbar ist der Schutz-Tarifbestandteil "SHIELD" (siehe § 3 und § 4a). Für Massen- und Missbrauchspost durch Dritte gilt vorrangig § 4a. SHIELD ist nur in Kombination mit einem aktiven CORE-, PRIME- oder BUSINESS-Tarif buchbar. Ebenfalls optional buchbar ist das "18+-Add-on" (siehe § 2a und § 3); auch dieses ist nur in Kombination mit einem aktiven CORE-, PRIME- oder BUSINESS-Tarif buchbar.

§ 2a 18+-Add-on

(1) Gegenstand: Das 18+-Add-on erlaubt dem Kunden, die ZERODOX-Anschrift zusätzlich für Angebote mit erotischen oder pornografischen Inhalten zu nutzen — insbesondere im Impressum sowie in vergleichbaren Pflichtangaben auf Plattformen, die solche Inhalte anbieten. Ohne gebuchtes 18+-Add-on ist diese Nutzung untersagt; § 1 Abs. 3 bleibt im Übrigen unberührt.

(2) Buchungsvoraussetzung: Das 18+-Add-on kann nur von einer volljährigen Vertragspartei gebucht werden. Wo die Adresse zusätzlich von einem minderjährigen Creator genutzt wird (§ 1 Abs. 5 Satz 1 i. V. m. Abs. 1 Satz 4), ist das 18+-Add-on ausgeschlossen.

(3) Buchbarkeit: Das 18+-Add-on ist nur in Kombination mit einem aktiven CORE-, PRIME- oder BUSINESS-Tarif buchbar (siehe § 2, § 3).

(4) Entgelte für Post und Pakete: Das 18+-Add-on enthält keine eigenen Freimengen. Für Fanpost-Weiterleitungen und Pakete gelten die regulären Gebühren nach § 4 und § 5 ab der ersten Sendung; im Tarif BUSINESS bleiben die Freimengen nach § 2b Abs. 5 unberührt. Fanpost und Pakete sind im CORE-Tarif nicht Vertragsgegenstand (das Entscheidungsfenster für Briefsendungen und Postkarten nach § 4 Abs. 3 bleibt unberührt); die Annahme von Paketen setzt zusätzlich den Tarif PRIME oder BUSINESS voraus (§ 2).

(5) Zustimmung: Die Zustimmung zu diesen Bedingungen des 18+-Add-ons erfolgt bei der Buchung in Textform und wird protokolliert. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung des 18+-Add-ons richten sich nach § 8 Abs. 9; bei Vertragsende wird nach § 8 Abs. 10 abgerechnet.

§ 2b Tarif BUSINESS

(1) Den Tarif BUSINESS kann nur buchen, wer als Einzelunternehmer oder Freiberufler mit Wohnsitz in Deutschland für sein eigenes Unternehmen handelt (§ 14 BGB). Ausgeschlossen sind Gesellschaften jeder Art, etwa GbR, GmbH oder UG, Vereine und im Handelsregister eingetragene Kaufleute. Der Kunde macht dazu richtige Angaben und teilt Änderungen unverzüglich im Kundenportal mit. Entfallen die Voraussetzungen, kann der Anbieter mit der Frist nach Absatz 13 kündigen. Sind die Angaben falsch oder teilt der Kunde eine Änderung nicht mit, fordert der Anbieter ihn auf, das innerhalb von 14 Tagen nachzuholen; danach kann er fristlos kündigen.

(2) Buchen kann den Tarif nur, wer nicht mehr als zehn Retouren und geschäftliche Pakete im Kalendermonat erwartet; der Anbieter ist kein Versand- oder Logistikdienstleister. Nicht zugelassen ist der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln, Elektro- und Elektronikgeräten, Schuhen, Bekleidung (außer mit eigenem Design oder eigener Marke) und Lebensmitteln, die gekühlt werden müssen oder schnell verderben. Ausgeschlossen sind außerdem Network-Marketing (Strukturvertrieb), Dropshipping fremder Ware (Print-on-Demand eigener Designs ist erlaubt), rechtswidrige Angebote und Angebote, die Spiele oder Plattformen manipulieren oder Reichweite vortäuschen, etwa Cheats, Bots, Konto-Handel, Boosting, gekaufte Follower oder Bewertungen, nicht autorisierte Spiel-Keys und Skin-Glücksspiel einschließlich Case-Opening, sowie Finanz-Signale, Krypto-Pushes und Kurse mit Gewinn- oder Reichtumsversprechen.

(3) Bei der Buchung gibt der Kunde an, was er verkauft und über welche Shops, Marktplätze und Plattformen. Digitale Angebote ohne 18+-Add-on (§ 2a) schaltet der Anbieter sofort frei, Angebote mit Waren oder mit 18+-Add-on nach einer Prüfung. Bei Angeboten mit 18+-Add-on prüft der Anbieter vor der Freischaltung außerdem einmalig Identität und Alter des Kunden anhand eines amtlichen Ausweises; das gilt auch, wenn ein Kunde im Tarif BUSINESS das 18+-Add-on später hinzubucht, das dann erst mit der Freischaltung beginnt. Der Vertrag im Tarif BUSINESS kommt erst mit der Freischaltung zustande (§ 8 Abs. 1); bei einem Wechsel aus CORE oder PRIME gilt BUSINESS ab der Freischaltung; den Preisunterschied berechnet der Anbieter nach § 3 Abs. 4b. Kommt der Vertrag nicht zustande, erstattet der Anbieter Zahlungen unverzüglich. Änderungen seines Angebots teilt der Kunde unverzüglich im Kundenportal mit. Bei falschen Angaben oder einem Angebot, das nach Absatz 2 ausgeschlossen ist, gilt § 8 Abs. 11.

(4) Der Tarif BUSINESS umfasst die Leistungen des Tarifs PRIME einschließlich des Creator-Profils (§ 2c) und die Leistungen nach diesem Paragrafen. Über § 1 Abs. 3 Buchstabe a hinaus darf der Kunde die ZERODOX-Adresse auf eigenen Rechnungen, in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Widerrufsbelehrungen und Rückgabebedingungen, in Händlerangaben auf Plattformen und in App-Stores sowie auf Briefpapier angeben, als Rücksendeanschrift nur nach Absatz 6; im Übrigen gilt § 1 Abs. 3. Er darf sie ohne Aufpreis für mehrere eigene Shops nutzen, wenn er jeden vorher im Kundenportal einträgt; neue Shops mit Waren prüft der Anbieter nach Absatz 3. Für diese Angaben gilt § 1 Abs. 1 Satz 3 entsprechend.

(5) Je Kalendermonat sind zehn Sendungen amtlicher, gerichtlicher und anwaltlicher Post sowie zwanzig sonstige Briefe und Postkarten ohne Bearbeitungsgebühr enthalten. Für jede weitere bearbeitete Sendung fallen 0,60 € an. § 4 Abs. 1 und § 4a bleiben unberührt.

(6) Retouren und geschäftliche Pakete nimmt der Anbieter nur an, wenn er die Warenannahme freigegeben hat; sonst gelten für sie die Regeln des Tarifs PRIME (§ 5). Für Lebensmittel und Kosmetik gibt es keine Freigabe, im Übrigen entscheidet der Anbieter nach Art der Ware. Mit Freigabe darf der Kunde die ZERODOX-Adresse als Rücksendeanschrift angeben; ohne Freigabe nennt er in Widerrufsbelehrung und Rücksendeanleitung eine eigene Rücksendeanschrift. Der Kunde lässt seine Käufer „RETOURE“ und seine Kundennummer auf das Paket schreiben; als Retoure gilt ein Paket mit diesem Vermerk oder mit Retourenschein. Geschäftlich ist ein Paket, das erkennbar zum Handel des Kunden gehört, etwa Ware von Lieferanten. Fan-, PR- und Kooperationspakete sowie Geschenke gehören nicht dazu; im Zweifel gilt ein Paket als Fanpaket. Für jede Retoure und jedes geschäftliche Paket fallen die Servicepauschale nach § 5 Abs. 1 und das Porto an. Mit der Freigabe weist der Kunde den Anbieter an, alle Retouren und geschäftlichen Pakete ungeöffnet und unverzüglich an seine Weiterleitungsadresse zu senden; eine Rücksendung an den Absender oder eine Vernichtung findet dabei nicht statt, § 5 Abs. 2, 3 und 5 bis 8 gelten weiter. Äußerlich erkennbare Schäden dokumentiert der Anbieter mit Foto; den Inhalt prüft er nicht. Widerruft der Kunde diese Weisung, endet die Warenannahme.

(7) Gehen in einem Kalendermonat mehr als zehn Retouren und geschäftliche Pakete ein, weist der Anbieter den Kunden darauf hin. Ab der sechzehnten Sendung darf er weitere bis zum Monatsende ablehnen oder nicht abholen; sie gehen an den Absender zurück. Sendungen, die ohne Übergabe abgestellt werden, leitet er auf Kosten des Kunden weiter. Überschreitet der Kunde die Grenze von zehn in drei aufeinanderfolgenden Monaten, fordert der Anbieter ihn auf, das Aufkommen zu senken. Geschieht das innerhalb der folgenden sechs Monate erneut oder musste der Anbieter innerhalb von drei Monaten zweimal Sendungen ablehnen, kann er die Freigabe mit einer Frist von 14 Tagen widerrufen, bei mehr als dreißig Sendungen in einem Monat sofort. Der Vertrag läuft dann ohne Warenannahme weiter.

(8) Ist der Kunde trotz Mahnung in Textform mit mindestens 20 € im Verzug, kann der Anbieter kostenpflichtige Weiterleitungen und die Annahme geschäftlicher Pakete bis zum Ausgleich aussetzen. Sendungen nach § 6 Abs. 6a und Originale, die der Kunde zur Wahrung einer Frist anfordert, leitet er weiter; Scans und E-Mails stellt er weiter bereit. Zurückbehaltene Sendungen leitet er spätestens 30 Tage nach Eingang weiter; Porto und Pauschalen kommen zur offenen Forderung. Bleibt der Rückstand bestehen, kann er die Freigabe der Warenannahme mit einer Frist von 14 Tagen widerrufen. § 8 Abs. 5a bleibt unberührt.

(9) Im Kundenportal kann der Kunde ein Eingangsprotokoll seiner Sendungen und E-Mails und eine Nutzungsbestätigung abrufen. Die Nutzungsbestätigung bestätigt nur die nach diesem Vertrag erlaubte Nutzung der Anschrift; als Nachweis von Wohnsitz, Sitz oder Betriebsstätte darf der Kunde sie nicht verwenden.

(10) Der Kunde erhält eine E-Mail-Adresse unter post.zerodox.de, die er bei der Buchung wählt; Bezeichnungen, die mit dem Anbieter, mit Behörden oder mit fremden Marken verwechselt werden können, sind ausgeschlossen. Er kann sie höchstens einmal in 30 Tagen ändern; die bisherige Adresse leitet noch 90 Tage weiter und wird nie neu vergeben. Eingehende E-Mails leitet der Anbieter an die hinterlegte E-Mail-Adresse des Kunden und, wenn die weitere Adresse den Empfang bestätigt und der Kunde die Weiterleitung freigegeben hat, an eine weitere Adresse weiter und zeigt sie im Kundenportal an; ein Postfach mit eigenem Zugang (etwa IMAP oder SMTP) gehört nicht dazu. Die Adresse steht auf der Impressums- und Kontaktseite des Kunden (§ 2). Sie darf nicht auf Waren oder deren Verpackung angegeben werden (§ 1 Abs. 3 Buchstabe g).

Der Kunde ist damit einverstanden, dass der Anbieter eingehende E-Mails automatisch auf Schadsoftware und unerwünschte Werbung prüft. Eindeutig schädliche E-Mails, eindeutigen Spam und E-Mails über 25 MB nimmt der Anbieter nicht an; verdächtige E-Mails hält er zurück, bis der Kunde sie im Kundenportal freigibt. Anhänge in den Formaten PDF, XML, JPG und PNG leitet er bis zusammen 15 MB mit weiter; andere stellt er im Kundenportal bereit, außer ausführbaren Programmen, Dateien mit Makros und Dateien, die sich nicht auf Schadsoftware prüfen lassen. Für Fristversäumnisse gilt § 7 Abs. 5 Satz 3 und 4 entsprechend. Der Anbieter wahrt das Fernmeldegeheimnis; seine Mitarbeiter sehen Inhalt, Betreff und Anhänge einer E-Mail nur, wenn der Kunde das für diese E-Mail erlaubt.

Der Anbieter speichert E-Mails und Anhänge zwölf Monate und weist 30 Tage vor der Löschung im Kundenportal darauf hin; eine Archivierung nach Handels- oder Steuerrecht übernimmt er nicht. Nach Vertragsende oder einem Wechsel in CORE oder PRIME leitet er E-Mails noch 14 Tage weiter, nach Vertragsende nicht in den Fällen des § 8 Abs. 7 Satz 3, und löscht gespeicherte E-Mails und Anhänge 30 Tage nach dem Ende.

(11) Auf E-Mails, die an diese Adresse eingegangen sind, kann der Kunde unter dieser Adresse antworten, von seiner hinterlegten E-Mail-Adresse aus oder über das Kundenportal. Die Antwort geht nur an den Absender der beantworteten E-Mail oder an die Antwortadresse, die er angegeben hat; höchstens 30 Antworten in der Stunde, 100 am Tag und 1.000 im Monat. Über das Kundenportal kann der Kunde unter dieser Adresse eigene Rechnungen versenden, je Versand eine Datei (PDF, XRechnung oder ZUGFeRD, höchstens 10 MB) und höchstens 20 Versendungen in der Stunde, 50 am Tag und 300 im Monat; Werbung und Newsletter nicht. Der Anbieter kann diese Grenzen jederzeit erhöhen; die geltenden Grenzen nennt das Kundenportal. Werden mehr als zehn Prozent der Versendungen in 30 Tagen nicht zugestellt oder gehen Beschwerden ein, kann der Anbieter den Versand von Rechnungen und Antworten sperren, bis er den Fall geprüft hat. Für den Inhalt der Rechnungen und Antworten ist der Kunde verantwortlich. Versenden kann er bis zum letzten Tag seines Vertrags im Tarif BUSINESS. Andere E-Mails kann er unter dieser Adresse nicht versenden.

(12) Soweit der Anbieter für den Kunden personenbezogene Daten Dritter verarbeitet, etwa in Briefen, Paketen und E-Mails, schließen die Parteien eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO (AVV); sie ist Voraussetzung für den Tarif BUSINESS.

(13) Der Anbieter kann den Vertrag im Tarif BUSINESS in Textform mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Abrechnungszeitraums (§ 3 Abs. 4) kündigen, in einer festen Jahresperiode (§ 8 Abs. 1 und 3) frühestens zu deren Ende. Vor dem Ende einer festen Jahresperiode kann er mit derselben Frist nur aus sachlichem Grund kündigen, etwa wenn er den Tarif oder die Warenannahme einstellt, die Voraussetzungen nach Absatz 1 entfallen oder der Kunde trotz Mahnung mit Porto, Pauschalen oder Gebühren im Rückstand bleibt; er nennt den Grund, und der Vertrag endet mit Ablauf der monatlichen Teilleistung (§ 3 Abs. 3), in der die Frist abläuft. Im Voraus gezahltes Entgelt für die Zeit danach erstattet er anteilig oder verrechnet es mit offenen Forderungen. Im Übrigen gilt § 8.

§ 2c Creator-Profil (PRIME und BUSINESS)

(1) Leistung: In den Tarifen „PRIME“ und „BUSINESS“ kann der Kunde ohne Aufpreis eine öffentliche Profilseite („Creator-Profil“) unter einer Adresse der Form zerodox.de/@name einrichten, die er aus den Bausteinen und Designs des Anbieters selbst gestaltet und veröffentlicht. Das Creator-Profil ist keine Anbieterkennzeichnung; die Impressumsseite nach § 2 bleibt davon getrennt, behält ihre Adresse und wird auf dem Creator-Profil verlinkt. Die Vertragsanschrift des Kunden erscheint dort nie, sein bürgerlicher Name nur, wenn er es ausdrücklich wählt. Ob Suchmaschinen das Creator-Profil erfassen dürfen, legt der Kunde fest. Im Fuß des Creator-Profils steht ein abschaltbarer Hinweis auf den Anbieter mit dem Empfehlungscode des Kunden (§ 11); das Media-Kit (PDF) trägt stets die Adresse des Creator-Profils und einen Hinweis auf den Anbieter.

(2) Kennzahlen: Auf Wunsch des Kunden zeigt das Creator-Profil öffentlich verfügbare Kennzahlen seiner Kanäle, die der Anbieter automatisch ermittelt; für ihre Richtigkeit, Vollständigkeit und ständige Verfügbarkeit übernimmt er keine Gewähr, auch nicht für die Statistik im Kundenportal. Kennzahlen eines Twitch-Kanals gibt es nur, solange der Kunde den Kanal über seine Anmeldung bei Twitch verbunden hat. Kennzahlen, die nur Datendienste in Ländern ohne angemessenes Datenschutzniveau liefern, ruft der Anbieter nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Kunden ab. Trennt der Kunde eine Verbindung oder widerruft er eine Einwilligung, löscht der Anbieter die so ermittelten Werte. Der Kunde kann Kennzahlen ausblenden, aber nicht ändern, und stellt sie gegenüber Dritten nicht als vom Anbieter geprüft dar. Fällt eine Datenquelle weg, darf der Anbieter die betroffenen Kennzahlen einstellen oder durch gleichwertige ersetzen.

(3) Inhalte des Kunden: Für alle Inhalte, die der Kunde einstellt oder aus Vorlagen des Anbieters übernimmt, ist allein er verantwortlich (§ 1 Abs. 6, § 7 Abs. 4). Er stellt nur Inhalte ein, an denen er die Rechte hat, holt das Einverständnis abgebildeter Personen ein, macht zutreffende Angaben, etwa zu Reichweite, Kooperationen und Preisen, und verwendet fremde Marken nur, wenn er dazu berechtigt ist und kein falscher Eindruck einer Partnerschaft entsteht. Pornografische, jugendgefährdende oder sonst rechtswidrige Inhalte sind auf dem Creator-Profil auch mit gebuchtem 18+-Add-on nicht erlaubt; Verweise auf Angebote nach § 1 Abs. 3 Buchstabe f nur mit gebuchtem 18+-Add-on. Die ZERODOX-Anschrift darf dort nicht als Shop-, Versand-, Retouren- oder Herstelleranschrift erscheinen (§ 1 Abs. 3 Buchstaben d und g), auch nicht im Tarif BUSINESS.

(4) Gestaltungsmittel: Gestalten kann der Kunde das Creator-Profil nur mit den Mitteln und in den Grenzen, die das Kundenportal anbietet. Eigener Programmcode, eingebettete fremde Seiten, Formulare und Zählpixel sind nicht erlaubt.

(5) Anfragen Dritter: Nachrichten über das Anfrageformular des Creator-Profils leitet der Anbieter an die hinterlegte Kontakt-E-Mail-Adresse des Kunden weiter, ohne sie anzuzeigen; ohne diese Adresse ist das Creator-Profil nicht öffentlich erreichbar. Der Anbieter vermittelt keine Verträge, wird nicht Vertragspartner von Vereinbarungen zwischen dem Kunden und Dritten und prüft Anfragen nicht inhaltlich.

(6) Sperrung: Bei Hinweisen auf rechtswidrige Inhalte oder Verstöße gegen die Absätze 3 und 4 kann der Anbieter einzelne Bausteine, den Kopf des Profils oder das ganze Creator-Profil sperren; § 8 Abs. 12 bis 15 gelten entsprechend. Eilbedürftig im Sinne von § 8 Abs. 13 ist eine Sperrung auch, wenn ein Link auf Schadsoftware oder auf Seiten zum Abgreifen von Zugangs- oder Zahlungsdaten führt. Ist die Impressumsseite gesperrt, ist auch das Creator-Profil nicht erreichbar.

(7) Tarifwechsel und Vertragsende: Wechselt der Kunde in den Tarif „CORE“ oder endet der Vertrag, nimmt der Anbieter das Creator-Profil offline; die Impressumsseite bleibt unberührt. Die Inhalte löscht er 90 Tage danach, außer der Kunde bucht vorher wieder „PRIME“ oder „BUSINESS“. Ein Wechsel zwischen „PRIME“ und „BUSINESS“ lässt das Creator-Profil bestehen. Solange der Anbieter seine Leistungen aussetzt, etwa wegen eines Zahlungsrückstands, ist das Creator-Profil nicht erreichbar; die Inhalte bleiben erhalten.

(8) Weiterentwicklung: Der Anbieter darf Bausteine, Designs und Darstellung des Creator-Profils weiterentwickeln, solange ihr wesentlicher Funktionsumfang erhalten bleibt.

(9) Eltern-Account: Bei einem Vertrag nach § 1 Abs. 5 zeigt das Creator-Profil bis zur Volljährigkeit des Creators keinen bürgerlichen Namen und keine selbst hochgeladenen Bilder oder Videos; Kennzahlen, für die Absatz 2 eine Einwilligung verlangt, ruft der Anbieter in dieser Zeit nicht ab.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Maßgeblich ist der bei Vertragsschluss in der Bestellübersicht ausgewiesene Gesamtpreis. Die jeweils aktuellen Preise für Neubestellungen sind auf zerodox.de/preise ausgewiesen. Alle Preisangaben sind Endpreise in Euro.

(2) Umsatzsteuer: Solange der Anbieter die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird keine Umsatzsteuer erhoben und keine ausgewiesen. Entfällt die Kleinunternehmerregelung, enthält der unveränderte Preis ab der ersten danach ausgeführten Leistung oder Teilleistung die gesetzliche Umsatzsteuer; sie wird auf den betroffenen Rechnungen gesondert ausgewiesen. Der vereinbarte Gesamtbetrag ändert sich dadurch nicht. Dies gilt für die in der Bestellübersicht ausgewiesenen Entgelte; für weiterberechnete Porto- und Versandkosten gilt § 4 Abs. 1.

(3) Jahresentgelte, Leistungsabschnitte: Jährlich abgerechnete Entgelte — der Jahresbeitrag des Grundtarifs ebenso wie jährlich gebuchte Zusatzleistungen (SHIELD, 18+-Add-on) — sind das Entgelt für zwölf aufeinanderfolgende monatliche Teilleistungen; sie sind im Voraus fällig. Auf jede Teilleistung entfällt ein Zwölftel des jeweiligen Jahresbetrags. Jede Teilleistung ist mit Ablauf ihres Zeitraums ausgeführt. Über die Teilleistungen wird gesondert abgerechnet; sie werden auf der Rechnung einzeln ausgewiesen. Die Vereinbarung von Teilleistungen berührt Laufzeit und Kündigungsrechte (§ 8) nicht.

(4) Monatsentgelte, Abrechnungszeitraum: Abrechnungszeitraum monatlich abgerechneter Entgelte — Grundtarif ebenso wie Zusatzleistungen — ist der Monat ab Vertragsbeginn. Beginn und Ende der Abrechnungszeiträume richten sich nach dem Tag des Vertragsbeginns; sie schließen sich fortlaufend unmittelbar aneinander an. Fehlt dieser Tag in einem Monat, endet der Abrechnungszeitraum am letzten Tag dieses Monats; der folgende richtet sich wieder nach dem Tag des Vertragsbeginns. Hat sich der Abrechnungstag vor Geltung dieser Fassung verschoben, bleibt es bei dem im Kundenportal ausgewiesenen Tag. Bei Zahlung über ein PayPal-Abonnement richtet sich der Abrechnungstag nach dem Abbuchungstag von PayPal. Das Entgelt eines Abrechnungszeitraums wird ungekürzt berechnet und ist im Voraus fällig. Der laufende Abrechnungszeitraum und der nächste Abrechnungstag sind im Kundenportal ausgewiesen. Für Zusatzleistungen gilt Absatz 4a.

(4a) Zusatzleistungen: Zusatzleistungen folgen Abrechnungszeitraum und Laufzeit des Hauptvertrags. Wird eine Zusatzleistung während eines laufenden Abrechnungszeitraums gebucht oder beendet, wird ihr Entgelt taggenau anteilig für den tatsächlich abgedeckten Zeitraum berechnet.

(4b) Tarifwechsel: Wechselt der Kunde in einen höheren Tarif (von „CORE“ zu „PRIME“ oder „BUSINESS“, von „PRIME“ zu „BUSINESS“), gilt der neue Tarif ab dem Wechsel, bei „BUSINESS“ ab der Freischaltung (§ 2b Abs. 3). Den Preisunterschied für den Rest des laufenden Abrechnungszeitraums berechnet der Anbieter taggenau und stellt ihn bei monatlicher Abrechnung mit der nächsten regulären Rechnung, bei jährlicher Abrechnung sofort mit einer gesonderten Rechnung in Rechnung; ab dem nächsten Abrechnungszeitraum gilt der Preis des neuen Tarifs. Wechselt der Kunde in einen niedrigeren Tarif, bleibt es bis zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums beim bisherigen Tarif mit allen Leistungen; der niedrigere Tarif und sein Preis gelten ab dem folgenden Abrechnungszeitraum. Bis dahin kann der Kunde den Wechsel im Kundenportal zurücknehmen. Für den laufenden Abrechnungszeitraum wird nichts erstattet. Für Zusatzleistungen gilt Absatz 4a.

(5) Die Zahlung der Grundgebühr erfolgt im Voraus. Variable Kosten (Handling, Porto, Material) werden monatlich abgerechnet oder von einem vorab eingezahlten Kundenguthaben abgezogen. Bei erhöhtem Sendungsaufkommen oder absehbar hohen variablen Kosten (insbesondere Porto/Versandkosten) behält sich der Anbieter vor, eine angemessene Vorauszahlung (Aufladung des Kundenguthabens) zu verlangen oder Zwischenabrechnungen vorzunehmen; bis zum Ausgleich kann die kostenpflichtige Weiterleitung ausgesetzt werden. Ein bei Vertragsende verbleibendes Kundenguthaben erstattet der Anbieter nach Verrechnung mit offenen Forderungen, sofern der Kunde nicht darauf verzichtet. Überweisungen ohne Bezug auf eine Rechnung, etwa zum Aufladen des Kundenguthabens, schreibt der Anbieter nach Eingang und Zuordnung gut.

(6) Zahlungswege: Standardzahlungsweg ist die Überweisung; sie ist kostenlos. Zusätzlich bietet der Anbieter die Zahlung über den Zahlungsdienst PayPal als optionale Zahlungsart sowie nach Absatz 6a die Kartenzahlung an. Die Nutzung von PayPal setzt voraus, dass der Kunde diese Zahlungsart im Buchungsprozess oder im Kundenportal aktiv auswählt. Wählt der Kunde PayPal, berechnet der Anbieter je Abrechnung ein Entgelt in Höhe der Kosten, die dem Anbieter durch die Nutzung von PayPal tatsächlich entstehen (Weitergabe der PayPal-Gebühren ohne eigenen Aufschlag, § 312a Abs. 4 BGB); der konkrete Betrag wird dem Kunden vor der Auswahl der Zahlungsart sowie vor jeder Zahlung beziffert angezeigt und auf der Rechnung als eigene Position („Zahlungsartaufschlag PayPal") ausgewiesen. Die PayPal-Gebühren sind nach § 4 Nr. 8 UStG umsatzsteuerfrei; ein Vorsteuerabzug ist dem Anbieter daraus nicht möglich. Wird Umsatzsteuer erhoben (§ 3 Abs. 2), unterliegt der Zahlungsartaufschlag als Nebenleistung der Umsatzsteuer; er wird dann so bemessen, dass dem Anbieter nach Abzug dieser Umsatzsteuer genau die angefallenen PayPal-Gebühren verbleiben. Einen darüber hinausgehenden Betrag berechnet der Anbieter nicht. Ein Wechsel der Zahlungsart wirkt für künftige Abrechnungen; bereits gestellte Rechnungen bleiben unverändert. Wechselt der Kunde auf eine Zahlungsart mit Zahlungsartaufschlag und besteht zu diesem Zeitpunkt eine noch offene Rechnung, so wird diese um den Aufschlag berichtigt; der Kunde erhält darüber eine Korrekturrechnung, und der Betrag wird ihm vor dem Wechsel beziffert angezeigt. Ein Wechsel auf eine Zahlungsart ohne Aufschlag lässt bereits gestellte Rechnungen unberührt. Bei monatlicher Zahlweise über PayPal erfolgt die Zahlung über eine bei PayPal hinterlegte Zahlungsvereinbarung (Abonnement). Beendet der Kunde diese Zahlungsvereinbarung in seinem PayPal-Konto, lässt dies den Vertrag und die Zahlungspflicht unberührt; offene Entgelte sind dann per Überweisung auszugleichen. Die Kündigung des Vertrags richtet sich ausschließlich nach § 8.

(6a) Kartenzahlung: Soweit der Anbieter es im Buchungsprozess oder im Kundenportal anbietet, kann der Kunde mit Kredit- oder Debitkarte zahlen, soweit angeboten auch mit Apple Pay oder Google Pay; abgewickelt wird die Zahlung über den Zahlungsdienstleister Revolut Bank UAB. Die Kartendaten gibt der Kunde in ein Eingabefeld von Revolut ein; sie gehen direkt an Revolut, der Anbieter erhält sie nicht. Wählt der Kunde die Kartenzahlung als Zahlungsart, ist er damit einverstanden, dass Revolut seine Zahlungsmethode speichert, und ermächtigt den Anbieter, künftige fällige Entgelte jeweils bei Fälligkeit in Höhe des nach Verrechnung mit vorhandenem Kundenguthaben offenen Rechnungsbetrags davon einzuziehen; im Kundenportal kann er auch einzelne Rechnungen mit Karte zahlen, ohne die Karte zu speichern. Lässt sich eine Zahlungsmethode nicht speichern, zahlt der Kunde künftige Rechnungen per Überweisung oder einzeln im Kundenportal. Ein Entgelt für die Kartenzahlung berechnet der Anbieter nicht. Der Kunde kann die Kartenzahlung jederzeit im Kundenportal beenden; mit Eingang einer Kündigung endet sie ebenfalls. Offene und künftige Entgelte zahlt er dann per Überweisung. Schlägt ein Einzug fehl, versucht der Anbieter ihn bis zu zweimal erneut; gelingt auch das nicht oder bucht der Kunde eine Kartenzahlung zurück, ruht der Einzug, und diese sowie künftige Rechnungen sind per Überweisung zu zahlen, bis der Kunde im Kundenportal erneut eine Karte hinterlegt. Erstattungen auf Kartenzahlungen erfolgen auf die verwendete Karte.

(7) Rechnungen: Rechnungen stellt der Anbieter elektronisch im Kundenportal bereit und schickt sie als PDF an die hinterlegte E-Mail-Adresse; der Kunde stimmt der elektronischen Übermittlung zu (§ 14 Abs. 1 UStG). Auf Wunsch erhält er eine Rechnung zusätzlich auf Papier; dafür wird das Porto nach § 4 Abs. 1 berechnet.

§ 4 Postservice: Gebühren & Handling (Briefe)

(1) Die physische Weiterleitung von Post erfolgt stets auf Kosten des Kunden. Porto- und Versandkosten werden in tatsächlich entstandener Höhe weiterberechnet, ohne darin enthaltene Umsatzsteuer, soweit der Anbieter sie als Vorsteuer abziehen kann. Wird Umsatzsteuer erhoben (§ 3 Abs. 2), tritt sie auf den weiterberechneten Betrag hinzu.

(2) Fair-Use-Regelung für Amtspost: Für amtliche, gerichtliche und anwaltliche Korrespondenz gilt in den Tarifen CORE und PRIME eine Freigrenze von 5 Sendungen pro Monat; für den Tarif BUSINESS gilt § 2b Abs. 5. Die Handling-Gebühr fällt einmal je Sendung an und entsteht mit der Bearbeitung der Sendung (Scan oder Weiterleitung) — unabhängig davon, ob die Sendung anschließend versendet, vernichtet oder verwahrt wird.

  • Sendung 1 bis 5: 0,00 € Handling-Gebühr
  • Ab der 6. Sendung: 0,60 € Handling-Gebühr pro Brief

(3) Für sonstige Post im Tarif PRIME wird pauschal eine Bearbeitungsgebühr von 0,60 € pro Sendung berechnet, im Tarif BUSINESS nach § 2b Abs. 5; die Gebühr fällt einmal je Sendung an und entsteht mit der Bearbeitung (Scan oder Weiterleitung), unabhängig davon, ob die Sendung anschließend versendet, vernichtet oder verwahrt wird. Im Tarif CORE ist sonstige Post — sämtliche in § 2 aufgezählten Sendungen ohne amtlichen, gerichtlichen oder anwaltlichen Charakter — nicht Vertragsgegenstand. Das nachfolgende Entscheidungsfenster gilt ausschließlich für Briefsendungen und Postkarten; Pakete und Päckchen werden nach § 2 nicht angenommen und erhalten kein Entscheidungsfenster. Geht eine solche Briefsendung oder Postkarte gleichwohl ein, informiert der Anbieter den Kunden unter Beifügung von Fotos der ungeöffneten Sendung (Vorder- und Rückseite; bei Postkarten: der Bildseite); diese Benachrichtigung und die Rücksendung an den Absender sind für den Kunden kostenfrei. Diese Benachrichtigung erfolgt auch dann, wenn der Kunde seinen Benachrichtigungskanal auf "Keine E-Mail" gestellt hat (Pflicht-Benachrichtigung entsprechend § 6 Abs. 6). Der Anbieter öffnet und prüft solche Sendungen nicht; ihm ist ihr Inhalt unbekannt. Der Kunde wird in der Benachrichtigung ausdrücklich darauf hingewiesen, den Absender zu prüfen, da auch Sendungen ohne amtlichen Charakter rechtserhebliche Erklärungen oder Fristen enthalten können. Der Kunde kann innerhalb von drei Kalendertagen nach Versand der Benachrichtigung — der Tag des Versands wird nicht mitgerechnet, die Frist endet mit Ablauf des dritten darauffolgenden Kalendertages — die Übernahme der Sendung als optionale Zusatzleistung beauftragen (Öffnung und Scan und/oder Weiterleitung). Hierfür fällt einmalig eine Vergütung von 2,98 € pro Sendung an, zuzüglich Porto nach Absatz 1 im Fall der physischen Weiterleitung. Erteilt der Kunde innerhalb der Frist keinen Auftrag, wird die Sendung ungeöffnet an den Absender zurückgesandt; eine Verlängerung der Frist findet nicht statt. Entscheidet sich der Kunde für die Rücksendung oder trifft er innerhalb der Frist keine Entscheidung, liegt der Umgang mit der Sendung in seiner Verantwortung; Rechtswirkungen des Inhalts gegenüber dem Kunden bleiben von der Rücksendung unberührt. Bei Massenpost im Sinne des § 4a gilt vorrangig § 4a; eine Einzelbenachrichtigung nach diesem Absatz findet in diesem Fall nicht statt. Pflichtpost im Sinne des § 2 sowie Sendungen mit erkennbarer Fristsetzung oder förmliche Zustellungen sind von der Rücksendung ausgenommen und werden stets nach § 4 Abs. 2 und § 6 behandelt. Trägt eine nach § 2 nicht vom Vertrag umfasste Sendung keine erkennbare Absenderanschrift oder ist die Absenderanschrift die Anschrift des Anbieters, gibt der Anbieter sie ungeöffnet mit dem Vermerk „Annahme verweigert“ an den Postdienstleister zurück; auch das ist für den Kunden kostenfrei.

(4) Material- & Verpackungskosten: Eine pauschale Verpackungsgebühr wird nicht erhoben. Erfordert die Weiterleitung gebündelter Sendungen oder von Originalen eine (Neu-)Verpackung (z.B. weil eine gemeinsame Versandeinheit gebildet wird oder die Originalverpackung nicht versandgerecht ist), werden das Porto nach Absatz 1 sowie die tatsächlich anfallenden Material- und Verpackungskosten (Kartons, Umschläge, Füllmaterial) 1:1 an den Kunden weiterberechnet; auf Wunsch werden sie nachvollziehbar aufgeschlüsselt. Für die reguläre Einzelweiterleitung entstehen — abgesehen vom Porto — in der Regel keine gesonderten Material-/Verpackungskosten.

§ 4a Massenpost / Missbrauch durch Dritte

(1) Vorfall-Definition: Ein "Massenpost-Vorfall" liegt vor, wenn innerhalb von 30 Tagen ungewöhnlich viele Sendungen ohne erkennbares persönliches Verhältnis beim Anbieter eingehen und nach vernünftiger Einschätzung auf einen koordinierten Versand durch Dritte (z.B. Follower-Kampagnen, Hasskampagnen, unerwünschten Massenzustellungen) hindeuten. Ein Vorfall wird ausgerufen, wenn mindestens eines der folgenden objektiven Kriterien erfüllt ist: (a) mehr als 20 Sendungen innerhalb von 7 aufeinanderfolgenden Tagen ohne erkennbaren persönlichen Bezug zum Kunden eingehen, oder (b) mehr als 40 Sendungen mit erkennbar schädigendem Charakter innerhalb von 30 Tagen eingehen, oder (c) eine erkennbar koordinierte Schädigung durch Dritte vorliegt.

(2) Gebündelte Bearbeitung: Im Vorfall-Modus werden eingehende Sendungen gesammelt und in Bearbeitungseinheiten gebündelt. Die Abarbeitung erfolgt nicht mehr im Einzelversand, sondern in Stapeln. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über den Vorfallbeginn.

(3) Pflichtpost-Schutz: Amtliche, gerichtliche und anwaltliche Korrespondenz (Pflichtpost) wird auch im Vorfall prioritär geöffnet und dem Kunden innerhalb von 24 Stunden nach Eingang digital bereitgestellt, sofern der Kunde dies im Rahmen seiner Vollmacht (§ 6) nicht ausdrücklich untersagt hat. Das Öffnen im Vorfall dient ausschließlich der Fristensicherung und der Trennung von Pflichtpost und Massenpost.

(4) Entgelt: Für einen Massenpost-Vorfall fällt eine Bearbeitungsgebühr von 46,41 € pro Vorfall an. Für Kunden mit aktivem SHIELD-Tarif sind bis zu 5 Massenpost-Vorfälle pro Kalendermonat im SHIELD-Add-on enthalten (kein separates Vorfallsentgelt); ab dem 6. Vorfall im selben Kalendermonat gilt der reguläre Satz von 46,41 € pro Vorfall. § 4a(4a) und § 4a(8) bleiben unberührt. Das Vorfallsentgelt deckt den Aufwand für Sortierung, Dokumentation und Lagerung ab; Porto und Material/Verpackung werden separat nach § 4 und § 4(4) abgerechnet. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass dem Anbieter durch den Massenpost-Vorfall kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand als die Pauschale von 46,41 € entstanden ist; in diesem Fall wird nur der nachgewiesene, geringere Betrag berechnet.

(4a) Schutz vor Risikoauswahl (Adverse Selection): Der SHIELD-Schutz einschließlich der Inklusivleistung nach Absatz 4 gilt ab dem Zeitpunkt der Aktivierung des SHIELD-Add-ons. Ein Massenpost-Vorfall ist von der Inklusivleistung nur dann ausgenommen, wenn nachweisbar ist, dass die zugrunde liegende Massenpost zum Zeitpunkt der Aktivierung bereits physisch auf dem Postweg war. In diesem Fall gilt für den betroffenen Vorfall das reguläre Vorfallsentgelt nach Absatz 4 in voller Höhe von 46,41 €. Die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die Massenpost zum Aktivierungszeitpunkt bereits auf dem Postweg war, trägt der Anbieter.

(5) Schweregrad B (Straftat-Eskalation): Deuten eingehende Sendungen auf eine ernste Straftat hin (z.B. Bedrohung gemäß § 241 StGB, Nachstellung/Stalking gemäß § 238 StGB oder vergleichbare Straftaten), wird der Vorfall als Schweregrad B eingestuft. In diesem Fall werden die betroffenen Sendungen gesichert und nicht gebündelt oder vernichtet. Der Anbieter warnt den Kunden umgehend und empfiehlt die Erstattung einer Strafanzeige. Das reguläre Vorfallsentgelt gemäß Absatz 4 bleibt anwendbar; eine gesonderte Volumengebühr fällt nicht an.

(6) Notbremse: Ist die Massenpost betriebsstörend oder gefährlich (z.B. auslaufende Flüssigkeiten, stark riechende oder hygienisch bedenkliche Sendungen, erkennbar schädliche Inhalte), ist der Anbieter berechtigt, die Annahme sofort einzustellen und eingehende Sendungen abzuweisen oder — soweit behördlich zulässig — zu vernichten, ohne Rückfrage beim Kunden. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich.

(7) Lager & Beweissicherung: Im Vorfall physisch eingelagerte Sendungen werden bis zum Abschluss der Bearbeitung und darüber hinaus für mindestens 3 Monate aufbewahrt, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt. Digitale Scans und das Vorfall-Dossier werden gemäß § 6(8) archiviert.

(8) Wiederholung / Dauerlast: Stellt der Anbieter fest, dass ein Kunde regelmäßig oder dauerhaft Ziel koordinierter Massenpostsendungen ist und dadurch der Betrieb erheblich beeinträchtigt wird, kann der Anbieter nach Abwägung der beiderseitigen Interessen das Vertragsverhältnis außerordentlich kündigen. Weitergehende Ansprüche des Anbieters, insbesondere nach § 823 BGB, bleiben unberührt.

§ 5 Paketservice & Logistik (Tarife PRIME und BUSINESS)

(1) Standard-Pakete: Für die Bearbeitung von an den Kunden adressierten Standard-Paketen (Annahme, kurzzeitige Verwahrung, Übergabe) berechnet der Anbieter eine einmalige Servicepauschale von 2,38 € pro Paket (Endpreis) zzgl. Versandkosten.

(2) Zulässige Maße & Sperrgut-Ausschluss: Die Annahme ist strikt beschränkt auf Pakete, die den Standardmaßen der gängigen Paketdienstleister entsprechen (max. 120 x 60 x 60 cm, max. 31,5 kg). Sperrgut, Möbel und Palettenware sind ausgeschlossen.

(3) Zahlungsverpflichtungen (Nachnahme/Zoll): Sendungen, die bei Zustellung Kosten verursachen, werden grundsätzlich abgelehnt, es sei denn, der Kunde hat den Betrag vorab an den Anbieter überwiesen.

(4) Rückläufer nach einer ZERODOX-Weiterleitung (keine Kundenretoure): Wird eine ursprünglich an den Kunden adressierte und vom Anbieter an ihn weitergeleitete Sendung vom Versanddienstleister an den Anbieter zurückgesandt (z. B. wegen Unzustellbarkeit beim Kunden), trägt der Kunde die hierfür anfallenden Rücksendekosten (Strafporto) sowie das erneute Handling. Diese Regelung gilt ausschließlich für solche unzustellbaren Weiterleitungen und begründet keinen Retourenservice für Warenverkäufe des Kunden.

(4a) Rücksendung an den Absender: Hinterlässt der Zusteller für ein Paket nur einen Abholschein, kann der Kunde bis zur Abholung bestimmen, dass es nicht abgeholt wird; es geht dann an den Absender zurück, und eine Servicepauschale fällt nicht an. Ein angenommenes Paket sendet der Anbieter auf Auftrag des Kunden an den Absender zurück; das ist eine Weiterleitung nach § 4 Abs. 1, deren Versandkosten der Kunde trägt, und die Servicepauschale nach Absatz 1 bleibt. Fehlt eine Absenderanschrift oder ist sie die Anschrift des Anbieters, ist keine Rücksendung möglich; der Anbieter stimmt das weitere Vorgehen mit dem Kunden ab, Absatz 9 bleibt unberührt.

(4b) Vernichtung auf Kundenwunsch: Der Kunde kann die Vernichtung eines angenommenen Pakets beauftragen; § 6 Abs. 5 gilt entsprechend (14-Tage-Frist, Letzte Warnung, Widerruf der Weisung). Damit versichert er, über den Inhalt verfügen zu dürfen, stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die darauf beruhen, dass er über den Inhalt nicht verfügen durfte, und willigt ein, dass der Anbieter das Paket öffnet, soweit das für den Entsorgungsweg nötig ist. Hat der Inhalt erkennbar einen nicht unerheblichen Wert oder verursacht die Entsorgung besondere Kosten, holt der Anbieter vorher eine Bestätigung des Kunden ein und nennt die Kosten. Besondere Entsorgungskosten trägt der Kunde in tatsächlicher Höhe.

(5) Verpackung & Schäden: Der Weiterversand erfolgt im Originalkarton. Muss neu verpackt werden (z.B. wegen Beschädigung), trägt der Kunde die Materialkosten.

(6) Verbotene Inhalte: Sendungen, deren Annahme oder Besitz gegen gesetzliche Vorschriften verstößt (z.B. Betäubungsmittel, Waffen, Gefahrstoffe), werden abgewiesen bzw. es wird nach rechtlicher Lage verfahren.

(7) Ekel-/Gefahr-Notbremse: Sendungen, die betriebsstörend, gefährlich oder hygienisch unzumutbar sind (z.B. auslaufende Flüssigkeiten, stark riechende, schimmelige oder beschädigte Inhalte, erkennbar gesundheitsgefährdende Materialien), darf der Anbieter sofort und ohne vorherige Rückfrage beim Kunden abweisen oder — soweit rechtlich zulässig — vernichten. Der Anbieter informiert den Kunden unverzüglich über die getroffene Maßnahme.

(8) Versand & Versicherung (Weiterleitung): Der Anbieter nutzt für die Weiterleitung von Paketen standardmäßig den Versanddienstleister DHL (Versandprodukt "DHL Paket" oder ein vergleichbares DHL-Produkt) einschließlich der dort vorgesehenen Standard-Haftungsgrenze. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann eine Versandart ohne Haftung/Versicherung gewählt werden; in diesem Fall trägt der Kunde das Risiko von Verlust oder Beschädigung. Überschreitet der Warenwert die Standard-Haftungsgrenze des gewählten Versandproduktes, ist der Kunde verpflichtet, den Anbieter vor Beauftragung/Versand schriftlich zu informieren und - falls erforderlich - eine Höherversicherung zu beauftragen; die Mehrkosten sind vorab zu zahlen. Erfolgt keine Mitteilung/Beauftragung, besteht Versicherungsschutz nur bis zur Standard-Haftungsgrenze; eine weitergehende Haftung des Anbieters für den darüber hinausgehenden Warenwert ist - soweit gesetzlich zulässig - ausgeschlossen.

(9) Pakete ohne Weisung: Der Anbieter meldet dem Kunden jedes angenommene Paket unter Angabe des Absenders, in der Regel mit Foto der ungeöffneten Sendung (Entscheidungsmail). Kündigt der Zusteller ein Paket vorher an oder hinterlässt er nur einen Abholschein, informiert der Anbieter den Kunden schon darüber, und der Kunde kann seine Weisung im Voraus erteilen; beim Abholschein gilt Absatz 4a. Die Servicepauschale entsteht mit der Inbesitznahme des Pakets; vorher beginnt auch keine Frist.

Der Kunde entscheidet über Weiterleitung, Rücksendung an den Absender (Absatz 4a) oder Vernichtung (Absatz 4b). Erteilt er innerhalb von drei Werktagen nach der Entscheidungsmail keine Weisung und liegt keine Weisung im Voraus vor, darf der Anbieter das Paket ungeöffnet und kostenpflichtig an die hinterlegte Anschrift (§ 1 Abs. 7) senden; § 6 Abs. 4 gilt entsprechend. Darauf weist er mit der Entscheidungsmail, also bei Beginn der Frist, in Textform gesondert hin, nennt Porto und Servicepauschale und kündigt den Versandtermin vorher gesondert an. Hat der Kunde die automatische Weiterleitung von Paketen eingeschaltet oder im Voraus die Weiterleitung gewählt, entfällt die Frist.

Ist die Weiterleitung nach § 6 Abs. 10 gesperrt oder läuft das Paket als unzustellbar zurück, fordert der Anbieter den Kunden in Textform auf, innerhalb von 14 Tagen eine Anschrift zu nennen, an die geliefert werden kann, und nennt dabei Frist, Folge und Kosten. Erteilt der Kunde in dieser Frist keine Weisung, sendet der Anbieter das Paket auf Kosten des Kunden an den Absender zurück (§ 4 Abs. 1); die Servicepauschale bleibt.

Auffangfall: Ist auch eine Rücksendung nicht möglich, weil eine Absenderanschrift fehlt oder die Absenderanschrift die Anschrift des Anbieters ist, verwahrt der Anbieter das Paket drei Monate ab einer Ankündigung in Textform, die Frist, Folgen und Kosten nennt, und erinnert spätestens zwei Wochen vor Fristablauf erneut (Letzte Warnung). Nennt der Kunde bis zum Fristablauf eine Anschrift, wird weitergeleitet. Nach Fristablauf darf der Anbieter das Paket öffnen, soweit das zur Feststellung des Inhalts nötig ist. Hat der Inhalt erkennbar einen nicht unerheblichen Wert, verwertet der Anbieter ihn nach vorheriger Androhung in Textform entsprechend den §§ 383 bis 385 BGB; den Erlös schreibt er nach Abzug der tatsächlichen Kosten dem Kundenkonto gut. Sonst wird der Inhalt entsorgt; für die Kosten gilt Absatz 4b. Die Schutzklausel des § 6 Abs. 5 gilt entsprechend; die dort genannten Dokumente werden verwahrt, nicht entsorgt.

§ 6 Postvollmacht, Empfangsvollmacht, Digitalisierung & Archivierung

(1) Der Kunde bevollmächtigt den Anbieter ausdrücklich zur Entgegennahme und Öffnung seiner Post sowie zur Entgegennahme förmlicher Zustellungen als Empfangsbevollmächtigter im Sinne von § 171 ZPO. Die Vollmacht gilt für alle dem Kunden gegenüber zu bewirkenden förmlichen Zustellungen (z.B. Gerichte, Behörden, Gerichtsvollzieher), soweit diese gesetzlich einem Empfangsbevollmächtigten zugestellt werden dürfen. Ausgenommen sind Zustellungen, die nach Gesetz oder gerichtlicher Anordnung zwingend eigenhändig oder persönlich an den Kunden zu bewirken sind (z.B. bestimmte Ladungen im Strafverfahren, § 145a StPO); insoweit kann die Vollmacht die persönliche Zustellung nicht ersetzen. Die Vollmacht ist jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerruflich und endet spätestens mit Beendigung des Vertragsverhältnisses. Die Vollmacht erstreckt sich nicht auf Sendungen, die nach § 2 nicht Vertragsgegenstand sind; deren Entgegennahme nach § 4 Abs. 3 erfolgt allein zur Verwahrung bis zur Entscheidung des Kunden und nicht in Ausübung dieser Vollmacht. Beauftragt der Kunde die Übernahme, gilt die Vollmacht ab diesem Zeitpunkt auch für diese Sendung. Die Absätze 2, 4 und 6a finden auf Sendungen nach § 4 Abs. 3 keine Anwendung.

(2) Digitalisierung (Standard): Eingehende Briefpost wird standardmäßig geöffnet, der Inhalt gescannt und dem Kunden digital (per E-Mail oder Download) zur Verfügung gestellt. Scans und Fotos von Sendungen stehen im Kundenportal zwölf Monate bereit, längstens bis 30 Tage nach Vertragsende; der Anbieter weist 30 Tage vor der Löschung im Kundenportal darauf hin. Absatz 8 bleibt unberührt.

(3) Widerspruch (Privacy): Widerspricht der Kunde der Öffnung ausdrücklich, wird nur der Umschlag gescannt. Der Kunde entscheidet anschließend, ob die Sendung ungeöffnet weitergeleitet werden soll.

(4) 3-Tage-Automatik: Erteilt der Kunde bei ungeöffneter Post nicht innerhalb von 3 Werktagen nach Benachrichtigung eine Weisung, ist der Anbieter berechtigt, die Sendung ungeöffnet und kostenpflichtig weiterzuleiten, um Fristversäumnisse zu verhindern. Der Anbieter weist den Kunden mit der Benachrichtigung — also bei Beginn der Frist — in Textform ausdrücklich und gesondert auf die Bedeutung seines Schweigens hin, insbesondere darauf, dass die Sendung nach Fristablauf kostenpflichtig weitergeleitet wird. Die dabei anfallenden Kosten werden in der Benachrichtigung beziffert.

(5) Archivierung & Vernichtung (4-Wochen-Regel):

  • Aufbewahrung: Nach der Digitalisierung bewahrt der Anbieter die physischen Originaldokumente für einen Zeitraum von 4 Wochen auf.
  • Vernichtung ohne Rückmeldung: Der Anbieter weist den Kunden bei Beginn der Vier-Wochen-Frist — d.h. mit der Benachrichtigung über die erfolgte Digitalisierung — in Textform ausdrücklich und gesondert auf die Bedeutung seines Schweigens hin, insbesondere darauf, dass die physischen Originaldokumente nach Fristablauf vernichtet werden können, sofern der Kunde nicht innerhalb der Frist die Zusendung des Originals verlangt. Geht innerhalb dieser Frist keine Anforderung (z.B. "Bitte Original zusenden") ein, ist der Anbieter zur datenschutzgerechten Vernichtung der Dokumente (Schredder gemäß DSGVO) berechtigt. Eine dauerhafte Archivierungspflicht besteht nicht; eine Pflicht zur Vernichtung ebenfalls nicht.
  • Vernichtung auf ausdrückliche Weisung: Beauftragt der Kunde die Vernichtung eines Originals ausdrücklich (z.B. über die entsprechende Auswahl im Kundenportal), wird sie nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen ab Erteilung der Weisung vollzogen. Diese Frist dient dem Kunden als Widerrufsfenster und dem Anbieter zur Prüfung, ob ein Ausnahmefall nach dem letzten Unterpunkt vorliegt; sie wird dem Kunden bei Erteilung der Weisung unter Angabe des konkreten Vernichtungsdatums genannt. Der Kunde kann seine Weisung innerhalb dieser Frist jederzeit widerrufen. Nach Vollzug verbleibt ausschließlich die digitale Fassung; der Anbieter weist den Kunden vor Erteilung der Weisung darauf hin, dass einer digitalen Fassung im Rechtsverkehr ein geringerer Beweiswert zukommen kann als dem unterschriebenen Original.
  • Letzte Warnung: Zusätzlich erinnert der Anbieter den Kunden spätestens 3 Werktage vor der Vernichtung erneut in Textform ("Letzte Warnung"), damit der Kunde die Zusendung des Originals noch rechtzeitig verlangen oder eine erteilte Weisung widerrufen kann.
  • Ausnahme (Schutz-Klausel): Von einer Vernichtung nach dem Unterpunkt "Vernichtung ohne Rückmeldung" ausgeschlossen sind amtliche Urkunden, Ausweisdokumente und Dokumente, die erkennbar einen hohen Wiederbeschaffungswert haben, sowie zusätzlich Verträge, notarielle Dokumente und Schriftstücke mit handschriftlicher Originalunterschrift. Diese werden dem Kunden nach Ablauf der Frist automatisch und kostenpflichtig zugesandt. Eine ausdrückliche Weisung des Kunden nach dem Unterpunkt "Vernichtung auf ausdrückliche Weisung" geht dieser Schutzklausel vor; der Anbieter weist den Kunden in diesem Fall vor Vollzug gesondert darauf hin, dass es sich um ein Dokument der vorgenannten Art handelt.

(6) Same-Day-Benachrichtigung (förmliche Zustellungen): Eingehende förmliche Zustellungen (behördliche Post, gerichtliche Post, Einschreiben) werden dem Kunden noch am Eingangstag per E-Mail gemeldet. Diese Benachrichtigung erfolgt auch dann, wenn der Kunde seinen Benachrichtigungskanal auf "Keine E-Mail" gestellt hat (Pflicht-Benachrichtigung), da förmliche Zustellungen rechtliche Fristen auslösen können.

(6a) Lesebestätigung & gestaffeltes Sicherheitsnetz: Der Kunde bestätigt die Kenntnisnahme bereitgestellter Scans im Portal (Lesebestätigung). Erfolgt bei einer förmlichen Zustellung oder einem Einschreiben binnen 4 Werktagen nach der Benachrichtigung keine Lesebestätigung, leitet der Anbieter die betroffene Sendung als fristwahrendes Sicherheitsnetz kostenpflichtig physisch an den Kunden weiter. Die Kosten richten sich nach § 4: Das Porto wird nach § 4 Abs. 1 weiterberechnet; für die Handling-Gebühr gilt bei amtlicher, gerichtlicher und anwaltlicher Korrespondenz die Freigrenze nach § 4 Abs. 2 (in den Tarifen CORE und PRIME Sendung 1 bis 5 im Monat ohne Handling-Gebühr, ab der 6. Sendung 0,60 €; im Tarif BUSINESS nach § 2b Abs. 5). Der Anbieter weist den Kunden mit der Benachrichtigung — also bei Beginn der Frist — in Textform ausdrücklich und gesondert darauf hin, dass die Sendung ohne Lesebestätigung nach Fristablauf kostenpflichtig weitergeleitet wird; die dabei anfallenden Kosten werden in der Benachrichtigung beziffert. Für sonstige Post gilt die Weiterleitung nach Absatz 4.

(7) Öffnen im Wellenfall (§ 4a): Im Rahmen eines Massenpost-Vorfalls nach § 4a ist der Anbieter berechtigt, eingehende Post zur Identifikation von Pflichtpost zu öffnen, sofern der Kunde dies im Rahmen seiner Vollmacht (Absatz 1) nicht ausdrücklich untersagt hat. Das Öffnen dient ausschließlich der Fristensicherung; die Inhalte werden digital erfasst und dem Kunden bereitgestellt.

(8) Beweismittel-Aufbewahrung (Dossier): Im Rahmen eines Massenpost- Vorfalls nach § 4a erzeugte digitale Nachweise (Scans, Fotos, Vorfall-Dossier) werden bis zum Ablauf der einschlägigen Verjährungsfrist (max. 3 Jahre nach § 195 BGB) digital archiviert. Ein Legal Hold (z.B. bei laufenden oder angekündigten Verfahren) pausiert die Löschung bis zum Abschluss des jeweiligen Verfahrens. Physische Originale werden max. 3 Monate aufbewahrt, sofern der Kunde keine andere Weisung erteilt und kein Legal Hold besteht.

(9) Sichtung von Paketen (nur 18+-Add-on): Die Vollmacht nach Absatz 1 sowie die Digitalisierungsbefugnis nach Absatz 2 beziehen sich im Übrigen ausschließlich auf Briefpost. Bei Kunden mit aktivem 18+-Add-on erweitert sich diese Befugnis auf die Sichtung eingehender Pakete, soweit dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlich ist (Erfassung und Dokumentation der Sendung, Prüfung auf Sendungen, die nach § 1 Abs. 3 nicht Vertragsgegenstand sind, Vorbereitung der Weiterleitung nach § 5); Grundlage dieser Erweiterung ist die bei Buchung des 18+-Add-ons erteilte Zustimmung nach § 2a Abs. 5. Die Annahme von Paketen setzt in jedem Fall den Tarif PRIME oder BUSINESS voraus (§ 2, § 5).

(10) Nachsendeaufträge: Richtet der Kunde bei einem Postdienstleister einen Nachsendeauftrag auf die ZERODOX-Anschrift ein, zeigt er das dem Anbieter vorher in Textform an. Nachgesandte Sendungen gelten als sonstige Post nach dem gebuchten Tarif (§ 2, § 4). Weitergeleitet werden sie nur auf ausdrücklichen Auftrag des Kunden an eine Anschrift, die er dabei nennt und für die kein Nachsendeauftrag auf die ZERODOX-Anschrift besteht. Sendungen nach Absatz 5 (Schutzklausel) und Absatz 6a verwahrt der Anbieter, bis eine solche Anschrift genannt ist, und informiert den Kunden. Läuft eine weitergeleitete Sendung über einen Nachsendeauftrag zum Anbieter zurück, trägt der Kunde das Porto der erneuten Weiterleitung und die Gebühr bzw. Servicepauschale für die erneute Bearbeitung (§ 4, § 5 Abs. 1). Übersteigt das nachgesandte Aufkommen dauerhaft den üblichen Umfang, kann der Anbieter den Kunden auffordern, den Nachsendeauftrag innerhalb von 14 Tagen zu ändern oder aufzuheben (§ 8 Abs. 11 Buchstabe e).

§ 6a Anfragen Dritter, Behörden und Gerichte

(1) Behörden und Gerichte: Der Anbieter gibt Daten des Kunden an Strafverfolgungsbehörden, Gerichte oder andere Behörden nur heraus, wenn und soweit eine gesetzliche Pflicht dazu besteht — insbesondere aufgrund einer gerichtlichen oder staatsanwaltschaftlichen Anordnung (z. B. §§ 94, 95, 98, 100 StPO), einer Zeugenpflicht (§ 161a Abs. 1, § 163 Abs. 3 StPO) oder eines Auskunftsersuchens nach § 93 AO. Formlose Anfragen ohne Rechtsgrundlage begründen keine Herausgabepflicht; der Anbieter prüft jede Anfrage vor einer Antwort.

(2) Private Dritte: Gegenüber privaten Dritten (z. B. Fans, Abmahnenden oder deren Anwälten) gibt der Anbieter Daten des Kunden nicht heraus, solange keine gerichtliche Anordnung ihn dazu verpflichtet.

(3) Benachrichtigung: Der Anbieter benachrichtigt den Kunden über eine Herausgabe seiner Daten, soweit dem kein gesetzliches Verbot (insbesondere ein Offenbarungsverbot nach § 95a Abs. 6 StPO) und keine von der anfragenden Stelle dargelegte Gefährdung des Zwecks der Untersuchung entgegensteht. Entfällt das Hindernis, wird die Benachrichtigung nachgeholt.

(4) Keine Erweiterung: Dieser Paragraf begründet keine Befugnisse des Anbieters, die nicht bereits aus dem Gesetz folgen, und schränkt gesetzliche Rechte des Kunden nicht ein. Der Anbieter ist kein Wohnungsgeber im Sinne des § 19 Bundesmeldegesetz und stellt keine Wohnungsgeberbestätigungen aus.

(5) E-Mails im Tarif BUSINESS: Die Absätze 1 bis 4 gelten auch für E-Mails im Tarif BUSINESS (§ 2b Abs. 10).

§ 7 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

(3) Für Verzögerungen, Verlust oder Beschädigung, die nach Übergabe an den jeweiligen Versanddienstleister entstehen (z.B. Deutsche Post/DHL), haftet der Anbieter nur im Rahmen der gesetzlichen und vertraglichen Haftung des Versanddienstleisters; etwaige Ersatzansprüche werden auf Wunsch an den Kunden abgetreten, soweit rechtlich zulässig.

(4) Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer rechtswidrigen Nutzung der Adresse oder des Services durch den Kunden resultieren.

(5) Förmliche Zustellungen (§ 171 ZPO): Die Entgegennahme und Weiterleitung förmlicher Zustellungen erfolgt nach bestem Bemühen. Der Anbieter handelt dabei als Empfangsbevollmächtigter im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (§ 171 ZPO). Der Anbieter haftet nicht für Fristversäumnisse, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde veraltete Kontaktdaten hinterlegt hat, auf Benachrichtigungen nicht reagiert oder die digitale Bereitstellung der Sendung nicht abruft. Die eigene Sorgfalt des Kunden bei der Überwachung seiner Post bleibt unberührt.

§ 8 Vertragsdauer & Kündigung

(1) Vertragsschluss und Erstlaufzeit: Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot annimmt und der Anbieter die Annahme durch eine Auftrags-/Onboarding­bestätigung bestätigt. Der Vertrag beginnt mit Zugang dieser Bestätigung, spätestens mit erstmaliger Zurverfügungstellung der Adresse. Die Erstlaufzeit richtet sich nach dem gewählten Abrechnungszeitraum und beträgt einen Monat bei monatlicher Zahlweise bzw. zwölf Monate bei jährlicher Zahlweise. Das Entgelt ist jeweils im Voraus fällig.

(2) Folgeperiode und aktiver Jahrestarif: Nach Ablauf einer festen Jahresperiode läuft der nicht gekündigte Vertrag auf unbestimmte Zeit zum regulären Monatspreis des gebuchten Tarifs weiter, sofern der Kunde keiner neuen festen Jahresperiode nach Absatz 3 zugestimmt hat. Ein monatlich gebuchter Vertrag läuft nach seiner Erstlaufzeit ebenfalls auf unbestimmte Zeit zum regulären Monatspreis weiter. Maßgeblich ist dabei der reguläre Monatspreis des gebuchten Tarifs, der bei Vertragsschluss auf der Seite zerodox.de/preise ausgewiesen war (§ 3 Abs. 1). Ein später geänderter Listenpreis wirkt sich auf einen bestehenden Vertrag nur aus, wenn der Kunde ihm ausdrücklich zugestimmt hat. Der auf unbestimmte Zeit laufende Vertrag kann mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden; für die Kündigung durch den Anbieter im Tarif BUSINESS gilt § 2b Abs. 13.

(3) Neue feste Jahresperiode nur mit Zustimmung: Der Anbieter kann dem Kunden vor Ende der laufenden Jahresperiode den Abschluss einer neuen festen Jahresperiode anbieten. Eine neue Laufzeit von zwölf Monaten entsteht ausschließlich durch die ausdrückliche aktive Zustimmung des Kunden zum konkret ausgewiesenen Gesamtpreis. Die Zustimmung gilt nur für die jeweils angebotene Folgeperiode und wird vor jeder weiteren Jahresperiode erneut eingeholt. Schweigen, Nichtstun oder das Ausbleiben einer Antwort führen niemals zu einer neuen festen Jahresbindung. Das Angebot wird grundsätzlich acht Wochen vor Periodenende mit einer sachlichen Erinnerung nach vier Wochen übermittelt.

(4) Kündigung: Die Kündigung ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich. Sie kann insbesondere erklärt werden über die Schaltfläche „Verträge hier kündigen“ auf zerodox.de — dafür ist keine Anmeldung erforderlich (§ 312k BGB) —, im eingeloggten Kundenportal oder formlos in Textform (z.B. per E-Mail). Der Anbieter bestätigt den Zugang der Kündigung unverzüglich in Textform unter Angabe von Datum, Uhrzeit und dem Zeitpunkt, zu dem der Vertrag endet.

(5) Wirksamwerden: Die Kündigung wird zu dem vom Kunden gewünschten Zeitpunkt wirksam, frühestens jedoch zum Ablauf der Erstlaufzeit bzw. — bei bereits verlängertem Vertrag — zum Ablauf der aktiv vereinbarten neuen Jahresperiode oder nach Ablauf der Monatsfrist im auf unbestimmte Zeit laufenden Monatstarif. Macht der Kunde keine Angabe zum Zeitpunkt, wirkt die Kündigung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.

(5a) Kündigung durch den Anbieter wegen Zahlungsverzugs: Ist der Kunde mit Entgelten für den Grundtarif in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten im Verzug, kann der Anbieter den Vertrag außerordentlich kündigen; bei jährlicher Zahlweise gilt ein Zwölftel des Jahresentgelts für den Grundtarif als Monatsentgelt. Rückstände bei Nebenentgelten, etwa für Porto, Versand und Bearbeitung nach § 4 und § 5, reichen dafür allein nicht. Vorher droht der Anbieter die Kündigung in Textform an, nennt den offenen Betrag und setzt eine Zahlungsfrist von mindestens 14 Tagen ab Zugang; kündigen kann er nur, wenn der Kunde nach Ablauf der Frist noch mit mindestens zwei Monatsentgelten im Verzug ist. Die Kündigung wird 14 Tage nach Zugang wirksam; zahlt der Kunde bis dahin den Rückstand vollständig, entfällt sie, und der Vertrag läuft unverändert weiter. Im Voraus gezahltes Entgelt für die Zeit nach Vertragsende erstattet der Anbieter anteilig oder verrechnet es mit offenen Forderungen.

(6) Rückerstattung: Für einen bereits bezahlten Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wurde, erfolgt keine Rückerstattung. Gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher (§ 9) sowie gesetzliche Kündigungsrechte bleiben unberührt; endet der Vertrag aufgrund eines solchen Rechts vorzeitig, wird ein im Voraus gezahltes Entgelt für noch nicht erbrachte Leistungen anteilig erstattet.

(7) Post nach Vertragsende (2-Wochen-Kulanz): Nach Vertragsende ist der Anbieter nicht mehr zur Annahme verpflichtet. Kulanzweise werden eingehende Sendungen für 2 Wochen gemeldet und nur gegen Vorkasse weitergeleitet. Das gilt nicht, wenn der Vertrag durch eine Kündigung des Anbieters wegen Zahlungsverzugs (Absatz 5a) oder aus wichtigem Grund wegen eines Verstoßes gegen diese AGB endet oder wenn der Kunde wegen Betrugsverdachts, eines Treffers auf einer Sanktionsliste oder einer behördlichen Anordnung von der Nutzung ausgeschlossen ist; dann gehen Sendungen schon ab Vertragsende nach Absatz 8 zurück.

(8) Nach Ablauf der Frist gehen Sendungen mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" zurück.

(8a) Anschrift nach Vertragsende: Mit dem Ende des Vertrags, gleich aus welchem Grund, darf der Kunde die ZERODOX-Adresse nicht mehr nutzen (§ 1 Abs. 1). Er entfernt sie unverzüglich aus seinem Impressum und allen anderen Angaben, etwa in Online-Präsenzen, Profilen und Kundenkonten.

(9) Laufzeit und Kündigung von Zusatzleistungen (SHIELD, 18+-Add-on): Optional buchbare Zusatzleistungen (§ 2, § 2a) folgen dem Abrechnungszeitraum des Hauptvertrags. Bei einer Buchung während einer laufenden Abrechnungsperiode wird das Entgelt bis zum Ende der laufenden Periode zeitanteilig berechnet; der konkrete Betrag wird vor der Buchung ausgewiesen. Die Kündigung einer Zusatzleistung ist jederzeit und ohne Angabe von Gründen möglich (Absatz 4 gilt entsprechend) und wird zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums der Zusatzleistung wirksam. Nach Ablauf einer festen Jahresperiode läuft eine nicht gekündigte Zusatzleistung entsprechend Absatz 2 auf unbestimmte Zeit zum regulären Monatspreis weiter; Absatz 3 gilt entsprechend. Die Kündigung des Hauptvertrags beendet sämtliche Zusatzleistungen zu demselben Zeitpunkt. Gesetzliche Widerrufsrechte für Verbraucher (§ 9) bleiben unberührt; bei einer Buchung während des laufenden Vertrags beginnt die Widerrufsfrist für die Zusatzleistung mit deren Buchung.

(10) Schlussrechnung: Endet der Vertrag, rechnet der Anbieter zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam wird, alle bis dahin entstandenen, noch nicht abgerechneten Entgelte und Auslagen (insbesondere zeitanteilige Entgelte für Zusatzleistungen sowie Versand-, Verpackungs- und Bearbeitungsentgelte nach § 4 und § 5) mit einer Schlussrechnung ab. Die Schlussrechnung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zahlbar. Im Fall eines Widerrufs (§ 9) erfolgt statt einer Schlussrechnung die Rückabwicklung nach den gesetzlichen Vorschriften.

(11) Kündigung aus wichtigem Grund: Für den Zahlungsverzug gilt Absatz 5a; im Übrigen liegt ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung (§ 314 BGB) für den Anbieter insbesondere vor, wenn (a) der Kunde die Anschrift entgegen § 1 Abs. 3 nutzt, etwa als Absender-, Versand- oder Retourenadresse für Waren, für eine behördliche Registrierung, für oder durch eine juristische Person ohne Zustimmung, als Herstelleranschrift entgegen § 1 Abs. 3 Buchstabe g oder ohne 18+-Add-on für Angebote nach § 1 Abs. 3 Buchstabe f; (b) der Kunde unrichtige Angaben zu Identität, Alter oder, beim Eltern-Account, Sorgeberechtigung gemacht hat oder trotz Frist nicht an der Identitätsprüfung nach § 1 Abs. 4 mitwirkt; (c) der Kunde die Anschrift für Straftaten nutzt oder der Anbieter die Leistung wegen gesetzlicher Vorgaben, etwa Sanktionsrecht, nicht mehr erbringen darf; (d) die Voraussetzungen des § 4a Abs. 8 vorliegen; (e) der Kunde einer Aufforderung nach § 6 Abs. 10 nicht fristgerecht nachkommt. In den Fällen der Buchstaben a, b und e ist vorher eine Abmahnung in Textform mit angemessener Frist nötig, außer sie ist nach § 314 Abs. 2 Satz 3 BGB entbehrlich. Im Voraus gezahltes Entgelt für die Zeit nach Vertragsende erstattet der Anbieter anteilig oder verrechnet es mit offenen Forderungen.

(12) Sperrung der Impressums- und Kontaktseite: Bestehen konkrete Anhaltspunkte, dass Angaben auf der Impressums- und Kontaktseite des Kunden (§ 2) einschließlich der Profilangaben dort rechtswidrig sind oder gegen diese AGB verstoßen, kann der Anbieter die Seite vorläufig sperren. Die Sperrung betrifft nur diese Seite; Vertrag, übrige Leistungen, insbesondere der Postservice, und Kundenportal laufen weiter (für das Creator-Profil gilt § 2c Abs. 6). Besucher sehen während der Sperrung einen neutralen Hinweis ohne Angaben zum Kunden; seine Pflichtangaben stellt der Kunde in dieser Zeit selbst auf andere Weise bereit (§ 1 Abs. 6). Die Sperrung dauert, bis der Anbieter sie nach Absatz 14 aufhebt.

(13) Mitteilung, Begründung und Anhörung: Über eine Sperrung nach Absatz 12 unterrichtet der Anbieter den Kunden spätestens mit ihrem Wirksamwerden in Textform. Die Mitteilung enthält die Angaben nach Art. 17 Abs. 3 DSA, insbesondere Umfang, Dauer und Gründe der Sperrung und die Möglichkeiten, dagegen vorzugehen. Ist die Sperrung nicht eilbedürftig, gibt der Anbieter dem Kunden vorher in Textform unter Angabe des Grundes und der beanstandeten Angaben Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist; eilbedürftig ist sie nur, wenn die Angaben offensichtlich rechtswidrig sind, eine Gefahr für Leben, Gesundheit oder Sicherheit von Personen besteht oder eine Behörde oder ein Gericht die Sperrung verlangt. Satz 1 und 2 gelten entsprechend für eine Kündigung des Anbieters, die er auf die Rechtswidrigkeit der veröffentlichten Angaben oder einen Verstoß gegen diese AGB stützt.

(14) Widerspruch und erneute Prüfung: Der Kunde kann einer Sperrung nach Absatz 12 und einer Kündigung nach Absatz 13 Satz 4 in Textform widersprechen. Der Anbieter prüft den Fall dann unverzüglich erneut, entscheidet neu und teilt dem Kunden das Ergebnis mit Begründung in Textform mit. Der Widerspruch hält die Wirkungen einer Kündigung nicht auf; ergibt die Prüfung, dass sie unbegründet war, setzt der Anbieter den Vertrag auf Wunsch des Kunden zu unveränderten Bedingungen fort. Entfällt der Grund einer Sperrung, etwa weil der Kunde seine Angaben berichtigt hat, hebt der Anbieter sie unverzüglich auf.

(15) Meldung von Inhalten: Inhalte auf den vom Anbieter bereitgestellten Impressums- und Kontaktseiten können über das Formular unter zerodox.de/inhalt-melden gemeldet werden. Über jede eingegangene Meldung entscheidet ein Mensch; bei der Bearbeitung von Meldungen setzt der Anbieter keine automatisierten Mittel zur Erkennung oder Bewertung von Inhalten ein. Die Identität der meldenden Person teilt der Anbieter dem Kunden nur mit, soweit dies zur Begründung einer Maßnahme unbedingt erforderlich ist.

§ 9 Widerrufsrecht (nur für Verbraucher)

(1) Sofern der Kunde Verbraucher ist, steht ihm ein Widerrufsrecht zu. Die vollständige Widerrufsbelehrung nach amtlichem Muster und das Muster-Widerrufsformular stehen unter zerodox.de/widerruf; der Widerruf kann auch über die Widerrufsfunktion unter zerodox.de/widerrufen erklärt werden.

(2) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt (z.B. Zuteilung/Einrichtung der Adresse, Start der Postannahme, Digitalisierung/Scan), so hat der Verbraucher im Falle des Widerrufs dem Anbieter Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen zu leisten.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig nur, wenn der Anbieter die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Anbieter vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, und seine Kenntnis bestätigt hat, dass er mit vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.

(4) Wertersatz nach Abs. 2 wird zeitanteilig berechnet und entspricht dem Anteil der bis zum Widerruf erbrachten Leistung im Verhältnis zum vereinbarten Abrechnungszeitraum.

(5) Unabhängig vom Wertersatz hat der Verbraucher im Widerrufsfall solche Auslagen/variablen Kosten zu erstatten, die bis zum Widerruf auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers entstanden sind (z.B. Porto/Versandkosten, Verpackungsmaterial, Handling-Entgelte, Zusatzleistungen wie Höherversicherung), soweit diese tatsächlich angefallen sind.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt.

(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand Koblenz. Gleiches gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Verbraucherstreitbeilegung: Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

(5) Fassungen: Maßgeblich ist die Fassung dieser AGB, der der Kunde zuletzt zugestimmt hat. Frühere Fassungen sind mit ihrem Geltungszeitraum unter zerodox.de/agb/archiv abrufbar.

§ 11 Empfehlungsprogramm

(1) Teilnahme: Bestandskunden mit aktivem Vertrag können andere Personen über einen persönlichen Empfehlungscode werben. Die Teilnahme ist freiwillig; ein Rechtsanspruch auf Teilnahme oder auf eine bestimmte Belohnung besteht nicht.

(2) Zuordnung: Eine Empfehlung wird berücksichtigt, wenn die geworbene Person den Empfehlungscode bei ihrer Anmeldung angibt und einen eigenständigen, kostenpflichtigen Vertrag abschließt. Selbst-Empfehlungen sowie Empfehlungen an bereits bestehende oder ehemalige Kunden sind ausgeschlossen.

(3) Belohnung des Werbers: Sobald die geworbene Person ihre erste Rechnung vollständig bezahlt hat, erhält der Werber einen Gratismonat seines Tarifs. Er wird auf der nächsten Rechnung über den Grundtarif eingelöst, weitere auf den folgenden; bei jährlicher Abrechnung wird je Gratismonat der reguläre Monatspreis (§ 8 Abs. 2) vom Jahresbeitrag abgezogen. Andere Entgelte, etwa für Porto und Pakete, bleiben berechnet. Zahlt der Kunde über ein PayPal-Abonnement, steht ein Gratismonat oder der Willkommensmonat (Absatz 5) als Nachlass auf der Rechnung, begrenzt auf das Grundentgelt des Abrechnungszeitraums; zieht PayPal trotzdem den vollen Betrag ein, gilt der Überschuss als Zahlung des Kunden und wird dem Kundenguthaben gutgeschrieben (§ 3 Abs. 5).

(4) Kein Geldwert: Gratismonate werden weder ausgezahlt noch übertragen noch in Geld abgelöst. Eingelöst wird ein Gratismonat erst nach der Sperrfrist (Absatz 10) und wenn der Werber mindestens eine eigene Rechnung vollständig bezahlt hat.

(5) Belohnung der geworbenen Person: Die geworbene Person erhält als Willkommensvorteil einen zusätzlichen beitragsfreien Monat (ihren zweiten Monat gratis).

(6) Verfall: Nicht eingelöste Gratismonate verfallen mit dem Ende des Vertrags.

(7) Widerruf und Rückabwicklung: Widerruft oder kündigt die geworbene Person ihren Vertrag innerhalb der Sperrfrist (Absatz 10), wird ihre Zahlung rückabgewickelt oder wird die Empfehlung wegen Missbrauchs zurückgenommen, entfällt der Gratismonat; das gilt auch, wenn er schon freigegeben, aber noch nicht eingelöst ist.

(8) Missbrauch: Bei missbräuchlicher Nutzung (insbesondere Selbst-Empfehlung, Anlage von Scheinkonten oder Angabe unrichtiger Daten) ist der Anbieter berechtigt, Belohnungen zu verweigern oder zurückzunehmen und die Teilnahme auszuschließen.

(9) Änderung und Beendigung: Der Anbieter kann das Empfehlungsprogramm sowie die Höhe der Belohnungen mit Wirkung für die Zukunft ändern oder das Programm einstellen. Bereits entstandene, nicht verfallene Gratismonate bleiben hiervon unberührt.

(10) Sperrfrist: Ein Gratismonat des Werbers wird erst vierzehn (14) Tage nach dem Vertragsschluss des geworbenen Kunden freigegeben, auch wenn dieser Unternehmer ist.

Übersicht: Variable Kosten

LeistungPreis
Amtspost CORE und PRIME (Sendung 1-5/Monat)0,00 €
Amtspost CORE und PRIME (ab 6. Sendung/Monat)0,60 € pro Brief
Amtspost BUSINESS (Sendung 1-10/Monat, § 2b Abs. 5)0,00 €
Amtspost BUSINESS (ab 11. Sendung/Monat)0,60 € pro Brief
Sonstige Post PRIME0,60 € pro Sendung
Sonstige Post BUSINESS (Sendung 1-20/Monat, § 2b Abs. 5)0,00 €
Sonstige Post BUSINESS (ab 21. Sendung/Monat)0,60 € pro Sendung
Sonstige Post CORE — Benachrichtigung mit Fotos und Rücksendung an den Absender (§ 4 Abs. 3)0,00 €
Sonstige Post CORE — Übernahme als optionale Zusatzleistung (§ 4 Abs. 3)2,98 € pro Sendung zzgl. Porto bei Weiterleitung
Paketservice (PRIME und BUSINESS)2,38 € pro Paket
Retouren und geschäftliche Pakete BUSINESS mit freigegebener Warenannahme, bis zu 10 im Monat (§ 2b Abs. 6 und 7)2,38 € pro Paket zzgl. Versandkosten
Paket nicht abholen lassen (Abholschein, § 5 Abs. 4a)keine Servicepauschale
Rücksendung eines angenommenen Pakets an den Absender (§ 5 Abs. 4a, § 5 Abs. 9)Versandkosten in tatsächlicher Höhe (§ 4 Abs. 1); die entstandene Servicepauschale bleibt
Vernichtung oder Entsorgung eines Pakets (§ 5 Abs. 4b, § 5 Abs. 9)besondere Entsorgungskosten in tatsächlicher Höhe (1:1), soweit sie anfallen; die entstandene Servicepauschale bleibt
Weiterleitung Brieftatsächliche Höhe (§ 4 Abs. 1)
Weiterleitung Paket, auch ohne Weisung nach 3 Werktagen (§ 5 Abs. 9)DHL-Tarif (1:1)
Rückläufer nach einer Weiterleitung, auch über einen Nachsendeauftrag (§ 1 Abs. 7, § 5 Abs. 4, § 6 Abs. 10)Rücksendekosten und Porto der erneuten Weiterleitung in tatsächlicher Höhe zzgl. Bearbeitungsgebühr bzw. Servicepauschale für die erneute Bearbeitung, soweit nach § 5 Abs. 4 bzw. § 6 Abs. 10 vorgesehen
Rechnung zusätzlich auf Papier (§ 3 Abs. 7)Porto in tatsächlicher Höhe (§ 4 Abs. 1)
Material/Verpackung (§ 4 Abs. 4)tatsächlicher Aufwand (1:1, keine Pauschale)
Massenpost-Vorfall (§ 4a)46,41 € pro Vorfall (mit SHIELD 5/Monat inklusive)
SHIELD Add-on (§ 2, § 3)10,71 €/Monat oder 107,10 €/Jahr
18+-Add-on (§ 2a, § 3)14,28 €/Monat oder 142,80 €/Jahr

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Alle Preise sind Endpreise in Euro. Zur Umsatzsteuer gilt § 3 Abs. 2.